01058 IbC kein EVN
25.10.2006 07:36 - Gestartet von stephanobb
Hallo,
auf der Homepage steht bei IbC folgende Info zu Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
Die Deutsche Telekom ist nicht verpflichtet, für Internet-by-Call-Dienste einen Einzelverbindungsnachweis zu führen. 01058 Internet-By-Call arbeitet zur Zeit an einer Möglichkeit, Ihnen einen individuellen Verbindungsnachweis anbieten zu können.
M.E. ist diese Aussage falsch.
Bitte um Hilfe?
Gruß
Stephan