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1&1 lenkt ein ... oder doch nicht?


23.01.2002 12:14 - Gestartet von Frank Rebenstock
Hallo zusammen,

vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin (wir erinnern uns: diese hatten 1&1 wegen deren AGB abgemahnt) war soeben zu erfahren, dass 1&1 gestern Abend per Fax eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Gleichzeitig jedoch wurde eine neue Version der AGB mit übermittelt, in der weiterhin am sogenannten "asynchronen" Kündigungsrecht von vier Wochen für 1&1 festgehalten wird. Die Prüfung dieser neuen Version dauert beim VZBV noch an, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass eine weitere Abmahnung folgen könnte.

Um weitere Informationen sammeln zu können, bin ich auf die Mithilfe der teltarif-Leser angewiesen. Daher einige Fragen, um deren sachliche Beantwortung ich hiermit bitte:

1) Gibt es Bestandskunden von 1&1 unter Euch, die vor Beauftragung der DSL-Flat zu 19,90 € die AGB aus dem Control-Center nicht nur eingesehen, sondern auch ausgedruckt haben und das im Zeitraum Oktober bis 13. November 2001? Wenn ja, bitte per Fax zukommen lassen.

2) Diese Bitte ergeht eher an die freundliche teltarif-Redaktion: Die "neuen" AGB mit "asynchronem" Kündigungsvorbehalt von 1&1 wurden im Amtsblatt RegTP Nr. 22/2001 vom 14. November 2001 unter Nr. 644 (ab Seite 3360) veröffentlicht. In welcher Ausgabe Amtsblatt RegTP finden sich indes die zuvor gültigen AGB von 1&1 und vor allem, was steht hier unter Punkt 7.4 zu den Kündigungsfristen für Kunden und Provider?

In der Erwartung hilfreicher Antworten verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen

Frank Rebenstock
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[1] jrittmeier antwortet auf Frank Rebenstock
23.01.2002 15:08
Hier die Antwort der Verbraucherzentrale:

Hallo Herr XXX,

wer war denn hier so flink mit dieser Meldung?

Ihr ursprünglicher Vertrag muss nun fortgesetzt werden. Das Problem ist,
dass die Anwälte der Gegenseite bereits angekündigt haben eine ähnlich
formulierte Kündigungsklausel in die AGB´s mit aufzunehmen. Danach hätte 1 §
1 widerum ein vierwöchiges Kündigungsrecht, der Kunde jedoch nicht. Die
Begründung der Anwälte ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Ich
überprüfe die Angelegenheit nochmals und werde ggf. auch die neue Klausel
abmahnen. Ich denke, eines ist klar: Die Kunden, die nun das ursprüngliche
Vertragsverhältnis fortsetzen, werden in den nächsten Tagen eine erneute
Kündigung erhalten und damit beginnen wir wieder von vorne.......

Mit freundlichen Grüßen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
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[1.1] JohnS antwortet auf jrittmeier
23.01.2002 23:39
Kommt dieser Brief auch noch auf Deine HP? Ich bin neugierig auf ALLES :-)

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[1.2] JohnS antwortet auf jrittmeier
24.01.2002 00:04
Benutzer jrittmeier schrieb:

dass die Anwälte der Gegenseite bereits angekündigt haben eine ähnlich formulierte Kündigungsklausel in die AGB´s mit aufzunehmen. Danach hätte 1 § 1 widerum ein vierwöchiges Kündigungsrecht, der Kunde jedoch nicht. Die Begründung der Anwälte ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Noch eine Frage dazu: Das macht die Sache doch trotzdem einfacher, oder? 1&1 muss den Vertrag erfüllen zu den alten Konditionen und mit den alten AGB (ohne Einseitiges Kündigungsrecht, bzw. mit der ungültigen gemachten Klausel). Das heisst doch dass man nur den neuen AGB widersprechen muss, und 1&1 somit keine Möglichkeit hat, denn der Vertrag ist doch dann zu den abgeschlossenen Konditionen erst einmal für 12 Monate gültig, oder sehe ich das falsch?
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[1.2.1] Strombo antwortet auf JohnS
24.01.2002 19:48
meines wissens nach kann dir 1&1 (ich glaub laut agb-gesetz) kündigen, wenn du den neuen agb nicht zustimmst.
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[1.2.1.1] JohnS antwortet auf Strombo
24.01.2002 19:58
Benutzer Strombo schrieb:
meines wissens nach kann dir 1&1 (ich glaub laut agb-gesetz) kündigen, wenn du den neuen agb nicht zustimmst.

Ich habe mich bereits erkundigt, in der Telekommunikatiosnbranche ist die Kenntnisnahme der AGB vereinfacht, dort müssen sie nur verfügbar gemacht werden um gültig zu sein. Also bleibts beim alten:
Widerspruch zur Kündigung durch 1&1, mit Hinweis darauf, dass die entsprechenden Klauseln in der AGB laut AGBG ungültig sind, mit dem Hinweis auf die jeweils letzte Abmahnung der Verbraucherzentralen. Denn es wird die nächste folgen, wie ich heute erfahren habe....
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[1.2.1.1.1] jrittmeier antwortet auf JohnS
29.01.2002 08:10
Hier die Antwort von der Firma 1&1:

Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir Ihnen gerne beantworten.

Wir bedauern, Ihnen den guenstigen "1&1 Internet.DSL FLAT" nicht mehr
anbieten zu koennen. Die Gruende, die zur Tarifaenderung fuehrten, haben
wir in einer Informationsmailing bereits ausfuehrlich erlaeutert.

