Nachberechnet

Comundo stellt Tiscali-Verbindungen aus 2002 in Rechnung

Bielefelder Anbieter hat Sprachgeschäft von Tiscali übernommen
Von Thorsten Neuhetzki

Große Befremdung herrschte in den vergangenen Wochen bei vielen ehemaligen Kunden von Tiscali: Sie bekamen Post von der Bielefelder Comundo, mit der man ihnen mitteilte, dass der Anbieter das Sprachgeschäft von Tiscali zum 1. November übernommen habe. Comundo hatte zuletzt zahlreiche Schmalband-Interneteinwahlnummern von anderen Anbietern aufgekauft und die Tarife, die ohnehin mit knapp 10 Cent pro Minute schon hoch waren, auf 24,99 Cent pro Minute zuzüglich 1,99 Euro Einwahlentgelt erhöht.

Mit der Information über die Übernahme teilte Comundo den Kunden mit, dass sie die Möglichkeit hätten, bis Ende Oktober zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werde die Telefonie-Leistung über Tiscali zum 31. Dezember entfallen. Mit gleichem Schreiben kündigte Comundo weiteres Ungemach an: "Bereits Anfang November werden wir die ersten Abrechnungen erstellen, ggf. auch für vergangene Monate, die noch nicht bei Ihnen abgerechnet wurden." Und so kam es dann auch. In einem weiteren Schreiben hieß es: "Der Firma Tiscali war es in den letzten Jahren leider nicht immer möglich, Ihnen regelmäßig eine Rechnung zuzusenden. Es gibt einige Verbindungen aus vergangenen Monaten und Jahren, die bislang nicht bei Ihnen abgerechnet wurden. Dieses holen wir nun für Sie nach."

Forderungen aus 2004 verfallen Ende 2007

In einem der Redaktion vorliegenden Fall bekam ein Kunde eine Gesamtrechnung über knapp 1 900 Euro, deren Einzelbeträge bis zum Jahr 2002 zurückgehen. In diesem Jahr schloss der Kunde den Vertrag mit Tiscali ab. Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain aus der Göttinger Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz sieht Teile der Forderungen als verjährt an. "Heute sind schon die Forderungen bis zum 31. Dezember 2003 verjährt." Die Verjährung tritt drei Jahre nach dem Ende des Jahres ein, in dem die Leistung erbracht wurde: Seit Anfang 2006 sind Forderungen aus dem Jahr 2002 verjährt. Forderungen aus dem Jahr 2004 würden entsprechend mit Ablauf des Jahres 2007 verfallen, sofern Comundo bis dahin keinen Mahnbescheid beantragt oder Klage einreicht, so Schneehain.

Pikant: Der betroffene Kunde hatte seinerzeit bei Tiscali einen gekürzten Einzelverbindungsnachweis beantragt. Comundo stellte ihm nun Gesprächslisten aus den Jahren 2002 bis 2007 zu, ohne die Zielrufnummer zur kürzen. "Der Kunde kann sich hier möglicherweise auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, sodass er die Rechnung nicht bezahlen muss. Er hat einen vertraglichen Anspruch auf Kürzung", so Schneehain.

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