Gesetzentwurf

"Im Namen des Volkes": Gerichtsprozesse im Streaming

Video­ver­hand­lungen an Zivil­gerichten sollen kommen. Die Ampel­koali­tion hat dafür einen Gesetz­ent­wurf vorge­legt. Das Gericht soll das nur aus bestimmten Gründen ablehnen dürfen.
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Streaming von Gerichtsprozessen soll kommen Streaming von Gerichtsprozessen soll kommen
picture alliance/dpa
Video­kon­ferenzen statt persön­licher Treffen haben sich in allen Lebens­berei­chen etabliert - mit Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen will die Bundes­regie­rung nun abschaffen - und zwar bei Gerichts­pro­zessen.

Das Magazin Der Spiegel berichtet darüber, dass die Ampel­koali­tion Video­ver­hand­lungen an Zivil­gerichten will - und das nicht nur als frei­wil­lige Option. Dafür hätten SPD, Grüne und FDP sich auf einen Gesetz­ent­wurf geei­nigt.

Pilot­gerichte sollen das Verfahren auspro­bieren

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Der Gesetz­ent­wurf, der dem Blatt vorliegt, sieht offenbar weit­rei­chende Optionen für digi­tale Verhand­lungen vor. Inter­essantes Detail: Künftig sollen die Prozess­betei­ligten an Zivil­gerichten einen Anspruch auf die digi­tale Teil­nahme an der Verhand­lung haben. Ein Antrag auf Teil­nahme per Video- und Audio­über­tra­gung dürfe vom Gericht nur dann abge­lehnt werden, wenn sich "aus dem Einzell­fall Gründe dagegen ergeben".

Richter sollen die Verhand­lungen zudem per Video leiten und auch Urteile auf diesem Weg verkünden können. Ganze Verhand­lungen könnten so ausschließ­lich digital statt­finden. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die per Video geführten Gerichts­ver­hand­lungen der Öffent­lich­keit per Stream zugäng­lich gemacht werden können. Entspre­chende Modelle sollen an Pilot­gerichten zunächst auspro­biert werden.

Die Video­ver­hand­lungen könnten Verfahren gege­benen­falls auch beschleu­nigen, da die Termi­nie­rung an Gerichten flexi­bler werden könnte. Bobachter spre­chen von einem "Moder­nisie­rungs­schub in der Zivil­justiz".

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