Benutzer mersawi schrieb:
Das stimmt so nicht. Lastschriften können unbegrenz zurück geben werden. In der Regel in den ersten 6 Wochen mündlich später dann schriftlich mit Begründung.
Das ist nicht richtig. Selbstverständlich gibt es Fristen, nach denen eine Rückgabe NICHT mehr möglich ist.
Das waren bislang 6 Wochen NACH RECHNUNGSABSCHLUSS (und nicht nach Buchung, wie oft vermutet) - Rechnungsabschluss erfolgt bei den meisten Girokonten Quartalsweise, in einigen Fällen - insbesondere Geschäftskonten - monatlich. Eine Begründung ist nicht notwendig. Nur für den Fall, dass keine Einzugsermächtigung vorlag (Also nicht bei Abbuchung falscher Beträge bei vorliegender pauschaler Ermächtigung wie das bei Mobilfunkverträgen der Fall ist!) gilt eine darüber hinausgehende Frist von 13 Monaten - das ist vermutlich der Fall den du mit "schriftlich" meintest. Spätestens nach Ablauf von 13 Monaten verjähren aber alle Erstattungs- und Schadensersatzansprüche vollständig. Von "unbegrenzt" kann also keinesfalls die Rede sein.
Nun ändern sich die Regeln aber bzw. haben sich in einigen Fällen schon geändert. Lastschriften die nach dem neuen europäischen SEPA-Verfahren ausgeführt wurden können nur noch innerhalb von 8 Wochen NACH KONTOBELASTUNG zurückgegeben werden, danach erschlischt der Anspruch. Das SEPA-Verfahren nutzen inzwischen immer mehr Banken und es wird das alte Verfahren wohl in Bälde auch vollständig ablösen.