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Vorsicht bei Simkartensperrung


10.07.2011 17:21 - Gestartet von frühlingsrolle
Meine Frau hat ihr Handy verloren.Habe die Simkarte sofort sperren lassen.Da Sie eine neue Handynummer wollte habe ich die kostenpflichte Ersatzkarte abgelehnt.Am Tel.wurde mir gesagt, dass bisherige Guthaben bleibt bis zum Ablauf gesperrt.Keine Verrechnung mit der neuen Handynummer.Nach ca 4 Monaten habe ich mich bei der alten Handynummer wieder eingelogt und siehe da die Firma Blau.de hat mir weiterhin die Gesprächtsflat immer wieder abgebucht obwohl die Nummer gesperrt ist.Auf meine Anfrage wurde mir kurz erklärte, dass ich die Gesprächsflat extra kündigen hatte müssen und eine Rückrechnung nicht möglich ist. Als kundenfreundlich hätte ich es angesehen wenn man mich bei der SMS Bestätigung der Sperrung auf die zusätzliche Kündigung hingewiesen hätte.Sowas nenne ich Kundenabzocke
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[1] 123fred antwortet auf frühlingsrolle
10.07.2011 18:15
Benutzer frühlingsrolle schrieb:
Sowas nenne ich Kundenabzocke

Oder Unwissenheit. Vielleicht hättest du einfach einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen sollen. Ärgerlich ist es aber in jedem Fall.
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[1.1] Ali.As antwortet auf 123fred
11.07.2011 01:24
Benutzer frühlingsrolle schrieb:
... die Firma Blau.de hat mir weiterhin die Gesprächtsflat immer wieder abgebucht
obwohl die Nummer gesperrt ist. ...
Sowas nenne ich Kundenabzocke

Benutzer 123fred schrieb:
Oder Unwissenheit. Vielleicht hättest du einfach einen Blick in die
Vertragsbedingungen werfen sollen.


Ja, ja, immer diese tollen Kommentare "selbst schuld, AGBs lesen"! :-(

Blau hat auf einer GESPERRTEN SIM-Karte einfach eine Gesprächsflatrate weiterlaufen lassen und berechnet, die gar nicht mehr genutzt werden KONNTE!
Abkassiert ohne Gegenleistung.
Das ist ja wohl komplett hirnverbrannt von Blau!

Ebenso, daß dem Threadersteller die Auszahlung des Restguthabens verweigert wurde, bis die VERLORENE und GESPERRTE SIM-Karte regulär abgelaufen ist!
Stattdessen hätte Blau ihn hinweisen müssen auf die Möglichkeit einer Kündigung inklusive sofortiger (!) Auszahlung des Restguthabens.


Ärgerlich ist es aber in jedem Fall.
... und womöglich sogar rechtswidrig!

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