Festgelegt

BNetzA legt Rahmenbedingungen für Infrastrukturatlas fest

Anträge aus breitbandlosen Regionen werden bevorzugt behandelt
Von Marc Kessler

Die Bundesnetzagentur hat heute die Rahmenbedingungen zur Nutzung des bundesweiten Infrastrukturatlasses veröffentlicht. Die Rahmenbedingungen legen fest, wie die Daten für den Infrastrukturatlas zukünftig übermittelt werden und wer zur Nutzung der Daten berechtigt ist. Sie sind das Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur im Sommer durchgeführten Anhörung sowie zahlreicher Gespräche mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden und der Länder.

BNetzA-Präsident Matthias Kurth BNetzA-Präsident Matthias Kurth
Foto: BNetzA
"Mit den vorliegenden Rahmenbedingungen haben wir eine wichtige Voraussetzung geschaffen, damit die Nutzung des Infrastrukturatlasses noch in diesem Jahr beginnen kann", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Ich appelliere jetzt an die verbleibenden Unternehmen, uns ihre Daten auch zügig zur Verfügung zu stellen", sagte Kurth.

Der Infrastrukturatlas ist eine Maßnahme im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die das Ziel hat, die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen deutlich voranzutreiben. In der Startphase will die Bundesnetzagentur Anträge auf Nutzung des Infrastrukturatlasses aus Regionen mit sogenannten "Weißen Flecken" vorrangig bearbeiten.

Anträge ab Dezember möglich

Abfrageberechtigte - Vertreter der Länder, der (Land-)Kreise sowie der kreisfreien Städte - werden Informationen darüber erhalten, ob in ihrer Region Glasfaserleitungen, Leerrohre, Netzknotenpunkte, Richtfunkstrecken oder Senderstandorte liegen, die für den Aufbau neuer Breitbandnetze grundsätzlich mitgenutzt werden könnten, und wer der Eigentümer dieser Infrastruktur ist. Ab Dezember können die Abfrageberechtigten einen Antrag auf Nutzung des Atlasses bei der Bundesnetzagentur stellen, um anschließend die gewünschten Daten zu erhalten.