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Congstar droht nach Lastschrift Kündigung


09.11.2010 21:20 - Gestartet von tk2706
Nachdem keine offenen Kommunikation mit Congstar in Sachen Rechnungen möglich war ( er geht um das warten auf die Rechnungen die Monatelang nicht kamen), habe ich meine Lastschrift widerufen. Daraufhin kam folgende Antwort von Congstar:

Sehr geehrter Herr XX,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.November 2010.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren congstar Zugang leider kündigen müssen,
sofern Sie weiterhin Ihren jetzigen Standpunkt vertreten, am Lastschriftverfahren nicht teilzunehmen - obwohl Sie dieses Verfahren bei Ihrer Anmeldung zu congstar akzeptierten.
Eine Vertragsauflösung aufgrund der gebenen Situation wäre natürlich sehr schade.
Leider verzögert sich die Rechnungsstellung.
Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung und haben Sie noch etwas Geduld.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung des Problems.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ich finde das total unverschämt und habe folgendes zurück geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gäbe es als Entschädigung zu den langen Wartezeiten eine alternative Entschädigung? Eventuell ein kostenloses Upgrade auf DSL 16.000? zum gleichen Preis, den wir jetzt auch bezahlen? Nennen Sie mir einen guten Vorschlag. Sie müssen das auch aus der Sicht der Kunden sehen. Stellen Sie sich vor Sie würden Monate lang keine Geld von Ihren Kunden bekommen mit der Begründung ich habe zur Zeit technische Probleme auf meinem Bankkonto? Ich habe mich verpflichtet regelmäßig zu bezahlen (das Konto war und ist immer gedeckt gewesen, jede Lastschrift ging raus) und Ihr Unternehmen hat sich verpflichtet mir regelmäßig Rechnungen zu stellen. Es geht ja hier auch nicht um eine oder zwei Rechnungen. Da wäre ja ein Kulanzvorschlag für die Kunden eigentlich eine Faire Lösung. Ich würde mich über eine schnelle Einigung ohne Rechtsanwalt und Kündigung freuen. Leider musste ich ja erst die Lastschrift kündigen, damit ich überhaupt eine Gesprächsmöglichkeit bekomme. Ich freue mich auf eine schnelle Rückmeldung und eine Lösung die für beide Seiten verträglich ist. Ich stehe Ihnen auch telefonisch unter der Nummer XXXX persönlich erreichen.

Eine Frage an das Forum hat noch jemand so wie ich gehandelt? Gab es eine ähnliche Antwort? Bitte um mithilfe. Danke
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[1] Telly antwortet auf tk2706
09.11.2010 23:02
Sehr geehrter Herr XX,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.November 2010. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren congstar Zugang leider kündigen müssen, sofern Sie weiterhin Ihren jetzigen Standpunkt vertreten, am Lastschriftverfahren nicht teilzunehmen - obwohl Sie dieses Verfahren bei Ihrer Anmeldung zu congstar akzeptierten.

Danke für Dein Posting! Das ist jetzt schon extrem dreist. Aber auch eine Möglichkeit für viele, schnell aus dem Vertrag zu kommen. ;-)

Eine Vertragsauflösung aufgrund der gebenen Situation wäre natürlich sehr schade.

Zum Glück ist eine Einzugsermächtigung immer widerrufbar. Aber es ist wirklich unglaublich, wie die reagieren...

Leider verzögert sich die Rechnungsstellung. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung und haben Sie noch etwas Geduld.

Wenn man so wie ich nicht betroffen ist, kann man daraufhin nur laut lachen.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Lösung des Problems. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Und nochmal: LOL

Ich finde das total unverschämt

Du hast mein volles Mitgefühl!

und habe folgendes zurück geschrieben:

Das ist ja ein netter Versuch... - Ich glaube aber kaum, dass da was Sinnvolles bei rauskommt.

Deinen Schriftverkehr würde ich mal dem ct-magazin vom Hessen Rundfunk schicken. Das sollte da wirklich mal in der Sendung behandelt werden.

Telly
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[1.1] ElaHü antwortet auf Telly
10.11.2010 07:43
Ich sehe das etwas anders.
Laut AGB Punkt 4.1 (Pflichten des Kunden) ist eine Einzugsermächtigung Voraussetzung für den Vertrag. Diesen Punkt hat der Kunde mit Abschluss des Vertrages akzeptiert. Mit dem Entzug der Einzugsermächtigung verstosst dieser gegen die AGB.

Es wird hier immer lautstarkt protestiert, wenn ein Anbieter sich nicht an die AGB hält, aber ein Kunde hat das eben auch zu tun. Von daher denke ich, dass Congstar sogar im Recht ist, die Kündigung auszusprechen

Der Entzug der Einzugsermächtigung ist nicht einfach eine Möglichkeit die Kündigung zu bewirken, denn in diesem Fall muss man für den Rest der Laufzeit ein Vorfälligkeitsentschädigung (ich glaube 25% der restlichen Grundgebühren) zahlen.

