Benutzer ---C-H-R-I-S--- schrieb:
Der Vertrag wurde unterschrieben und die Hardware wurde dann zugeschickt die nicht angenommen wurde und die Annahme in dem Fall verweigert wurde.
Warum wurde die Annahme verweigert?
Zugangsdaten wurden geschickt aber auch dort hatte Sie sich nie angemeldet.
Einen bereitgestellten Zugang nicht zu nutzen ersetzt keinen Widerruf. Es ist allerdings empfehlenswert, im Falle eines Widerrufs den Zugang nicht zu nutzen. So wie sich mir der Fall darstellt, hat deine Freundin aber nicht wirksam widerrufen. Daran ändert der Umstand, dass sie den Zugang nicht genutzt hat, nichts.
Nun haben wir ein schreiben fertig gemacht das wir kündigen wegen falschberatung und haben alles geschildert.
Worin bestand die Falschberatung?
Es kamm eine Kündigungsbestätigung zum Jahre 2010 was wir aber nicht wollten sondern wir wollten eine sofortige Kündigung wegen falschberatung und Wiederruf durch nicht annahme der Hardware.
Das kommentarlose Zurückschicken der Hardware ist aber *kein* Widerruf. Arcor ist kein Versandhaus, sondern ein Provider, dessen Hauptleistung nicht in der Hardwarelieferung besteht, sondern darin, einen Anschluss bereitzustellen. Ihr habt aber nur die Hardware zurückgeschickt. Das kann man allenfalls als Rücktritt vom Kauf der Hardware auslegen, nicht aber als Rücktritt vom Vertrag über die Anschlussbereitstellung. Da man den Anschluss auch schlecht zurückschicken kann, erwarten Provider im Gegensatz zu Versandhäusern in der Regel eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Rücktritts, es sei denn, die AGB sehen etwas anderes vor. Der Vertrag ist also höchstwahrscheinlich gültig und, da er eine Laufzeit von 2 Jahren hat, frühestens 2010 kündbar. Anhand dieser Jahreszahl vermute ich auch mal, dass der Vertragsabschluss schon 2008 erfolgte. Da ist die Widerrufsfrist (üblicherweise 2 Wochen) längst abgelaufen. Deine Freundin hat also jetzt einen Arcor-Vertrag an der Backe.
Nun ja dann haben wir noch mal ein schreiben geschrieben und das per Einschreiben mit Rückschein. Nun darauf kamm wieder die gleiche Kündigung und dann sind wir zum Verbraucherschutz gegangen und haben das den Anwalt geschildert der meinte das Arcor noch Mahnungen und sonstiges schicken wird aber wir auf der sicheren Seite stehen und einfach nicht drauf reagieren sollten.
Dann kennt der Anwalt einige Fakten, die du uns hier vorenthalten hast. Nach dem, was ich deiner Schilderung entnehmen kann, ist der Vertrag gültig und muss selbstverständlich auch von deiner Freundin erfüllt werden, d. h. sie muss zahlen.
Gruß
niknuk