Benutzer todix schrieb:
Ein 7.4. entsprechender Absatz findet sich jetzt unter 6.4. Ist zwar etwas umformuliert aber im wesentlichen sehr ähnlich geblieben.
Wieso kann dieser Laden eigentlich seine AGB täglich nach eigenem Gutdünken ändern, ohne dass sie dafür einen aufs Dach bekommen?
Torsten
Tja, das sist alles nach oben gerutscht, weil 1&1 den §6 entfernt hat, der irgendwas mit Werbe-Emails zu tun hatte.
Laut Verbraucherzentrale hat 1&1 wohl die Unterlassungserklärung unterschrieben, die AGB für die sie abgemahnt worden sind nicht zu verwenden. Deswegen gibt es neue AGB, nur leider enthalten diese wiederum die gleichen Klauseln bis eben auf §6, weshalb sie wohl wieder abgemahnt werden. Aber laut Verbraucherzentrale muss 1&1 die verträge jetzt erst einmal einhalten und neue Kündigungen schreiben, denen man dann wieder widersprechen kann.
Über die Möglichkeit die AGB zu ändern habe ich mich direkt auch mal informieren lassen. Bei anderen Branchen muss eine neue AGB ja schriftlich zur KEnntnis genommen wérden, aber in der Telekommunikationsbranche gilt da ein vereinfachtes Recht, die Bereitstellung der AGB zur Einsicht reichen aus. Man kann bei einer Änderung der AGB zu Ungunsten des Kunden natürlich ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Aber da die Flatrate-Benutzer das ja nicht wollen, bleibt da nur den Paragraphen der AGB direkt zu widersprechen...