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Erstattung bzw außerordentliches Kündigungsrecht


12.10.2000 11:32 - Gestartet von Magician
Hallo allerseits,

hab meine Eltern (leider) dazu überreden können zur
Berlikomm zu wechseln .der telekom anschluss wurde auch
pünktlich zum 04.10 abgeschaltet.eigentlich sollten
wir sofort auf die Berlikomm umgeschaltet werden.
Die widerrum schiebt das problem nach mehrmaligen
wutausbrüchen und ständigen Anrufen auf die telekom.

so es ist heute donnerstag der 12.10. und wir haben
immer noch kein telefon. meiner mutter die eine behinderung
hat ist es nicht möglich eventuell einen notruf
zu tätigen. die ständige vetrösterei geht mir
richtig an die nerven.

so nun mal zur meiner eigentlichen frage...,
gibt es die möglichkeit einer ausserordentlichen kündigung
(in den agbs der berlikomm findet man dazu nichts und
im telekommunikations-kundenschutzverordnung hab ich auch
nichts gefunden) bzw in welcher höhe kann ich
regress ansprüche geltend machen bei einem neuanschluss.



mfg michael g
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[1] fortune-cookie antwortet auf Magician
21.11.2000 14:33
Die rechtliche Situation ist ganz einfach: Dein Vertrag gilt mit der BerliKomm. Die Telekom hat damit also nichts zu tun. Was die miteinander für Probleme haben, ist deren Sache. Du mußt der BerliKomm nur zweimal eine Frist setzen von z. B. jeweils einem oder zwei Tagen (schriftlich per Post!). "Sollten Sie nicht bis zum ... den Anschluß eingerichtet haben, trete ich vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurück!" oder so ähnlich. Mit dem dritten Schreiben kannst Du schließlich von dem Vertrag zurücktreten wegen Nichterfüllung. Das heißt Du mußt auch keinerlei Anschluß- oder Abmelde-Gebühren zahlen, da der Vertrag ja im Endeffekt gar nicht zustande gekommen ist. Kosten: nur das Porto und den Arbeitseinsatz. Dabei schonst Du jedoch Deine Nerven. Also nicht aufregen, sondern handeln und Zeichen setzen. Du mußt Dich (bzw. Deine Mutter) halt nur bei der Telekom wieder anmelden.
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[1.1] Sp. antwortet auf fortune-cookie
21.11.2000 14:49
Du mußt der BerliKomm nur zweimal eine Frist setzen von z. B. jeweils einem oder zwei Tagen (schriftlich per Post!). "Sollten Sie nicht bis zum ... den Anschluß eingerichtet haben, trete ich vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurück!" oder so ähnlich.

KEINESFALLS vom Vertrag zurücktreten! Der Rücktritt schneidet die meisten Schadensersatzansprüche ab!

Formuliere lieber: Behalte ich mir Rücktritt und Schadensersatzansprüche vor (o.ä.); übrigens kann Schadensersatz auch für den Verzugsschaden geltend gemacht werden (Handy-Telefonate während der Zeit, ggf. Kauf eines Prepaid-Packs, wenn Deine Mutter auf ein Notruf-Telefon angewiesen ist). Frag lieber vor dummen Formulierungen jemand mit Ahnung.

Sp.
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[2] fortune-cookie antwortet auf Magician
21.11.2000 14:46
Hallo Michael,

ich habe nocheinmal Deinen Text gelesen. Dazu ist mir noch folgendes eingefallen: Regressansprüche wirst Du wohl nicht haben, da Deine Eltern ja freiwillig ihren Anschluß bei der Telekom gekündigt haben und ein anderer Anbieter einen Kunden nicht zwangsweise akzeptieren muß. Besser wäre es gewesen, den Anschluß bestehen zu lassen und bei der BerliKomm auf Übernahme des bereits bestehenden Anschlusses zu bestehen. Dann wären die Probleme gar nicht aufgetreten.

Gruß, Lars