zurückgewiesen

Gericht: Kein Schadenersatz wegen Mobilcom-Pleite

Das Frankfurter Landgericht weist Klage gegen France Télécom zurück
Von dpa / Marie-Anne Winter

Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid ist mit einer Klage auf Schadenersatz in Milliardenhöhe gegen den früheren Großaktionär France Télécom gescheitert. Das Frankfurter Landgericht wies die Klage heute zurück. Es seien "wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen" über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen mobilcom und France Télécom abgegeben worden, begründete der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer, Christoph Hefter. Diese seien auch nicht wirksam angefochten worden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden (Az.: 2-04 O 412/04).

Schmids Insolvenzverwalter forderte in dem Zivilprozess von France Télécom 7,2 Milliarden Euro Schadenersatz, weil der Konzern die mobilcom-Pleite mitverursacht habe. Der französische Telekommunikationsriese war mit fast 30 Prozent lange Zeit Großaktionär von mobilcom. Im September 2002 zogen sich die Franzosen zurück, als sich mobilcom gerade um den Aufbau eines eigenen UMTS- Netzes bemühte. Die Lizenz für den neuen Mobilfunkstandard hatte das Unternehmen aus Büdelsdorf (Schleswig-Holstein) im Jahr 2000 für 8,43 Milliarden Euro vom Bund ersteigert.

Mobilcom geriet nach dem Rückzug von France Télécom an den Rand des Zusammenbruchs. Schmid, der es zwischenzeitlich unter die 100 reichsten Deutschen geschafft hatte, musste seinen Vorstandsposten aufgeben und rutschte später privat in die Insolvenz. Mobilcom ist mittlerweile mit der früheren Tochter freenet fusioniert.