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01024/ksp


08.06.2004 14:14 - Gestartet von nihniane
hallo, bin auch im Streit mit der ksp. Diese haben mir einenBrief mit Einzeverbindungsdaten der 01024 geschickt und mir geschrieben ich müsse nachweisen, daß ich die Telefonrechnungen alle bezahlt habe. Liegt die nachweispflicht hier wirklich bei mir?
Eine andere Frage ist die, daß ich durchaus bereit wäre, die entstandenen telefonkosten zu zahlen, da sie durchaus berechtigt sein können, da sie dadurch entstanden sein können, dass ich meinen telekom Vertrag gekündigt habe und 01024 viel zu spät bei der telekom abgerechnet hat und dann wahrscheinlich zurückgewiesen wurde. Da ich aber nie eine ordentliche rechnung von 01024 erhalten habe, sonder nur eineinhalb jahre später eine Mahnung bei der ich nicht,wusste worum es ging bin ich nicht bereit die Mahn wechselkosten zu zahlen. oder muß ich das doch?
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[1] canaris antwortet auf nihniane
09.06.2004 17:37
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[2] canaris antwortet auf nihniane
09.06.2004 17:48
Die Beweislast für die Erfüllung (=Zahlung) liegt tatsächlich bei Dir. Die Inkassokosten stellen allerdings einen sog. Verzugsschaden dar, d.h. KSB kann Dir die Kosten nur dann in Rechnung stellen, wenn Du in Verzug bist. In Verzug kommt man automatisch 4 Wochen nach Zugang der Rechnung. Den Beweis für den Zugang der Rechnung und damit für den Eintritt des Verzuges muss allerdings KSB erbringen. Wenn Du also sicher bist, dass Dir eine solche Rechnung nicht zugegangen ist, muss Dir KSB, um die Inkassokosten geltend machen zu können, erst das Gegenteil beweisen.

VORSICHT: Da Du ja mit dem jetztigen Schreiben von KSB wohl eine Rechnung bekommen hast, musst Du die Telefonkosten überweisen, um nicht jetzt in Verzug zu geraten. Vorausgesetzt, der Anspruch auf die Telefonkosten ist nicht bereits verjährt (vgl. für abgerechnete Beiträge aus 2001 die zahlreichen Forenbeiträge)