Entscheidung

Bestätigt: Arcor-Kunden dürfen weiter googeln

OLG: Internetprovider nicht verantwortlich für Inhalt von Webseiten
Von Björn Brodersen mit Material von dpa

Ein Internetprovider ist grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts hervor (Az: sechs W 10/08). Damit muss der Eschborner Anbieter Arcor - wie zuvor schon vom Landgericht Frankfurt entschieden - die Suchmaschinenseite Google wegen Links auf Porno-Websites für seine Kunden nicht sperren.

Ein Anbieter von zulässigen pornografischen Leistungen, die Mainzer Firma Huch Medien GmbH, hatte versucht, Arcor über eine einstweilige Verfügung zu verpflichten, für dessen Kunden die Webseiten google.de und google.com zu sperren. Er begründete dies damit, dass über diese beiden Suchmaschinen ungehindert Seiten mit anderen pornografischen Inhalten aufgerufen werden können. Darin sah der Anbieter für sich eine Wettbewerbsbehinderung.

Das Landgericht hatte die einstweilige Verfügung zurückgewiesen, eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht jetzt bestätigte. Der Provider sei als bloßer Vermittler von Internetseiten nicht für Wettbewerbsverstöße verantwortlich, die auf den Seiten der Suchmaschine begangen würden. Außerdem könne der Provider die Forderung des Anbieters nur erfüllen, wenn er die Seiten der Suchmaschinen vollständig für alle seine Kunden sperre. Dies sei aber nicht zumutbar, da Google aus der Sicht der Internet-Nutzer unverzichtbar sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig.