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E-Plus bestätigt Abschaltung standortbezogener Dienste

Pressestelle: "Kein außerordentliches Kündigungsrecht"
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Handys lassen sich im E-Plus-Netz ab Freitag nicht mehr orten Handys lassen sich im E-Plus-Netz ab Freitag nicht mehr orten
Foto: © O.M. - Fotolia.com
Wie berichtet schaltet E-Plus zum Jahresende die Lokalisierungsdienste in seinem Netz ab. Das bestätigte heute auch die Pressestelle des Unternehmens gegenüber teltarif.de. Dabei wies der drittgrößte deutsche Mobilfunk-Netzbetreiber jedoch Medienberichte zurück, denen zufolge auch Polizei, Rettungs- und Sicherheitsdienste von der Maßnahme betroffen sind.

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"Wie bisher arbeiten wir mit Rettungskräften, Polizei und Feuerwehr bei Notfällen etc. hinsichtlich Standortinformationen direkt und entsprechend der bestehenden Vorgaben zusammen. Das ist weiterhin die übliche Praxis, das ist nicht abhängig vom Angebot von LBS-Services und daran ändert sich auch nichts", so die E-Plus-Pressestelle im Gespräch mit teltarif.de.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht sieht die Pressestelle durch die Abschaltung der Handy-Lokalisierung für Privatkunden nicht. Die standortbasierten Dienste würden in erster Linie vom jeweiligen Anbieter zum Kunden gebracht. E-Plus habe nur die technische Möglichkeit geschaffen, die Angebote in seinem Netz zu realisieren. Direkten Geschäftspartnern habe E-Plus fristgerecht gekündigt.

Pressestelle: "LBS ist kein Vertragsbestandteil"

Darüber hinaus ist der Pressestelle kein Mobilfunk-Vertragsverhältnis bekannt, in dessen Leistungsumfang die standortbasierten Dienste enthalten sind. Das gelte neben E-Plus auch für andere Marken wie Base und simyo bzw. für Partner wie Blau oder Aldi Talk, die ebenfalls das E-Plus-Netz nutzen und demnach ebenfalls von der Abschaltung betroffen sind.

Kunden, die auf LBS-Informationen Wert legen, können in eines der anderen deutschen Mobilfunknetze wechseln. Telekom, Vodafone und o2 bieten die standortbezogenen Dienste weiterhin an. Nachteil: Kunden, die noch vertraglich an eine Marke im E-Plus-Netz gebunden sind, müssen sich mangels außerordentlichem Kündigungsrecht mit dem Anbieterwechsel bis zum Ende der Vertragslaufzeit gedulden.