Benutzer ---C-H-R-I-S--- schrieb:
4. Die Hardware wurde auch versucht an Ihr zu schicken, die Annahme wurde verweigert und damit besteht doch in meinen Augen ein Wiederruf oder?
Nein, das ist kein Widerruf. Einen Vertrag widerruft man am besten per eingeschriebenem Brief, in dem sinngemäß steht "hiermit nehme ich mein gesetzliches Widerrufsrecht in Anspruch und trete von dem am x.y.2008 geschlossenen Vertrag zurück." Gründe müssen nicht angegeben werden, allerdings muss die Widerrufserklärung spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss beim Anbieter vorliegen.
5. Der Zugang wurde bis heute nicht genutzt, der Techniker konnte auch noch nichts schalten bei meiner Freundin
Logisch, Vodafone blockiert die Leitung, denn es besteht ja noch ein bindender Vertrag mit denen. Der Vertreter hat deine Freundin in dieser Hinsicht tatsächlich falsch beraten. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass das ausreicht, um jetzt noch aus dem Vertrag zu kommen, denn die Widerrufsfrist ist lange vorbei.
Ich verweise auf folgenden §: Der Widerruf bedarf gemäß § 355 keiner Begründung!
Nützlich wäre gewesen, nicht nur die Nummer des Paragrafen anzugeben, sondern auch das Gesetz, zu dem er gehört. Ich vermute mal, es ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gemeint.
"Möglichkeit des Widerrufsrechtes ist die Rücksendung oder Rückgabe der Ware (mit und ohne zusätzliche Widerrufserklärung in Textform)"
Das funktioniert bei Warenlieferungen, nicht aber bei Dienstleistungen. Einen Telefonanschluss kann man nicht zurückschicken. Da braucht es schon einer gesonderten Erklärung.
Gruß
niknuk