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Schlechter Service bei Congstar.de


16.08.2010 18:20 - Gestartet von Twisterman
Hallo,
ich hatte bei Congstar.de einen congstar Prepaid Internet-Stick bestellt. Die Bestellung wurde noch am selben Tag storniert, aber trotzdem wurde mein Konto am nächsten Tag belastet.Ich hatte Congstar eine Frist von 3 Tagen zur Rückbuchung gegeben, aber nach den 3 Tagen hatte ich immer noch keine Rückbuchung erhalten, also hatte ich selber eine verlasst und jetzt soll ich die Rücklastgebühr in Höhe von 14,99 EUR bezahlen. Ich sehe es nicht ein für nicht gelieferte Waren etwas zu bezahlen oder wie seht Ihr das?
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[1] fira antwortet auf Twisterman
16.08.2010 21:14

4x geändert, zuletzt am 16.08.2010 21:34
Benutzer Twisterman schrieb:
Hallo, ich hatte bei Congstar.de einen congstar Prepaid Internet-Stick bestellt. Die Bestellung wurde noch am selben Tag storniert, aber trotzdem wurde mein Konto am nächsten Tag belastet.Ich hatte Congstar eine Frist von 3 Tagen zur Rückbuchung gegeben, aber nach den 3 Tagen hatte ich immer noch keine Rückbuchung erhalten, also hatte ich selber eine verlasst und jetzt soll ich die Rücklastgebühr in Höhe von 14,99 EUR bezahlen. Ich sehe es nicht ein für nicht gelieferte Waren etwas zu bezahlen oder wie seht Ihr das?

Du zahlst ja auch nicht für die Ware sondern für Deine Ungeduld um nicht zu sagen Dummheit. ;o)

Wenn die Lastschrift erstmal ausgelöst wurde, kann es natürlich einen Tag dauern bis sie bei Dir als Abbuchung erscheint. Das ist Congstar nun nicht vorzuwerfen, dass sie Deine Stornierung nicht schneller in ein Lastschrift-Storno umgesetzt haben...

Und die von Dir gesetzte Frist für eine Rücküberweisung (3 Tage bei Dir eintreffend) ist IMHO viel zu kurz.

Hier also ausnahmsweise ein klassischer Fall von "selbst Schuld" - auch wenn ansonsten fast immer Congstar der Gangster ist. ;o)

Trotzdem kannst Du es natürlich mit einer bösen Mail (besser Brief oder Fax) an die Congstar-Chefs versuchen...:


"Sehr geehrter Herr Dr. Alexander Lautz,
sehr geehrter Herr Guido Scheffler,

hiermit teile ich Ihnen mit, daß Ihre Forderung in Höhe von 14,99 Euro (Rücklastgebühr im Zusammenhang mit stornierter Bestellung Nr. XXX) nicht gerechtfertigt ist.

Die Rücklastschrift erfolgte nicht wegen mangelnder Deckung o.ä., sondern weil ich wie angekündigt Ihre Lastschrift habe zurückgehen lassen müssen! Sie haben leider nicht fristgerecht
auf meine Stornierungsmail reagiert, weder eine Rücküberweisung noch eine Antwortmail mit Ankündigung einer Rücküberweisung der Ihnen nicht zustehenden XX,XX Euro habe ich in der gesetzten Frist erhalten!
Besonders im Hinblick auf die zahlreichen sehr negativen Berichte über Ihre Seriosität, die ich zwischenzeitlich in diversen Internetforen zur Kenntnis nehmen mußte, war es mir eindeutig nicht zumutbar, länger auf mein Geld oder eine Antwort zu warten.

Ich erkläre nochmals ausdrücklich, dass ich Ihrem Anspruch widerspreche, er ist nicht gerechtfertigt.

Ihnen ist es somit natürlich eindeutig verboten,
zweifelhafte Inkassounternehmen o.ä. einzuschalten.

Ich untersage Ihnen ausdrücklich jegliche Nutzung oder Weitergabe meiner Daten (mit Ausnahme der Bearbeitung einer Antwort auf dieses Schreiben) und bitte hiermit um kostenlose Datenvollauskunft über die von mir bei Ihnen gespeicherten Daten. Hierzu sind Sie entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften verpflichtet.

Bitte nehmen Sie bis zum XX.XX.XX Stellung zu meiner Mail, da ich ansonsten meine Anwälte einschalten muß, was natürlich Ihnen entsprechend in Rechnung gestellt wird.

Weitere Schritte behalte ich mir vor.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen" ;o)
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[1.1] CGa antwortet auf fira
16.08.2010 22:27
Benutzer fira schrieb:


Der TE ist wirklich selbst Schuld. Nur denken kann er wohl nicht. Der Bestellt einen Stick und storniert am selben Tag. Will aber innerhalb von 3 Tagen sein Geld zurück.