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[1.1.1] Juppes antwortet auf ElaHü
10.11.2010 08:39
Ja, das sehe ich exakt so wie ELAHÜ. Wenn es so einfach wäre zu kündigen, hätte Congstar wahrscheinlich keine Kunden mehr. Der Vertrag wird zwar von C. beendet, doch das bedeutet nicht, dass C. nicht auch noch einen gewissen Betrag für die Restlaufzeit haben möchte.

Eine "bessere" Vorgehensweise ist in dem Artikel https://www.teltarif.de/congstar-telekom-... beschrieben (ganz unten vom Anwalt Hagen Hild empfohlen).

Eine Kündigung würde ich mir jedoch so oder so überlegen, weil es es bei C. einfach nicht funktionieren kann. Die Reklamationen werden von C. einfach in Kauf genommen. Der Laden "hat fertig".

Benutzer ElaHü schrieb:
Ich sehe das etwas anders. Laut AGB Punkt 4.1 (Pflichten des Kunden) ist eine Einzugsermächtigung Voraussetzung für den Vertrag. Diesen Punkt hat der Kunde mit Abschluss des Vertrages akzeptiert. Mit dem Entzug der Einzugsermächtigung verstosst dieser gegen die AGB.

Es wird hier immer lautstarkt protestiert, wenn ein Anbieter sich nicht an die AGB hält, aber ein Kunde hat das eben auch zu tun. Von daher denke ich, dass Congstar sogar im Recht ist, die Kündigung auszusprechen

Der Entzug der Einzugsermächtigung ist nicht einfach eine Möglichkeit die Kündigung zu bewirken, denn in diesem Fall muss man für den Rest der Laufzeit ein Vorfälligkeitsentschädigung (ich glaube 25% der restlichen Grundgebühren) zahlen.

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[1.1.1.1] ElaHü antwortet auf Juppes
10.11.2010 09:19
Ich vermute, Congstar kann die Kündigung nach Entzug der Einzugsermächtigung und den verlangten Schadenersatz mit §314 BGB begründen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html
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[1.1.1.1.1] H8ter antwortet auf ElaHü
10.11.2010 11:58
Hab mich hier angemeldet weil ich im Inkasso-Forum unterwegs war wegen einer alten Geschichte die ich suche.

(Und übrigens immer noch nicht gefunden habe, es geht um Creasys Inkasso, falls es da bei jemand klingelt bitte melden).

Bin jetzt im congstar Forum gelandet weil ich zweimal keine Rechnung hatte und wissen wollte obs noch mehreren so geht. Allerdings ist das hier eher ein Ela-Hü-Hasskappen-Monolog, kann das sein dass 70% der (negativen) Einträge von Ela Hü kommen?!

@Ela - was machst Du beruflich? telefonieren und posten? Respekt für deine Energie : )
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[1.1.1.1.1.1] H8ter antwortet auf H8ter
10.11.2010 12:00
...oder kommt Ela aus der Astroturfing-Abteilung der Konkurrenz?
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[1.1.1.1.1.2] Frustrierter Kunde antwortet auf H8ter
10.11.2010 16:06

einmal geändert am 10.11.2010 16:08
Benutzer H8ter schrieb:

Allerdings ist das hier eher ein Ela-Hü-Hasskappen-Monolog, kann das sein dass 70% der (negativen) Einträge von Ela Hü kommen?!

@Ela - was machst Du beruflich? telefonieren und posten?
Respekt für deine Energie : )


Nein da kann ich dich beruhigen!
Auch ich habe wie viele andere seit Juni 2010 keine Rechnung für "Komplett-2", bekomme mittlerweile von Congstar auf Anfragen gar keine Antwort mehr und die Aussage der Congstar-Geschäftsleitung das es nur bei 1% der Kunden hakt und das es sich dabei um komplexe Fälle handelt ist ausgemachter Schwachsinn! Bei mir handelt es sich um reine Pauschalbeträge, was soll daran komplex sein?
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[1.1.2] Telly antwortet auf ElaHü
10.11.2010 14:22
Benutzer ElaHü schrieb:
Ich sehe das etwas anders. Laut AGB Punkt 4.1 (Pflichten des Kunden) ist eine Einzugsermächtigung Voraussetzung für den Vertrag. Diesen Punkt hat der Kunde mit Abschluss des Vertrages akzeptiert. Mit dem Entzug der Einzugsermächtigung verstosst dieser gegen die AGB.

Ich bin kein Experte. Dennoch halte ich die AGB in diesem Punkt für unrechtmäßig. Wieso lese ich denn sonst in den AGB sehr oft, dass die Einzugsermächtigung zwar Voraussetzung zum Abschluss des Vertrages ist - diese jedoch jederzeit auch wieder widerrufen werden darf??

Außerdem sind die AGB von Congstar doch lächerlich... sollten sie sich wirklich selbst darauf berufen?? ;-)


Also 6.3. finde ich sehr amüsant ;-)

"Die Rechnung wird dem Kunden für einen
Zeitraum von 12 Monaten auf der Seite
www.congstar.de/meincongstar im PDF-Format
zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird
über die Einstellung der Rechnung per E-Mail
informiert. Die Zusendung einer Papierrechnung
ist nicht möglich."

Telly
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[1.1.2.1] ElaHü antwortet auf Telly
10.11.2010 14:31
Benutzer Telly schrieb:
Außerdem sind die AGB von Congstar doch lächerlich... sollten sie sich wirklich selbst darauf berufen?? ;-)
Telly

Ich stimme dir zu, dass Congstar momentan in mehrfacher Hinsicht gegen die eigenen AGB verstößt, z.B. dass die alten Rechnungen vor Mai 2010 nicht zur Verfügung stehen und dass die Rechnung auch nicht im Monatsrhythmus erstellt werden.
Diese Verstöße haben keine Konsequenzen für Congstar, z.B. kann der Kunde wegen dieser Verstöße nicht von einem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen.

Die Rechtslage ist für einen Laien schwer zu beurteilen, wie ich finde.
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[1.1.2.2] 123fred antwortet auf Telly
10.11.2010 14:40
Benutzer Telly schrieb:

Ich bin kein Experte. Dennoch halte ich die AGB in diesem Punkt für unrechtmäßig.

Ich habe mal bei einem Energieunternehmen gearbeitet, auch wir hatten in unseren AGB, dass für das Zustandekommen eines bestimmten Vertrages eine Einzugermächtigung vorhanden sein muss. Das ist schon okay so. Es hilft ungemein die Verwaltungskosten zu senken und ermöglicht den Unternehmen günstigere Produkte anzubieten. Jeder der damit nicht einverstanden ist, wird nicht gezwungen das Produkt oder den Anbieter zu wählen.


Außerdem sind die AGB von Congstar doch lächerlich... sollten sie sich wirklich selbst darauf berufen?? ;-)

Also 6.3. finde ich sehr amüsant ;-)

"Die Rechnung wird dem Kunden für einen
Zeitraum von 12 Monaten auf der Seite
www.congstar.de/meincongstar im PDF-Format zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Einstellung der Rechnung per E-Mail informiert. Die Zusendung einer Papierrechnung ist nicht möglich."


Es mag richtig sein, dass Congstar momentan seine eigenen AGB nicht einhält, aber das gibt den Vertragspartnern nicht das Recht ihrerseits dagegen zu verstoßen.
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[1.1.3] rudiradler antwortet auf ElaHü
18.02.2011 12:11
Benutzer ElaHü schrieb:
Ich sehe das etwas anders. Laut AGB Punkt 4.1 (Pflichten des Kunden) ist eine Einzugsermächtigung Voraussetzung für den Vertrag. Diesen Punkt hat der Kunde mit Abschluss des Vertrages akzeptiert. Mit dem Entzug der Einzugsermächtigung verstosst dieser gegen die AGB.

Es wird hier immer lautstarkt protestiert, wenn ein Anbieter sich nicht an die AGB hält, aber ein Kunde hat das eben auch zu tun. Von daher denke ich, dass Congstar sogar im Recht...

Man kann nicht per AGB geltendes Recht außer Kraft setzen!

Selbstverständlich kann der Kunde die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen!

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[1.1.3.1] danda antwortet auf rudiradler
23.02.2011 23:19
hm, dann sollte ich das mal an meiner Uni machen. So schnell könnte ich gar nicht schauen wie ich dann exmatrikuliert werde...

Persönlich versteh ich auch nicht was das Entziehen der Einzugsermächtigung genau bringen soll. Ihr habt doch Leistungen genutzt oder täusch ich mich da? Dementsprechend können diese auch abgebucht werden. Das dies im allgemeinen Rechnungschaos eher schlecht läuft ist ein anderes Thema, mir geht es dabei jetzt mehr um die prinzipielle Sache
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[1.1.3.1.1] rudiradler antwortet auf danda
26.02.2011 22:38
Benutzer danda schrieb:
hm, dann sollte ich das mal an meiner Uni machen. So schnell könnte ich gar nicht schauen wie ich dann exmatrikuliert werde...

An meiner Uni mußte ich immer überweisen. Abbuchung wäre auch selten möglich gewesen. Konto war ständig bis Limit überzogen.


Persönlich versteh ich auch nicht was das Entziehen der Einzugsermächtigung genau bringen soll. Ihr habt doch Leistungen genutzt oder täusch ich mich da? Dementsprechend können diese auch abgebucht werden. Das dies im allgemeinen Rechnungschaos eher schlecht läuft ist ein anderes Thema, mir geht es dabei jetzt mehr um die prinzipielle Sache

Grundsätzlich lasse ich alle regelmäßigen Zahlungen abbuchen. Leider plündern einige Mobilfunker rücksichtlos unberechtigt Girokonten weil Fehler in den Rechnungen gemacht werden. Bei Telco und O2 hatte ich das mehrmals, O2 hat nach Reklamation sofort ne Gutschrift erteilt, Telco war das völlig egal und hat auf zwei Beschwerdebriefe überhaupt nicht reagiert. Von beiden bin ich schnellstens weg. Überlege ob ich zukünftig nur noch Prepaidkarten nutzen werde.