Flyer

Tipps für Jugend zum legalen Umgang mit Musik aus Internet

Flyer der EU-Initiative klicksafe gibt Tipps für legale Musikdownloads
Von mit Material von dpa

Die EU-Initiative klicksafe und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geben Jugendlichen Tipps zum legalen Umgang mit Musik aus dem Internet. In dem neuen Info-Heft "Musik in Netz" werden die wichtigsten Spielregeln beim Herunterladen von Musiktiteln aufgelistet sowie Ratschläge bei Abmahnungen gegeben. Wie klicksafe und Verbraucherzentrale heute in Düsseldorf mitteilten, spielt das Internet gerade bei der Musikbeschaffung junger Leute eine zunehmend wichtige Rolle. Die Angebote würden aber oft zu sorglos und unkritisch genutzt.

In der Broschüre finden die Jugendlichen dann Tipps wie beispielsweise diesen, dass das Herunterladen von Liedern aus einer Tauschbörse in der Regel problematisch ist, da in diesen überwiegend Musikstücke angeboten werden, die von den Urhebern nicht zur kostenlosen Verbreitung freigegeben sind. Der Jugendliche sollte also im Zweifel auf das Herunterladen verzichten und lieber andere Möglichkeiten nutzen. Es werden daher auch gleich einige Portalen genannt, auf denen sich der Jugendliche entsprechend informieren kann bzw. Hinweise zum legalen Musik-Download bekommt.

Weiterhin findet der Jugendliche Hinweise zum Mitschneiden von Internetradio-Sendungen oder auf was er achten muss, wenn er per WLAN im Internet surft bzw. eine WLAN-Verbindung mitnutzt.

Flyer ist kostenlos erhältlich

Da illegale Downloads für die Musikindustrie einen hohen Schaden verursachen, wehren sich die Plattenfirmen, schießen dabei aber im Fall von Urheberrechtsverstößen auch manchmal über das Ziel hinaus und stellen unberechtigt hohe Forderungen, wie die Verbraucherzentrale betonte. Die Höhe der Schadenersatzforderung hänge davon ab, wie viele Musikstücke man illegal zum Download angeboten oder heruntergeladen habe.

Auch hier gibt der Flyer dem Jugendlichen erste Anhaltspunkte, wie die Rechtslage bei Tauschbörsen ist und wie der Jugendliche sich verhalten soll, wenn eine Abmahnung eingetroffen ist. So soll zum Beispiel nicht gleich eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, sondern stattdessen schriftlich eine Fristverlängerung beantragt werden. Der juristische Experte sollte im besten Fall ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt sein. Dieser wird zunächst prüfen, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind.

Der kostenlose Flyer ist unter www.klicksafe.de erhältlich. Die EU-Initiative klicksafe wird von einem Konsortium getragen, das die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz koordiniert.