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Falschberatung ( Haustürvertretter ) Hardware annahme verweigert... Kündigen


14.04.2009 14:46 - Gestartet von ---C-H-R-I-S---
Sehr geehrte User,

ich habe schon lange Zeit mich mit Arcor rumgeschlagen und nichts erreicht und hoffe das mir jemand hier weiter helfen kann.

Es geht hier um meine Freundin, es hat ein Arcor Türvertretter an Ihrer Haustür geklingelt und Ihr einen Vertrag bei Arcor angeboten mit Internet und Festnetz. Jedoch hat meine Freundin gesagt das Sie ein Internetanbieter hat bei Vodafone. Jedoch meinte der Vertretter das dies ALLES von Arcor erledigt wird und alles gekündigt wird so das man nur noch Arcor nutzt und der andere Internetanschluss nicht mehr benötigt wird und alles seine wege geht ohne das Sie sich kümmern muss.

Der Vertrag wurde unterschrieben und die Hardware wurde dann zugeschickt die nicht angenommen wurde und die Annahme in dem Fall verweigert wurde. Zugangsdaten wurden geschickt aber auch dort hatte Sie sich nie angemeldet.

Nun haben wir ein schreiben fertig gemacht das wir kündigen wegen falschberatung und haben alles geschildert.

Es kamm eine Kündigungsbestätigung zum Jahre 2010 was wir aber nicht wollten sondern wir wollten eine sofortige Kündigung wegen falschberatung und Wiederruf durch nicht annahme der Hardware.

Nun ja dann haben wir noch mal ein schreiben geschrieben und das per Einschreiben mit Rückschein. Nun darauf kamm wieder die gleiche Kündigung und dann sind wir zum Verbraucherschutz gegangen und haben das den Anwalt geschildert der meinte das Arcor noch Mahnungen und sonstiges schicken wird aber wir auf der sicheren Seite stehen und einfach nicht drauf reagieren sollten.

Ist das so richtig? Kann man da zu einen Anwalt gehen der das öffentlich macht bzw. kostenlos ? Wir wissen nicht weiter da wir mit sicherheit im Recht sind.

Vielen Dank schon mal und ich hoffe auf viele Antworten

Liebe Grüße

Christopher
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[1] Netzwerkservice antwortet auf ---C-H-R-I-S---
14.04.2009 16:10
Schöne Beratung von der Verbraucherzentrale,

hoffentlich zahlen diese auch Ihre Falschberatung!

Natürlich solltest du spätestens auf den Mahnbescheid reagieren, ansonsten hast du alle Schuld eingestanden.

Negative Schufaeinträge usw. inkl. ...

Als 1. würde ich dem Vorstand von Arcor schreiben und den Fall schildern, du kannst aber auch hier die TelTarif-Redaktion drauf anspitzen, das diese mal freundlich nachfragen, welcher Direktvermarkter es hier zu gut mit seiner Provision gemeint hat.

Gruß

Kaweh Jazayeri
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[2] niknuk antwortet auf ---C-H-R-I-S---
14.04.2009 17:06

einmal geändert am 14.04.2009 19:41
Benutzer ---C-H-R-I-S--- schrieb:

Der Vertrag wurde unterschrieben und die Hardware wurde dann zugeschickt die nicht angenommen wurde und die Annahme in dem Fall verweigert wurde.

Warum wurde die Annahme verweigert?

Zugangsdaten wurden geschickt aber auch dort hatte Sie sich nie angemeldet.

Einen bereitgestellten Zugang nicht zu nutzen ersetzt keinen Widerruf. Es ist allerdings empfehlenswert, im Falle eines Widerrufs den Zugang nicht zu nutzen. So wie sich mir der Fall darstellt, hat deine Freundin aber nicht wirksam widerrufen. Daran ändert der Umstand, dass sie den Zugang nicht genutzt hat, nichts.

Nun haben wir ein schreiben fertig gemacht das wir kündigen wegen falschberatung und haben alles geschildert.

Worin bestand die Falschberatung?

Es kamm eine Kündigungsbestätigung zum Jahre 2010 was wir aber nicht wollten sondern wir wollten eine sofortige Kündigung wegen falschberatung und Wiederruf durch nicht annahme der Hardware.

Das kommentarlose Zurückschicken der Hardware ist aber *kein* Widerruf. Arcor ist kein Versandhaus, sondern ein Provider, dessen Hauptleistung nicht in der Hardwarelieferung besteht, sondern darin, einen Anschluss bereitzustellen. Ihr habt aber nur die Hardware zurückgeschickt. Das kann man allenfalls als Rücktritt vom Kauf der Hardware auslegen, nicht aber als Rücktritt vom Vertrag über die Anschlussbereitstellung. Da man den Anschluss auch schlecht zurückschicken kann, erwarten Provider im Gegensatz zu Versandhäusern in der Regel eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Rücktritts, es sei denn, die AGB sehen etwas anderes vor. Der Vertrag ist also höchstwahrscheinlich gültig und, da er eine Laufzeit von 2 Jahren hat, frühestens 2010 kündbar. Anhand dieser Jahreszahl vermute ich auch mal, dass der Vertragsabschluss schon 2008 erfolgte. Da ist die Widerrufsfrist (üblicherweise 2 Wochen) längst abgelaufen. Deine Freundin hat also jetzt einen Arcor-Vertrag an der Backe.

Nun ja dann haben wir noch mal ein schreiben geschrieben und das per Einschreiben mit Rückschein. Nun darauf kamm wieder die gleiche Kündigung und dann sind wir zum Verbraucherschutz gegangen und haben das den Anwalt geschildert der meinte das Arcor noch Mahnungen und sonstiges schicken wird aber wir auf der sicheren Seite stehen und einfach nicht drauf reagieren sollten.

Dann kennt der Anwalt einige Fakten, die du uns hier vorenthalten hast. Nach dem, was ich deiner Schilderung entnehmen kann, ist der Vertrag gültig und muss selbstverständlich auch von deiner Freundin erfüllt werden, d. h. sie muss zahlen.

Gruß

niknuk