vor Gericht

Viele Klagen gegen funsurf24/avanio als unbegründet abgewiesen

Klagewillige müssen den Gang vors Gericht gut vorbereiten
Von Björn Brodersen

Einzelne Erfolgsmeldungen von Internetnutzern, die sich vor Gericht erfolgreich gegen ungewollte Monatsgebühren für die so genannten Clubmitgliedschaften der funsurf24 [Link entfernt] -Marke avanio [Link entfernt] gewehrt haben, haben anscheinend Wirkung gezeigt. Offenbar haben darauf hin mehrere Betroffene Klage gegen den umstrittenen Internetprovider funsurf24 vor dem Amtsgericht Dresden eingereicht, um ihre bereits gezahlten Entgelte zurückzufordern. Auch die Verbraucherzentrale Berlin hat inzwischen - wie zuvor angekündigt - vor dem Amtsgericht Dresden Klage gegen die funsurf24 eingereicht, hier wird es nach Aussage der Verbraucherzentrale in Kürze zur mündlichen Verhandlung kommen, in der das Geschäftsmodell der funsurf24 auf dem Prüfstand steht.

Allerdings sollten betroffene Internetnutzer, die eine solche avanio-Clubmitgliedschaft nicht bewusst abgeschlossen haben und sich gegen die berechneten und bereits abgebuchten Entgeltforderungen des Anbieters zur Wehr setzen wollen, ihre Klage gegen die funsurf24 gut vorbereiten. Bereits im Dezember sandte die funsurf24 eine Pressemeldung aus, in der das Unternehmen das "Scheitern einer Kampagne gegen die funsurf24 GmbH" feiert. In der Mitteilung hieß es, dass Klagen gegen den Anbieter der Internetzugänge der Marke avanio "reihenweise" vom Amtsgericht Dresden abgewiesen wurden. In verschiedenen Klagen hätten Kunden der Gesellschaft die Berechtigung der funsurf24 in Frage gestellt, für bestimmte Internetzugänge eine monatliche Grundgebühr zu erheben. Diese Klagen seien vom Amtsgericht Dresden abgewiesen worden, die Urteile allesamt rechtskräftig (Az: 106 C 1126/07, 106 C 2407/07, 106 C 2408/07, 102 C 4066/07, 102 C 4233/07, 102 C 2523/07, 115 C 5775/07, 115 C 5028/07, 111 C 4493/07, 107 C 3288/07 und 115 C 4384/07).

Der Rechtsvertreter der funsurf24, Dr. Arthur Waldenberger von der Berliner Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte, begrüßt die Urteile: "Wer bei funsurf24 einen registrierpflichtigen Tarif ausgewählt hat, bei dem eine Grundgebühr fällig wird, wer diese dann angeblich monate- oder gar jahrelang bezahlt und gegen seine Telefonrechnung keinen Einspruch erhoben hat, der kann die angeblich gezahlten Gebühren später nicht mit einer fadenscheinigen, oftmals frei erfundenen Begründung zurückverlangen." Wer Tarife und deren Bedingungen nicht lese, obwohl ihm dies möglich sei, wer ihm zugesandte Schreiben oder E-Mails ignoriere und Telefonrechnungen unbeanstandet ließe, der habe rechtliche Nachteile in Kauf zu nehmen.

Amtsgericht Dresden erlegt betroffenen Nutzern die Beweispflicht auf

Unstrittig ist, dass hinter den genannten Aktenzeichen des Amtsgerichts Dresden tatsächlich abgewiesene Klagen stehen. Diese Fälle zeigen, dass eine Klage oft schon an so simplen Dingen scheitern kann wie etwa fehlenden Kontoauszügen. Denn in mehreren Fällen bemängelte das Gericht, dass die Kläger zwar die von avanio für die so genannten Clubmitgliedschaften berechneten Beträge auf der Telekom-Rechnung beanstandet, aber nicht nachgewiesen hätten, dass diese Rechnungen damals auch bezahlt wurden. "Das Amtsgericht macht es den Betroffenen schwer, denn es erlegt den Internetnutzern die Beweispflicht auf", bewertet der Jurist Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin die Ausgangslage. "Der Kläger ist grundsätzlich hinsichtlich sämtlicher anspruchsbegründender Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig", heißt es denn auch zum Beispiel in einer Urteilsbegründung des Amstsgerichts Dresden (Az: 106 C 2407/07).

Inzwischen hat auch die Verbraucherzentrale Berlin vor dem Landgericht Klage gegen die funsurf24 eingereicht, um gegen das Geschäftsmodell der funsurf24 vorzugehen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage, ob die funsurf24 berechtigterweise Forderungen wegen monatlicher Clubbeiträge gegen Nutzer der avanio-Internetzugänge - beispielsweise über bestimmte Least Cost Router - erheben darf. Gleichzeitig sammelt die Verbraucherzentrale Berlin weiterhin entsprechende Telefonrechnungen und Korrespondenz mit dem Anbieter von Betroffenen, auch um einen Anhaltspunkt zu erhalten, wie viele Internetnutzer eigentlich unbewusst in eine avanio-Clubmitgliedschaft gerutscht sind und dafür Geld gezahlt haben. Das könnte ihrer Aussage nach für ein mögliches späteres Gewinnabschöpfungsverfahren eine Rolle spielen.