Du mußt der BerliKomm nur zweimal eine Frist setzen von z. B. jeweils einem oder zwei Tagen (schriftlich per Post!). "Sollten Sie nicht bis zum ... den Anschluß eingerichtet haben, trete ich vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurück!" oder so ähnlich.
KEINESFALLS vom Vertrag zurücktreten! Der Rücktritt schneidet die meisten Schadensersatzansprüche ab!
Formuliere lieber: Behalte ich mir Rücktritt und Schadensersatzansprüche vor (o.ä.); übrigens kann Schadensersatz auch für den Verzugsschaden geltend gemacht werden (Handy-Telefonate während der Zeit, ggf. Kauf eines Prepaid-Packs, wenn Deine Mutter auf ein Notruf-Telefon angewiesen ist). Frag lieber vor dummen Formulierungen jemand mit Ahnung.
Sp.