aufgehoben

Urteil: Bayerischer Rundfunk hat keinen Anspruch auf br.de

DENIC muss Domain-Registrierungsverfahren nicht ändern
Von Lars Hessling

Wer zuerst kommt, mahlt bei der DENIC auch weiterhin zuerst. Das Landgericht München I hat in einem Urteil (Az. 37 O 19801/09) am vergangenen Mittwoch eine einstweilige Verfügung für nichtig erklärt, mit der sich der Bayerische Rundfunk die Domain br.de gesichert hatte. Damit bleibt das "first come, first served"-Prinzip Registrierungsstandard für .de-Domains.

Gericht: Internetauftritt des BR ist umfangreich genug

Das Landgericht stellte weiter fest, dass vor der Freigabe einer Domain gestellte und abgelehnte Registrierungsanträge keinerlei Vorrechtstatus gewähren. Auch eine Vorlaufzeit zur Prüfung von Namensrechten erachten die Münchener Richter als nicht notwendig. Der Bayerische Rundfunk verfüge bereits über einen umfangreichen Internetauftritt und es sei daher kein Ausschluss vom relevanten Markt des World Wide Web zu befürchten. Die Logos der DENIC und des BR. Die Logos der DENIC und des BR.
Grafiken: DENIC / BR

Domains bereits im Vorfeld versteigert

Ein- und zweistellige Domainnamen, reine Ziffern-Domains sowie Domains, die einem KFZ-Kennzeichen oder einer Top-Level-Domain entsprechen wurden am 23. Oktober 2009 durch die DENIC vergeben. Insgesamt handelte es sich dabei um ungefähr 1300 Internetadressen. Da Domains inzwischen nicht unwesentlich zum Erfolg einer Marke beitragen, kam es aufgrund des großen Interesses zu diversen Unregelmäßigkeiten. Bereits im Vorfeld wurden besonders begehrte Internetadressen für mehrere 10.000 Euro versteigert. Die Domains vw.de und o2.de wurden durch Vorab-Urteile aus dem Registierungspool ausgenommen.

Bei der Vergabe kam es zu Unregelmäßigkeiten

Die Registrierung der noch freien Domains geschah danach durch ein neues Vergabesystem: Jede der rund 270 Registrierungsstellen durfte für ihre Kunden vier Domains pro Minute anmelden. Dabei waren teilweise die Internetseiten der Provider nicht erreichbar oder der Bestellprozess ließ sich nicht zu Ende führen. Am Ende erhielten vor allem wenige Domainhändler viele der begehrten URLs. 193 der begehrten Adressen landeten beispielsweise im Besitz eines einzigen Händlers, der Agentur Tec-Media-Service. Das Unternehmen konnte durch ein Netzwerk von verschiedenen Anmeldungswegen mehr als die besagten vier Domains pro Minute registrieren.

Auch der Status anderer Domains ist teilweise fragwürdig

Zurzeit leitet die Domain br.de noch auf die Seite des Bayerischen Rundfunks, br-online.de, weiter. Die ebenfalls per einstweiliger Verfügung gesperrten Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de und z.de führen noch ins Leere. Dasselbe gilt für die Internetadresse tv.de, deren vorgezogene Reservierung durch das Landgericht Frankfurt am 21. Oktober 2009 abgelehnt wurde (Az. 3 10 O 38/09). Die vorab reservierte zweistellige Domain des Mobilfunkanbieters o2 leitet dagegen auf o2online.de weiter.