1: Eine Bestellung, samt Billing/Inkasso läuft automatisch.
2: Wenn er eine Mail mit seinem Storno sendet wird diese von einem Menschen bearbeitet, wann das passiert weiß man nicht. Sagen wir mal innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt. Hat der Kunde zb Freitags bestellt, wird seine Stornomail erst Dienstags bearbeitet.
3: Eine Banküberweisung darf laut Gesetz maximal 5 Tage dauern. Also hätte der ungeduldige Kunde sein Geld eine Woche später zurück. Eine Frist von drei Tagen einzuhalten ist unmöglich.
4: Wenn der Stick gekommen wäre, hätte er auch einfach von Widerufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz Gebrauch machen. können.

Aber der folgende Teil war für mich der Brüller des Abends. Soll der Kunde sich bei Congstar lächerlich machen?



"Sehr geehrter Herr Dr. Alexander Lautz,
sehr geehrter Herr Guido Scheffler,

hiermit teile ich Ihnen mit, daß Ihre Forderung in Höhe von 14,99 Euro (Rücklastgebühr im Zusammenhang mit stornierter Bestellung Nr. XXX) nicht gerechtfertigt ist.

Laut deiner Meinung...


Die Rücklastschrift erfolgte nicht wegen mangelnder Deckung o.ä., sondern weil ich wie angekündigt Ihre Lastschrift habe zurückgehen lassen müssen! Sie haben leider nicht fristgerecht auf meine Stornierungsmail reagiert, weder eine Rücküberweisung noch eine Antwortmail mit Ankündigung einer Rücküberweisung der Ihnen nicht zustehenden XX,XX Euro habe ich in der gesetzten Frist erhalten!

Die Frist war zu kurz und unmöglich einzuhalten, da sie sogar zu kurz ist die gesetzlichen Bedinungen zu erfüllen.


Besonders im Hinblick auf die zahlreichen sehr negativen Berichte über Ihre Seriosität, die ich zwischenzeitlich in diversen Internetforen zur Kenntnis nehmen mußte, war es mir eindeutig nicht zumutbar, länger auf mein Geld oder eine Antwort zu warten.

Soso, mal will also bei einem unseriösen Unternehmen Kunde werden und dann setzt man Fristen die es nicht einhalten kann.


Ich erkläre nochmals ausdrücklich, dass ich Ihrem Anspruch widerspreche, er ist nicht gerechtfertigt.

Meint der Kunde.

Ihnen ist es somit natürlich eindeutig verboten, zweifelhafte Inkassounternehmen o.ä. einzuschalten.

Verbieten kannst du viel, dran halten muss sich keiner.


Ich untersage Ihnen ausdrücklich jegliche Nutzung oder Weitergabe meiner Daten (mit Ausnahme der Bearbeitung einer Antwort auf dieses Schreiben) und bitte hiermit um kostenlose Datenvollauskunft über die von mir bei Ihnen gespeicherten Daten. Hierzu sind Sie entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften verpflichtet.

Jaja, die Datenvollauskunft, die Keule der Kunden die einem Unternehmen unnötige Arbeit beschehren wollen.

Bitte nehmen Sie bis zum XX.XX.XX Stellung zu meiner Mail, da ich ansonsten meine Anwälte einschalten muß, was natürlich Ihnen entsprechend in Rechnung gestellt wird.


Moment, wer einen Anwalt beauftragt muss die Kosten selbst bezahlen bist ein Gericht was anderes beschließt.


Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen" ;o)

Fira hat wohl seinen lustigen Abend...

cu ChrisX
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[2] lagoon antwortet auf Twisterman
16.08.2010 21:15
Wer hat die Bestellung storniert? Wenn Du es selbst warst - und überhaupt - ist die Frist von drei Tagen schon sehr knapp bemessen. Ob es da angemessen war, sofort eine Rücklastschrift zu veranlassen, sei dahin gestellt (Du hättest wesentlich mehr Zeit gehabt!). Ggf. müsstest Du Dich da IMO schon an den Kosten beteiligen. Aber wenn Du das nicht tust, wird wohl congstar nicht die ganz große Maschinerie in Gang setzen, obwohl, man weiß nie ... ?
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[3] Twisterman antwortet auf Twisterman
17.08.2010 19:14
Warum nur 3 Tage, weil ich danach für 3 Wochen im Urlaub war. Amazon.de zieht erst vom Konto ein, wenn die Ware auch verschickt wurde und Congstar hat sich von meinem Konto bedient und überhaupt nichts verschickt. Warum soll ich etwas bezahlen, wenn ich nichts bekommen habe? Nach nur einem Tag nach meiner stornierten Bestellung, die auch von Congstar bestätigt wurde, ließ Congstar Geld von meinem Konto einziehen. Dann kann ich auch verlangen, daß ich mein Geld nach 3 Tagen auch wieder zurück bekomme oder nicht? Ich gehe ja auch nicht ins Geschäft, bezahle die Ware und nimm sie dann nicht mit. Ich habe Congstar in meiner Mail darauf hingewiesen, daß wenn mein Geld nicht innerhalb von 3 Tagen zurück gebucht wird eine Rückbuchung zu Ihren Lasten veranlasse. Aber es geschah nichts und ich bekam auch keine Antwort.
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[3.1] hafenbkl antwortet auf Twisterman
17.08.2010 19:23
Benutzer Twisterman schrieb:
Warum nur 3 Tage, weil ich danach für 3 Wochen im Urlaub war...

