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01058 IbC kein EVN


25.10.2006 07:36 - Gestartet von stephanobb
Hallo,

auf der Homepage steht bei IbC folgende Info zu Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

Die Deutsche Telekom ist nicht verpflichtet, für Internet-by-Call-Dienste einen Einzelverbindungsnachweis zu führen. 01058 Internet-By-Call arbeitet zur Zeit an einer Möglichkeit, Ihnen einen individuellen Verbindungsnachweis anbieten zu können.

M.E. ist diese Aussage falsch.

Bitte um Hilfe?

Gruß
Stephan