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Online-Musikplayer: Kostenlos im Internet Musik hören

Musik darf legal für einen begrenzten Personenkreis gestreamt werden
Von Anja Zimmermann mit Material von ddp

Seinen Freunden die Urlaubsfotos im Internet in Online-Fotoalben zu zeigen, ist schon längere Zeit beliebt. Ähnliches gibt es auch mit Musik: Die Archive der sogenannte Online-Musikplayer können auch für andere mit den eigenen Lieblingshits gefüttert werden. Vorreiter in Deutschland ist simfy.de [Link entfernt] , die Idee zweier Studenten.

Hier kann nach Anmeldung und Upload eigener Titel die Musik von maximal sieben "Freunden" gehört werden. Der Download ist nicht möglich, die Titel sind allerdings mit Portalen verlinkt wo der Nutzer diese als mp3-Datei kaufen kann. Wer möchte, kann Zusatzinformationen wie Songtexte, Bilder (über flickr) und Videoclips (über youtube) aufrufen. Den Upload illegaler Daten wollen die Betreiber mit speziellen Filtern begegnen. Noch ist simfy in der Beta-Phase.

Privatkopien von Musik sind erlaubt

Als im vergangenen Dezember simfy.de online ging, war der Ansturm so groß, dass zu dessen Bewältigung erst einmal neue Server notwendig waren, wie der 25-jährige Geschäftsführer Steffen Wicker berichtet: "Mittlerweile sind weit über 200 000 Nutzer registriert."

Als urheberrechtlich bedenklich, gilt diese Form des Musik-Teilens nicht. Anders als im Falle der von der Justiz mit Argusaugen beobachteten Peer-to-Peer-Tauschbörsen, die vor allem durch Napster bekannt wurden, eröffnet sich für die simfy-Mitglieder kein unendlicher Musikfundus. Der juristische Kniff von simfy liegt in der Begrenzung, der Hörerschaft auf sieben Accounts. Nach eigenen Angaben nutzt das Startup hier "das Recht auf Privatkopie". Nicht grundsätzlich sei die Weitergabe von Musikkopien an Dritte verboten, solange diese im "privaten Bereich verbleiben".

Musik soll nicht "für alle" verfügbar sein

Anders liegt der Fall allerdings, sobald Musik von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden kann, wie im Falle so genannter Share- oder Filehoster. Jüngst klagte die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) mit Erfolg gegen den schweizerischen Filehoster RapidShare. Dort können User über die Einrichtung von Linklisten ganze Sammlungen frei anbieten. Die Gema sieht darin eine massive Verletzung des Urheberrechts. Die Betreiber argumentieren, sie stellten lediglich Speicherplatz bereit und seien nicht verantwortlich für möglicherweise illegale Daten.

Neben simfy.de gibt es eine Reihe weitere anbieter von Online-Musikplayern. Bei spool.fm [Link entfernt] zum Beispiel, kann Musik bereits gehört werden, ohne zuvor selbst Titel per Upload bereitgestellt zu haben. Über eine Synchronisationsfunktion können Freunde zeitgleich, unabhängig vom Standort, die gleiche Musik hören. Allerdings können nicht alle Browser diese Plattform darstellen.

Bei anywhere.fm können ganze iTunes-Bibliotheken hochgeladen werden. Allerdings wird ausschließlich MP3 als Musikdateiformat unterstützt.

Bei der ebenfalls kostenlosen Musik-Community deezer.com steht dem Nutzer ein Verzeichnis mit 2,5 Millionen Titeln zur Verfügung. Da die Musiker und Rechteinhaber an den Werbeeinnahmen beteiligt werden, sind hier weitaus mehr Titel verfügbar als in einem simfy-Freundeskreis.