Und warum hast du dann nicht bis NACH dem Urlaub gewartet?
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[3.1.1] Twisterman antwortet auf hafenbkl
17.08.2010 19:41
So lange soll ich auf mein Urlaubsgeld warten? Ich verschenke doch kein Geld an Congstar, die haben bestimmt viel mehr Geld als ich arme Wurst.
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[3.1.1.1] CGa antwortet auf Twisterman
17.08.2010 22:23
Benutzer Twisterman schrieb:
So lange soll ich auf mein Urlaubsgeld warten? Ich verschenke doch kein Geld an Congstar, die haben bestimmt viel mehr Geld als ich arme Wurst.

Selbst wenn du nicht storniert hättest, wäre das Geld eingezogen worden und die Wäre wäre wohl vor deinem Verreisen nicht mehr eingetroffen.

cu ChrisX
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[3.1.1.2] rotella antwortet auf Twisterman
17.08.2010 23:07
Benutzer Twisterman schrieb:
So lange soll ich auf mein Urlaubsgeld warten? Ich verschenke doch kein Geld an Congstar, die haben bestimmt viel mehr Geld als ich arme Wurst.

Meine Güte, was war das denn für ein Stick, so eine Sonderedition mit Gold Diamanten? Für gewöhnlich kostet sowas im Bereich 50 EUR oder weniger...
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[3.1.1.3] hafenbkl antwortet auf Twisterman
18.08.2010 01:13
Benutzer Twisterman schrieb:
So lange soll ich auf mein Urlaubsgeld warten? ...

Da hast du was ganz grundsätzlich missverstanden:
Das Urlaubsgeld bekommst du von deinem Chef und nicht von congstar!

Ich verschenke doch kein Geld an Congstar, ...

Von verschenken war ja auch nicht die Rede.
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[3.2] Twisterman antwortet auf Twisterman
17.08.2010 19:35
Das beste habe ich noch vergessen, 10 Euro für den Versand wurden mir auch noch in einer eMail von Congstar für eine nicht versendete Ware berechnet. Aber es wird noch besser, wenn ich mich bei Congstar einlogge steht unter Rechnungen sogar eine Mahnung von 64,97 EUR. Hier die Mahnung von Congstar für nicht gelieferte Waren:

Zahlungserinnerung

Hallo Herr XXX,
leider wurde die Lastschrift zu den unten genannten Rechnungspositionen von Ihrem Geldinstitut zurückgerufen, da Sie dieser Lastschrift widersprochen haben.
Bitte kontaktieren Sie uns spätestens bis zum 05.09.2010, damit wir den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen zu Ihrer Zufriedenheit
klären können.
Sie erreichen den congstar Kundenservice unter der E-Mail-Adresse kundenservice@congstar.de oder telefonisch unter 01805 324
444 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz max. 42 Cent/Min.).
Datum: 13.08.2010
Rückfragen an:
congstar GmbH, Kundenservice
Postfach 1165, 61466 Kronberg
Telefax: 01805 221 777*
E-Mail: kundenservice@congstar.de
Web: www.congstar.de
Support-Forum: www.congstar-forum.de
Kundennummer: XXX
Rechnung, Nummer XXX vom 17.07.2010: 49,98 EUR
Rücklastschriftgebühr vom 26.07.2010: 14,99 EUR
Gesamtbetrag: 64,97 EUR

und jetzt Ihr
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[3.2.1] CGa antwortet auf Twisterman
17.08.2010 22:28
Benutzer Twisterman schrieb:
Das beste habe ich noch vergessen, 10 Euro für den Versand wurden mir auch noch in einer eMail von Congstar für eine nicht versendete Ware berechnet. Aber es wird noch besser, wenn ich mich bei Congstar einlogge steht unter Rechnungen sogar eine Mahnung von 64,97 EUR. Hier die Mahnung von Congstar für nicht gelieferte Waren:

