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Tipp bei Kündigung


22.07.2011 16:41 - Gestartet von Hobbele
Wer wie ich bei der Kündigung der Karte das Guthaben zwecks Rufnummernmitnahme nochmals aufladen muss und sich dann darüber ärgert dass das Restguthaben erst ganz weg sein soll und nach einigen Nachfragen dann nur ca. 10% des ursprünglichen Wertes beträgt kann, wie ich

die letzte Abbuchung zurückbuchen lassen.

(geht 3 Monate ab Lastschriftdatum.)
Hab das vor einigen Wochen gemacht und seither rein gar nichts von denen gehört. Dabei hab ich jetzt eigentlich Schulden bei Callmobile...
Aber es scheint dort einfacher zu sein 15.- Euro abzuschreiben als einen Vertrag ordentlich abzurechnen.
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[1] mersawi antwortet auf Hobbele
22.07.2011 16:49
Das stimmt so nicht. Lastschriften können unbegrenz zurück geben werden. In der Regel in den ersten 6 Wochen mündlich später dann schriftlich mit Begründung.
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[1.1] Hobbele antwortet auf mersawi
22.07.2011 16:59
Jo,
das ist ein weites Feld:

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html

Eins ist wohl sicher: Die ersten 6 Wochen sollte es keinerlei Probleme geben...
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[1.2] niveaulos antwortet auf mersawi
22.07.2011 17:09
Benutzer mersawi schrieb:
Das stimmt so nicht. Lastschriften können unbegrenz zurück geben werden. In der Regel in den ersten 6 Wochen mündlich später dann schriftlich mit Begründung.

Das ist nicht richtig. Selbstverständlich gibt es Fristen, nach denen eine Rückgabe NICHT mehr möglich ist.

Das waren bislang 6 Wochen NACH RECHNUNGSABSCHLUSS (und nicht nach Buchung, wie oft vermutet) - Rechnungsabschluss erfolgt bei den meisten Girokonten Quartalsweise, in einigen Fällen - insbesondere Geschäftskonten - monatlich. Eine Begründung ist nicht notwendig. Nur für den Fall, dass keine Einzugsermächtigung vorlag (Also nicht bei Abbuchung falscher Beträge bei vorliegender pauschaler Ermächtigung wie das bei Mobilfunkverträgen der Fall ist!) gilt eine darüber hinausgehende Frist von 13 Monaten - das ist vermutlich der Fall den du mit "schriftlich" meintest. Spätestens nach Ablauf von 13 Monaten verjähren aber alle Erstattungs- und Schadensersatzansprüche vollständig. Von "unbegrenzt" kann also keinesfalls die Rede sein.

Nun ändern sich die Regeln aber bzw. haben sich in einigen Fällen schon geändert. Lastschriften die nach dem neuen europäischen SEPA-Verfahren ausgeführt wurden können nur noch innerhalb von 8 Wochen NACH KONTOBELASTUNG zurückgegeben werden, danach erschlischt der Anspruch. Das SEPA-Verfahren nutzen inzwischen immer mehr Banken und es wird das alte Verfahren wohl in Bälde auch vollständig ablösen.
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[2] bennyw antwortet auf Hobbele
21.08.2011 15:48
Benutzer Hobbele schrieb:

die letzte Abbuchung zurückbuchen lassen.

(geht 3 Monate ab Lastschriftdatum.) Hab das vor einigen Wochen gemacht und seither rein gar nichts von denen gehört. Dabei hab ich jetzt eigentlich Schulden bei Callmobile...
Aber es scheint dort einfacher zu sein 15.- Euro abzuschreiben als einen Vertrag ordentlich abzurechnen.

Bei mir läuft es leider genau anders herum. Mein Guthaben bei Kündigung hat sich auf wundersame Weise halbiert. Und selbst das scheint denen nicht zu reichen, denn mittlerweile ist mein Vertrag seit fast 8 Monaten erloschen, ohne dass sich bei callmobile etwas rührt. Zum Zurückbuchen ist es wohl etwas zu spät. Und für 10 € Streitwert einen Anwalt einschalten ...
Damit rechnen die wahrscheinlich.