Achtung

Verbesserte Belehrungen über Widerruf- und Rückgabe im Handel

Online-Händler können anhand von Mustern die richtige Formulierung finden
Von ddp / Anja Zimmermann

Unklarheiten für Widerruf- und Rückgabe im Versandhandel sollen künftig der Vergangenheit angehören. Ab 1. April gelten für die Händler neue Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen beim Online-Handel, teilte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heute in Berlin mit. Dort werden die Belehrungen, die Unternehmer den Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte machen müssen, klarer gefasst. Die bisherige Fassung hatte nach Abmahnwellen in der jüngsten Vergangenheit zu großer Rechtsunsicherheit bei Versand- und insbesondere Online-Händlern geführt. Noch bis zum 1. Oktober diesen Jahres kann auch das bisher gültige Muster verwendet werden.

Das Widerrufsrecht gilt bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften sowie dem Verkauf über das Internet. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform über dieses Recht informiert hat. Mit der Neufassung der beiden Muster, die den Unternehmen eine ordnungsgemäße Belehrung erleichtern sollen, reagiert das Bundesjustizministerium auf Bedenken von Online-Händlern. Vereinzelte Gerichte befanden, die bislang gültigen Muster genügten nicht sämtlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und seien deshalb unwirksam.

Zudem kündigte Zypries an, in einem zweiten Schritt Vorschläge für ein formelles Gesetz zu unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten werde.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) begrüßte die Ankündigung eines Gesetzesentwurfs. Zudem riet er allen Betreibern von Online-Shops, ihre Internetseiten schnellstmöglich auf den neuen Mustertext umzustellen. Den aktuellen Text der Verordnung können Sie unter http://www.bmj.de/bgbinfovo [Link entfernt] auf den Seiten des Bundesjustizministeriums herunterladen.