Ich rate sehr zu einer Beschwerde bei der Anwaltskammer:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer
z.Hd. Herrn Dr. Blau
Vorsitzender der Abteilung IV
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
Fax: 040/357441-41
e-mail: info@rechtsanwaltskammerhamburg.de
Je mehr Beschwerden dort über ksp vorliegen, desto mehr kann man ksp zeigen, daß ihr Vorgehen nichts mit Rechtsstaatlichkeit, sondern mit Nötigung zu tun hat.
In der Beschwerde sollte auf berufsaufsichtsrechtliche Aspekte hingewiesen werden, beispielsweise:
- ksp prüft die Berechtigung der Forderungen _nicht_
- ksp mahnt wissentlich verjährte Forderungen an
- ksp reagiert nicht auf Nachfragen
- ksp legt keine ordentliche Vertretungsvollmacht vor
- ksp unterzeichnet die Mahnschreiben rechtlich nicht korrekt (die Unterschrift ist unleserlich, es wird keine Name angegeben, es ist unklar, ob der Unterzeichner überhaupt zeichnungsberechtigt ist)
- ksp setzt auf rechtlich sinnlose Einschüchterung mit Trivialitäten wie "Die Daten zu Ihrer Person sind gespeichert."
- ksp fordert in den Mahnungen rechtlich unhaltbare Mahnkosten
- ksp wirbt gegenüber seinen Kunden (also 01019 etc.) dafür, kleine Beträge von vielen Kunden in großem Umfang einzutreiben
Mit rechtsstaatlicher Anwaltstätigkeit hat das Vorgehen von ksp, die bezeichnenderweise in der Rabenstraße in Hamburg ihren Sitz hat, nichts zu tun.
Wenn die Anwaltskammer auf die Beschwerde erstmal abschlägig antwortet ("Es ist nicht unsere Aufgabe, die Qualität anwaltlicher Tätigkeit zu beurteilen"), nochmal schreiben und um erneute Prüfung des Vorganges bitten - und zwar nur in Hinblick auf die Verletzung berufsrechtlicher Vorschriften durch ksp.
Am besten die Mahnschreiben von ksp beilegen / mitfaxen.
Ferner kann eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht schaden. Ungünstigstenfalls werden die Ermittlungen eingestellt; günstigstenfalls wird ksp das Nötigen untersagt.
Viel Erfolg!!!
Gruß
csbb
Benutzer Maiky1234 schrieb:
Hallo 'Geschädigte',
da es in D keine Sammelklagen, ähnl. wie in USA gibt, wäre es doch ratsam, die Anwaltskammer (hier Hamburg) auch mit diesen teilweise unberechtigten und nach §TK8 verjährten Forderungen zu informieren, oder???
Eine Krähe hackt der anderen zwar kein Auge aus, aber da eine ganze Berufsgruppe in Verruf kommt, müßte durch vermehrter Beschwerden eine Tat folgen?!
Werde das gleich mal probieren...
Gruß
Maiky