Benutzer fira schrieb:
Der TE ist wirklich selbst Schuld. Nur denken kann er wohl nicht. Der Bestellt einen Stick und storniert am selben Tag. Will aber innerhalb von 3 Tagen sein Geld zurück.
1: Eine Bestellung, samt Billing/Inkasso läuft automatisch.
2: Wenn er eine Mail mit seinem Storno sendet wird diese von einem Menschen bearbeitet, wann das passiert weiß man nicht. Sagen wir mal innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt. Hat der Kunde zb Freitags bestellt, wird seine Stornomail erst Dienstags bearbeitet.
3: Eine Banküberweisung darf laut Gesetz maximal 5 Tage dauern. Also hätte der ungeduldige Kunde sein Geld eine Woche später zurück. Eine Frist von drei Tagen einzuhalten ist unmöglich.
4: Wenn der Stick gekommen wäre, hätte er auch einfach von Widerufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz Gebrauch machen. können.
Aber der folgende Teil war für mich der Brüller des Abends. Soll der Kunde sich bei Congstar lächerlich machen?
"Sehr geehrter Herr Dr. Alexander Lautz,
sehr geehrter Herr Guido Scheffler,
hiermit teile ich Ihnen mit, daß Ihre Forderung in Höhe von 14,99 Euro (Rücklastgebühr im Zusammenhang mit stornierter Bestellung Nr. XXX) nicht gerechtfertigt ist.
Laut deiner Meinung...
Die Rücklastschrift erfolgte nicht wegen mangelnder Deckung o.ä., sondern weil ich wie angekündigt Ihre Lastschrift habe zurückgehen lassen müssen! Sie haben leider nicht fristgerecht auf meine Stornierungsmail reagiert, weder eine Rücküberweisung noch eine Antwortmail mit Ankündigung einer Rücküberweisung der Ihnen nicht zustehenden XX,XX Euro habe ich in der gesetzten Frist erhalten!
Die Frist war zu kurz und unmöglich einzuhalten, da sie sogar zu kurz ist die gesetzlichen Bedinungen zu erfüllen.
Besonders im Hinblick auf die zahlreichen sehr negativen Berichte über Ihre Seriosität, die ich zwischenzeitlich in diversen Internetforen zur Kenntnis nehmen mußte, war es mir eindeutig nicht zumutbar, länger auf mein Geld oder eine Antwort zu warten.
Soso, mal will also bei einem unseriösen Unternehmen Kunde werden und dann setzt man Fristen die es nicht einhalten kann.
Ich erkläre nochmals ausdrücklich, dass ich Ihrem Anspruch widerspreche, er ist nicht gerechtfertigt.
Meint der Kunde.
Ihnen ist es somit natürlich eindeutig verboten, zweifelhafte Inkassounternehmen o.ä. einzuschalten.
Verbieten kannst du viel, dran halten muss sich keiner.
Ich untersage Ihnen ausdrücklich jegliche Nutzung oder Weitergabe meiner Daten (mit Ausnahme der Bearbeitung einer Antwort auf dieses Schreiben) und bitte hiermit um kostenlose Datenvollauskunft über die von mir bei Ihnen gespeicherten Daten. Hierzu sind Sie entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften verpflichtet.
Jaja, die Datenvollauskunft, die Keule der Kunden die einem Unternehmen unnötige Arbeit beschehren wollen.
Bitte nehmen Sie bis zum XX.XX.XX Stellung zu meiner Mail, da ich ansonsten meine Anwälte einschalten muß, was natürlich Ihnen entsprechend in Rechnung gestellt wird.
Moment, wer einen Anwalt beauftragt muss die Kosten selbst bezahlen bist ein Gericht was anderes beschließt.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen" ;o)
Fira hat wohl seinen lustigen Abend...
cu ChrisX