Porno-Streit

Arcor muss Google erst einmal nicht sperren

Richter: Unternehmen stellt keine pornografischen Inhalte ins Netz
Von dpa / Anja Zimmermann

Der Internet-Provider Arcor muss seinen Kunden die Seiten google.de und google.com nach einem Gerichtsbeschluss nicht sperren. Eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt wies einen Antrag auf Einstweilige Verfügung der Mainzer Firma Huch Medien GmbH zurück (AZ: 2-03 O 526/07). Huch hatte argumentiert, über die Suchmaschine könnten auch Jugendliche problemlos zu pornografischen und tierpornografischen Bildern gelangen.

Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Arcor selbst keine pornografischen Schriften und Bilder im Internet anbiete. Das Unternehmen stelle lediglich Verbindungen zu einem Kommunikationsnetz her. Diese Leistung sei "inhaltsneutral", befanden die Richter. Huch kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einzulegen.