vor Gericht

Webhoster RapidShare soll Urheberrechte besser schützen

Speicherportal-Betreiber streitet weiter gegen die GEMA
Von Björn Brodersen

Das Landgericht Düsseldorf hat die negative Feststellungsklage des Webhosters RapidShare [Link entfernt] gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) abgewiesen. RapidShare hatte wie berichtet im April vergangenen Jahres beim Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage eingereicht, um Rechtssicherheit für den Betrieb der eigenen Webhosting-Dienste zu schaffen. In dem Verfahren sollte geklärt werden, wie weit die Pflichten eines Webhosters reichen, um den Missbrauch seines Angebots sowie Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern. Der Speicherportal-Betreiber geht nach eigener Aussage nun in Berufung, das erstinstanzliche Urteil habe keine Auswirkungen auf den Betrieb von rapidshare.com.

Zuvor hatte RapidShare bereits ein von der GEMA eingeleitetes Verfahren in der ersten Instanz verloren, das in der Berufung in weiten Teilen aufgehoben wurde. Das Oberlandesgericht Köln war zu der Ansicht gelangt, dass RapidShare seinen gesetzlichen Pflichten nachkomme, wenn es einzelne, öffentlich zugänglich gemachte Musikdateien von seinem Dienst entferne. Des Weiteren erkannte das Gericht an, dass es RapidShare nicht möglich beziehungsweise nicht zumutbar sei, zu unterbinden, dass Musikwerke als solche über seine Plattform angeboten werden.

Die Richter des Landgerichts Düsseldorf begründen ihren Entscheidung damit, dass das Speicherportal von RapidShare besonders gut geeignet sei für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte sein und der Betreiber finanziellen Nutzen aus diesem Umstand gezogen haben. Sie verpflichten nun RapidShare, notfalls auch solche Prüfmaßnahmen zu ergreifen, die das Geschäftsmodell schädigen könnten.

Chang: "Keine Maßnahme bietet 100-prozentige Sicherheit"

"Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können", erklärt Bobby Chang, Geschäftsführer von RapidShare. "Das Ziel ist, in Deutschland vernünftig und differenziert mit dem Thema umzugehen." Kern des Verfahrens sei es, die Prüfungspflichten für Hoster zu definieren, die bislang unterschiedlich interpretiert werden. Die Forderungen reichten von der Nutzung von Softwarefiltern, der Registrierung aller User, der Erhöhung der Anzahl der Abuse-Mitarbeiter bis zur Prüfung von Link-Ressourcen. Welche Software-Filter den Prüfungspflichten genügen, wie viele Abuse-Mitarbeiter ausreichen und welche der Link-Ressourcen, von denen es mehrere hundert gebe, geprüft werden sollen, sei nicht einheitlich definiert.

"Hinzu kommt, dass selbst all diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, um den Missbrauch von Hosting-Diensten mit 100-prozentiger Sicherheit zu unterbinden. Dementsprechend sind sie letzten Endes auch nicht zielführend. Innovative Infrastruktur bereitzustellen und gleichzeitig jeglichen Missbrauch zu verhindern ist eine Forderung, die die Internet-Branche nicht erfüllen kann. Die Diskussion muss in Deutschland auf einer anderen Ebene geführt werden", schließt Chang.