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Strafanzeige gegen 1&1 wegen Betrug


14.12.2009 13:13 - Gestartet von hd117
Guten Tag zusammen.
Ich möchte ebenfalls einen Beitrag zu "Ärger mit 1&1" beisteuern:

Im August 09 eMail von 1&1 mit der Ankündigung eines upgrades meines Webhosting-Paketes (ehemals "Schlund und Partner"). Antwort auf diese eMail wie immer nicht nmöglich. Daraufhin mit Schreiben 9.10.09 alles gekündigt, Einzugsermächtigung widerrufen und um Stellen einer Abschlussrechnugn für den Vetrag gebeten.

Kündigungsbestätigung kam, Domains wurden abgestellt, Zugriff aus das "ControlCenter" stillgelegt. Gut soweit.

Trotz widerrufener Einzugsermächtigung wurde dennoch abgebucht. Ich habe rückbuchen lassen. Nun stellte 1&1 12,- Euro Gebühr für die Rückbuchung in Rechnung. Widerspruch eingelegt. Es kam eine Gutschrift (!) - die aber meinerseits niemals eingelöst wurde und auch seitens 1&1 nicht auf mein Konto gutgeschrieben wurde.

Stattdessen wurde die Gutschrift über 15,00 Euro (?) mit dem offenen (und niemals bestrittenen) Restbetrag von 17,87 Euro zu meinen Lasten aus meinem zum 10.12.09 auslaufenden Vetrag verrechnet. Gut so.

Es wurde mir per Post eine Abschlussrechnung zugestellt über einen Betrag von 2,87 Euro. Gut so.

Diesen winzigen Betrag habe ich 1&1 in einem Brief in Form von 2x 1,45 Euro Briefmarken zugesendet.

Wochen später dann Post vom Inkasso über einen Betrag von knapp 40,- Euro inkl. Inkasso-Gebühren. Widerspruch. Keine Reaktion. Stattdessen nun Post vom Anwalt (50,-Euro) mit Androhung des Mahnverfahrens. Erneut Widerspruch mit Fristsetzung zur Klärung des Fehlers bei 1&1. Keine Reaktion.

Nun Strafanzeige gegen 1&1 - Fortsetzung folgt.
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[1] spunk_ antwortet auf hd117
14.12.2009 15:12
Benutzer hd117 schrieb:

Diesen winzigen Betrag habe ich 1&1 in einem Brief in Form von 2x 1,45 Euro Briefmarken zugesendet.

Briefmarken sind allerdings kein Zahlungsmittel. Briefmarken sind Wertmarken für den Transport von Briefen

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[1.1] hd117 antwortet auf spunk_
14.12.2009 15:19
Dann wäre es dennoch ein Betrag von 2,87 Euro, um den es letztlich geht. Denn Gebühren (und darauf dann Mahngebühren) für unauthorisierte Abbuchungen (also einen Fehler, den 1&! selbst verursacht hat) nun in ein Mahnverfahren reinzurechnen, halte ich für schwer fraglich. Wir werden sehen.
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[2] lss-online antwortet auf hd117
14.12.2009 16:07

...gekündigt,
Einzugsermächtigung widerrufen

Trotz widerrufener Einzugsermächtigung wurde dennoch abgebucht.

...Gutschrift ...die aber meinerseits niemals
eingelöst wurde

...Gutschrift ... mit dem
offenen Restbetrag verrechnet...

...Abschlussrechnung von 2,87 Euro...

...Betrag per Briefmarken bezahlt.

Wochen später dann Post vom Inkasso...

Nun Strafanzeige gegen 1&1...

Hättest Du einfach gekündigt und auf die Abschlussrechnung gewartet währe alles gut gewesen!
Warum widerrufst Du die Einzugsermächtigung???
Du machst es für 1&1 nur unnötig kompliziert!!!
1&1 Verträge sind auch deswegen günstig weil sie automatisiert über Lastschrift abgerechnet werden!!!

Außerdem sind Briefmarken kein Zahlungsmittel, was soll 1&1 mit denen anfangen???
Meinst du die schicken wegen Dir ihrgend einen Azubi mit zwei Briefen zur Post um die zu nutzen (zumal 1&1 garkeine Briefe mehr mit der Deutschen Post versendet. Die nutzen einen günstigen Postkonkurenten und der nimmt keine Briefmarken)

Also, lieber mal den Ball flach halten.
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[2.1] cosmic antwortet auf lss-online
14.12.2009 19:22
genau meiner meinung.

vorher mal nachdenken, wäre mal eine idee, oder? aber soweit denkt die menschheit nicht mehr und droht sofort mit anwalt und co.