Strafe

Bundesregierung will Schutz vor Telefonwerbung ausbauen

Bußgelder von bis zu 50 000 Euro
Von AFP / Marie-Anne Winter

Die Bundesregierung will Verbraucher in Zukunft besser vor unerwünschter Telefonwerbung schützen. Ein neues Gesetz solle es in Zukunft ermöglichen, am Telefon abgeschlossene Zeitschriften- und Lottoverträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, kündigten Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heute in Berlin an. Bislang sind Zeitschriftenabos und Lottoverträge vom zweiwöchigen Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die erforderlichen Gesetzesänderungen könnten nach Angaben Seehofers noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die Bundesregierung plant zudem konkrete Strafen für unerlaubte Telefonwerbung. Für Werbeanrufe könnten künftig Bußgelder von bis zu 50 000 Euro fällig werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Telefonwerbung sei nur mit Zustimmung des Angerufenen zulässig. Auch darf nach dem Vorhaben der Bundesregierung bei Werbeanrufen der Anrufer seine Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße könnten nach dem Plan der Ministerien bis zu 10 000 Euro kosten. Verbraucher sollen außerdem besser vor untergeschobenen Verträgen mit Telekommunikationsunternehmen geschützt werden. Ein Wechsel des Telefonanbieters soll demnach nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Kunden möglich sein.