Prozess

17 000 gegen die Telekom

Heute beginnt der von Kleinaktionären angestrengte Schadensersatzprozess
Von Björn Brodersen mit Material von ddp, dpa und AFP

Im großen Saal im Bürgerhaus Bornheim wird zumeist Kleinkunst dargeboten. Doch heute gastiert in dem Veranstaltungshaus des Stadtteils keine Rockband und kein Komikerduo, sondern das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Der 23. Zivilsenat muss dann entscheiden, ob die Deutsche Telekom bei den Börsengängen 1999 und 2000 ihre Anleger unzureichend oder falsch informiert hat.

Das bundesweit zweite Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist ein Prozess der Superlative. "Theoretisch können da am Montag 900 Anwälte auftauchen", sagt der Vorsitzende Richter Christian Dittrich. Denn so viele Juristen vertraten die ursprünglich 17 000 Kläger. Der vom OLG angemietete Saal bietet allerdings nur 800 Plätze.

Das OLG befasst sich seit 2006 mit den Klagen der erzürnten Telekom-Aktionäre. Die Hauptvorwürfe der Anleger: Die Telekom habe in einem ihrer Verkaufsprospekte im Frühjahr 2000 nicht auf die Risiken bei der milliardenschweren Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens VoiceStream hingewiesen. Zudem sei das Immobilienvermögen des Bonner Unternehmens zu hoch angesetzt gewesen. "Für die Vorwürfe gibt es keine reale Grundlage, in unseren Bilanzen und Prospekten haben wir zu jeder Zeit richtig informiert", sagt Telekom-Sprecher Andreas Leigers. Er rechnet mit einem für das Unternehmen positiven Ausgang.

Stellvertretende Sammelklage statt Klageflut

Vor dem OLG hatte sich im November 2004 bereits das Landgericht Frankfurt mit der 100 Millionen Euro schweren Schadenersatzklage beschäftigt und war unter der Last der Klageflut fast zusammengebrochen. Den Ausweg bot ein im Herbst 2005 vom Bundeskabinett verabschiedetes Gesetz, wonach in solchen Mammutverfahren eine stellvertretende Sammelklage auf den Weg gebracht werden kann.

Im bislang ersten Verfahren dieser Art hatte das Oberlandesgericht Stuttgart im Februar 2007 über rund 60 Schadenersatzklagen von Daimler-Aktionären zu entscheiden, die dem Unternehmen vorgeworfen hatten, verspätet über den Rücktritt des früheren Konzernchefs Jürgen Schrempp informiert und damit Insiderhandel zugelassen zu haben. "Das Verfahren in Stuttgart ist gegen unseres verschwindend klein", sagt Richter Dittrich, der mit dem Musterverfahren nach eigenen Angaben "Neuland" betritt und für die exemplarische Klärung des Streits zunächst 17 Verhandlungstage anberaumt hat.

Prozess kann bis zu 20 Jahre dauern

Bis zu einem möglichen Urteil auf Schadenersatz liegt vor den Verfahrensbeteiligten im Bürgerhaus Bornheim aber noch eine Menge Arbeit. Nach Einschätzung der Klägeranwälte kann der millionenschweren Schadenersatzprozess um den Börsengang der Telekom noch 10 bis 20 Jahre dauern. Dies sei zu befürchten, wenn das Frankfurter Oberlandesgericht alle 187 strittigen Punkte abarbeiten wolle, sagt Rechtsanwalt Andreas Tilp. Bei einer so langen Zeitdauer sei zu befürchten, dass viele der derzeit mehr als 16 000 Kläger die Verfahren aufgeben. "Vielleicht wollte man das ja", sagte Tilp mit Blick auf das vor dem Hintergrund solcher Prozesse geschaffene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).

Das Gesetz habe sich "in der Praxis als untauglich und höchst problematisch erwiesen", sagte Rechtsanwalt Stephan Holzinger von der Kanzlei Tilp. Er hoffe auf eine Abschaffung des Gesetzes und eine neue Regelung durch die Europäische Union. Nach Auffassung der Anwälte hat das Gericht aber auch die Möglichkeit, nur einzelne Streitpunkte zu untersuchen und dann den damaligen Börsenprospekt als insgesamt fehlerhaft einzustufen. Allerdings würden auch dann noch mehrere Jahre vergehen, bis Schadenersatz gezahlt werden könne.