Rat

Zu spät gestellte Telefonrechnungen müssen nicht gezahlt werden

Rat der Verbraucherzentrale an Comundo-Rechnungsempfänger
Von Björn Brodersen mit Material von ddp

Verbraucher müssen jüngst erhaltene Rechnungen von Telefonfirmen für vor über drei Jahren geführte Telefongespräche in der Regel nicht bezahlen. Auch für Kommunikationsleistungen gelte eine Verjährungsfrist von drei Jahren, teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg heute in Stuttgart mit. Wie berichtet hatte der Call-by-Call-Anbieter Comundo in den vergangenen Tagen Rechnungen für Telefongespräche über den Call-by-Call-Dienst von Tiscali aus den Jahren 2002 und 2003 verschickt. Comundo hatte wie berichtet zum 1. November das Sprachgeschäft von Tiscali übernommen.

Die Verjährungsfrist beginnt den Angaben zufolge jeweils am Ende des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden sei. Sei zum Beispiel ein Verbraucher im August 2002 Kunde eines Telefonunternehmens gewesen, beginne die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2002 und ende am 31. Dezember 2005. Für nach der Dreijahresfrist gestellte Rechnungen fehle in der Regel die rechtliche Grundlage. Die Verbraucher könnten die Zahlung demnach in den meisten Fällen erfolgreich verweigern.

Bereits vor kurzem hatte Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain aus der Göttinger Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz Teile der Comundo-Forderungen als verjährt bezeichnet. Wer die Zahlungen verweigern will, soll laut Verbraucherzentrale den Einspruch unbedingt schriftlich per Einschreiben erheben und ausdrücklich auf die Verjährungsfrist verweisen.

Im Gespräch mit teltarif.de betonte Brigitte Sievering-Wichers, Expertin Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale, dass sie die Rechnungsempfänger nicht grundsäzlich dazu auffordere, die ausstehenden Forderungen nicht zu begleichen. Schließlich seien die in Rechnung gestellten Dienstleistungen ja auch in Anspruch genommen worden. Wer die verjährten Forderungen nicht bezahlen will, müsse damit rechnen, dass Comundo weitere Schritte unternimmt, beispielsweise kostenpflichtige Mahnungen schickt oder gar das gerichtliche Mahnverfahren betreibt. Kommt es zum Prozess, hat der Kunde aufgrund der Verjährung gute Karten, den Streit zu gewinnen, allerdings auch den Ärger am Hals.

Die Preisgestaltung von Comundo im Bereich Internet by Call war auch jüngst Thema unseres Editorials.