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Wieder mal neue AGB bei 1&1


29.01.2002 09:25 - Gestartet von todix
Hallo liebe 1&1-Opfer .. :-))

Ich habe mir gerade mal die AGB von 1&1 angesehen.
Da gab es doch mal den ominösen Paragraphen 7.4. in dem sich 1&1 in selbstherrlicher Art und Weise die Rechte zur jederzeitigen Vertragskündigung einräumte. Und welch ein Wunder .. unter Punkt 7.4 finden sich jetzt nette Hinweise, dass man dafür zu sorgen hat, dass mit seinem Domainnamen keine Rechte verletzt werden.

Ein 7.4. entsprechender Absatz findet sich jetzt unter 6.4. Ist zwar etwas umformuliert aber im wesentlichen sehr ähnlich geblieben.

Wieso kann dieser Laden eigentlich seine AGB täglich nach eigenem Gutdünken ändern, ohne dass sie dafür einen aufs Dach bekommen?

Torsten
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[1] JohnS antwortet auf todix
29.01.2002 12:03
Benutzer todix schrieb:

Ein 7.4. entsprechender Absatz findet sich jetzt unter 6.4. Ist zwar etwas umformuliert aber im wesentlichen sehr ähnlich geblieben.

Wieso kann dieser Laden eigentlich seine AGB täglich nach eigenem Gutdünken ändern, ohne dass sie dafür einen aufs Dach bekommen?

Torsten


Tja, das sist alles nach oben gerutscht, weil 1&1 den §6 entfernt hat, der irgendwas mit Werbe-Emails zu tun hatte.

Laut Verbraucherzentrale hat 1&1 wohl die Unterlassungserklärung unterschrieben, die AGB für die sie abgemahnt worden sind nicht zu verwenden. Deswegen gibt es neue AGB, nur leider enthalten diese wiederum die gleichen Klauseln bis eben auf §6, weshalb sie wohl wieder abgemahnt werden. Aber laut Verbraucherzentrale muss 1&1 die verträge jetzt erst einmal einhalten und neue Kündigungen schreiben, denen man dann wieder widersprechen kann.
Über die Möglichkeit die AGB zu ändern habe ich mich direkt auch mal informieren lassen. Bei anderen Branchen muss eine neue AGB ja schriftlich zur KEnntnis genommen wérden, aber in der Telekommunikationsbranche gilt da ein vereinfachtes Recht, die Bereitstellung der AGB zur Einsicht reichen aus. Man kann bei einer Änderung der AGB zu Ungunsten des Kunden natürlich ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Aber da die Flatrate-Benutzer das ja nicht wollen, bleibt da nur den Paragraphen der AGB direkt zu widersprechen...
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[1.1] todix antwortet auf JohnS
31.01.2002 08:49
Benutzer JohnS schrieb:

Über die Möglichkeit die AGB zu ändern habe ich mich direkt auch mal informieren lassen. Bei anderen Branchen muss eine neue AGB ja schriftlich zur KEnntnis genommen wérden, aber in der Telekommunikationsbranche gilt da ein vereinfachtes Recht, die Bereitstellung der AGB zur Einsicht reichen aus. Man kann bei einer Änderung der AGB zu Ungunsten des Kunden natürlich ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Aber da die Flatrate-Benutzer das ja nicht wollen, bleibt da nur den Paragraphen der AGB direkt zu widersprechen...

Das mag ja so sein, die neuen AGB werden aber trotzdem nicht automatisch für alte Verträge gültig. Für diese gilt eindeutig erstmal das, was in den alten AGB vereinbart war. Ansonsten hat 1&1 durchaus die Pflicht, mich auf die neuen AGB hinzuweisen. Wenn ich diesen widerspreche, können sie mir natürlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen kündigen. Also in meinem Fall zum 8.11.2002.

Torstem