Ihrem Schreiben entnehmen wir jedoch, dass ein Missverstaendnis darueber
vorliegt, was vertraglich vereinbart wurde. In unserer Werbung zum \1&1
Internet.DSL FLAT\ haben wir ausdruecklich darauf hingewiesen, dass bei
denen aufgrund unserer 1&1 DSL- Initiative abgeschlossenen
Vertragsverhaeltnisse eine Mindestvertragslaufzeit ueber 12 Monate fuer den
Kunden besteht. Die Regelung in unseren Allgemeinen Geschaeftsbedingungen
unter Punkt 7.4 moechten wir daher nur ergaenzend heranziehen.

Die Tarifaenderung ist zudem fuer die Mehrheit unserer Kunden nicht als
Nachteil zu sehen, denn - was bereits mit 5GB Trafficvolumen an Leistungen
genutzt werden kann -, moechten wir Ihnen anhand von Beispielen kurz
auflisten:

Bei der Nutzung unseres neuen Tarifs \1&1 Internet.DSL private\ koennen Sie
permanent online sein und haben den Komfort einer Standleitung, ohne dass
die Stand-by-Zeiten Kosten verursachen.
Mit dem Trafficvolumen koennen Sie eine Vielzahl von Webseiten einsehen
oder z.B. MP3-Dateien downloaden.
Bei 5 GigaByte bedeutet dies, dass Sie mehr als 1.700 MP3 Songs von 3
Minuten Laenge, also mehr als 85 Stunden MP3-Musik herunterladen koennen.
Selbst bei aufwendigen 3D-Shootern koennen Sie diese ueber 11 Stunden am
Tag anwenden/spielen.
Dies sind nur einige Beispiele, die Liste der Moeglichkeiten ist weitaus
laenger!

Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass eine Fortfuehrung des Vertrages
auf Basis der alten Tarifkonditionen nicht moeglich ist. Alternativ haben
Sie jedoch die Moeglichkeit, das Vertragsverhaeltnis mit *allen darin
enthaltenen Merkmalen* ueber das Sonderkuendigungsrecht per sofort zu
loesen.
In diesem Fall, bitten wir Sie, Ihre Kuendigung mit Betreff
*Sonderkuendigungsrecht* per Brief oder Fax einzureichen.

Zu Ihrer Aussage bezueglich der //Unterlassungserklaerung// moechten wir
Ihnen mitteilen, das diese sich auf unsere Version AGBs bezog, welche
zwischenzeitlich bereits geaendert wurden.

Zu Ihrer Information:
Sofern Sie Ihren Vertrag nicht aufloesen, wird Ihr Vertrag verbindlich zum
Zeitpunkt auf den in Ihrem Brief vermerkten Termin zu dem 1&1 Internet.DSL
private-Tarif umgestellt. Haben Sie einen 12monatigen Vertrag
abgeschlossen, bleibt die Vertragslaufzeit - auch im Falle einer weiteren
Tarifumstellung durch Sie - hiervon unberuehrt.

Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.

Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen (montags bis freitags in der Zeit von
08.00 - 18.00 Uhr) auch telefonisch unter der Rufnummer 01805001006 gerne
zur Verfuegung.


Mit freundlichen Gruessen



Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
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[1.2.1.2] todix antwortet auf Strombo
29.01.2002 09:28
Benutzer Strombo schrieb:
meines wissens nach kann dir 1&1 (ich glaub laut agb-gesetz) kündigen, wenn du den neuen agb nicht zustimmst.

Sicher können sie das. Aber nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

Torsten
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[2] JohnS antwortet auf Frank Rebenstock
23.01.2002 23:24
Hallo,
ich habe sämtliche Unterlagen sowohl des Bestellvorgangs als auch aus dem Control-Center ausgedruckt. Ich war kein Bestandskunde bei 1&1, also mit anderen Worten ein Neukunde. Aber selbst die AGB, die ich 4 Tage nach der ersten Nutzung am 22.11.2001 aus dem Control-Center ausgedruckt habe, enthalten kein einseitiges Kündigungsrecht in §7.4. Diese, laut 1&1 alten, AGB sollten ja eigentlich nur für Bestandskunden einsehbar gewesen sein, was aber glatt gelogen war...

Sind auch AGB vom 22.11. aus dem Control-Center in dieser Version interessant?
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[2.1] JohnS antwortet auf JohnS
23.01.2002 23:31
Benutzer JohnS schrieb:


Sind auch AGB vom 22.11. aus dem Control-Center in dieser Version interessant?

Dass die es noch AGB in anderen Versionen gibt habe ich erst 1 oder 2 Tage später herausgefunden, aber diese AGB im Control-Center stand bei meiner Tarifbeschreibung, und trägt die Überschrift "Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1&1 Internet-Zugänge", auf die man ja auch während des ganzen Bestellvorgangs im Kleingedruckten hingewiesen wurde, die anderen Versionen der AGB, die ich mir dann auch ausgedruckt habe tragen nur die Überschrift "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)".
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[3] jtsn antwortet auf Frank Rebenstock
24.01.2002 11:12
Ich habe hier die "AGB der 1&1 Internet-Zugänge" ausgedruckt am 3.11.2001, leider ohne Datumsaufdruck. Diese Version stammt aus dem Control-Center und war auch bis Ende Dezember noch unter http://profi.einsundeins.com/www/agb.php einsehbar.

ciao, jtsn