Zahlungserinnerung

Hallo Herr XXX, leider wurde die Lastschrift zu den unten genannten Rechnungspositionen von Ihrem Geldinstitut zurückgerufen, da Sie dieser Lastschrift widersprochen haben.
Bitte kontaktieren Sie uns spätestens bis zum 05.09.2010, damit wir den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen zu Ihrer Zufriedenheit klären können.
Sie erreichen den congstar Kundenservice unter der E-Mail-Adresse kundenservice@congstar.de oder telefonisch unter 01805 324 444 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz max. 42 Cent/Min.).
Datum: 13.08.2010
Rückfragen an:
congstar GmbH, Kundenservice
Postfach 1165, 61466 Kronberg
Telefax: 01805 221 777*
E-Mail: kundenservice@congstar.de
Web: www.congstar.de
Support-Forum: www.congstar-forum.de
Kundennummer: XXX Rechnung, Nummer XXX vom 17.07.2010: 49,98 EUR Rücklastschriftgebühr vom 26.07.2010: 14,99 EUR Gesamtbetrag: 64,97 EU

und jetzt Ihr

Wie wäre es mit lesen und nachdenken was andere wie zb ich oben schon geschrieben haben?

Der Storno wird wohl nich nicht bearbeitet worden sein, folglich gilt die Bestellung noch. Nur du hast den Betrag zurück buchen lassen, folglich ist der Rechnungsbetrag + Rückläuferkosten noch offen.

cu ChrisX

"Bitte ändern Sie die Größe Ihrer gewählten Zitate.
Große Zitatabsätze machen Ihren Beitrag unübersichtlich. Dies kann zur Folge haben, dass Ihre Meinung für andere Nutzer nicht deutlich erkennbar wird.
Bitte streichen Sie unwichtige Textpassagen. Auslassungen können Sie z.B. durch folgende Ausdrücke kenntlich machen:


(...) oder [...]"
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[3.2.1.1] ElaHü antwortet auf CGa
27.08.2010 09:48
Mit Gebühren für Rücklastschriften (14,99) scheint Congstar aber schnell zu sein.

Viele Kunden können seit mehr als 2 Monaten ihre Rechnungen nicht einsehen. Trotzdem wurden einigen Kunden jetzt Rechnungbeträge vom Konto abgebucht. Damit verstößt Congstar gegen die eigenene AGB (frühestens 5 Tage nach Rechnungserhalt darf Congstar abbuchen). Wer diese unberechtigt eingezogene Beträge von der Bank zurückbuchen läßt, bekommt ruckzuck Gebühren für Rücklastschriften aufgebrummt.
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[3.2.1.1.1] Triple22 antwortet auf ElaHü
27.08.2010 11:59
Hallo Twistermann!

Ich glaube Du machst Dich hier in der Comm sehr lächerlich, denn
die Leute hier haben Dir mehr als eine Begründung für Dein Fehlverhalten gegeben.
Für Dich und die Zukunft als Info : Du hast 6 Wochen Zeit eine Rückbuchung über Deine Bank zu veranlassen.

Deine Zeitvorstellungen sind jehnseits von Gut und Böse.

@ElaHü : Constar ist nicht für die Einstellung und Softwareinstallation auf den Rechnern der Kunden verantwortlich. Wenn entsprechende Updates nicht gemacht werden, ist es durchaus möglich, das man eine PDF im neuen Format nicht öffnen kann. Muss man selbst für Sorgen. Die Rechnung wurde also ordnugsgemäß gestellt und bestimmt auch nicht vor der AGB-Frist abgebucht.

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[3.2.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf Triple22
27.08.2010 12:47

3x geändert, zuletzt am 27.08.2010 13:52
Benutzer Triple22 schrieb:

@ElaHü : Constar ist nicht für die Einstellung und Softwareinstallation auf den Rechnern der Kunden verantwortlich. Wenn entsprechende Updates nicht gemacht werden, ist es durchaus möglich, das man eine PDF im neuen Format nicht öffnen kann. Muss man selbst für Sorgen. Die Rechnung wurde also ordnugsgemäß gestellt und bestimmt auch nicht vor der AGB-Frist abgebucht.

Die Einstellung des eigenen Rechners ist nicht der Grund. Bei Congstar gibt es schon seit Mitte Juni Wartungsarbeiten, seitdem sind für viele Kunden Rechnungen und Einzelvebindungsnachweise nicht einsehbar. Der Termin, wo die Rechnungen wieder einsehbar werden sollte, wurde schon mehrmals vorschoben. dauern immer noch an.
Nicht die Kunden, sondern Congstar hat zu verantworten, dass die Rechnungen nicht vorhanden sind
Congstar hat versprochen, den Kunden höchstens monatliche Grundgebühren vom Konto abzubuchen, aber bei einigen Kunden hat es da Pannen gegeben (hat Congstar bereits eingeräumt), sodass auch Verbindungsgebühren abgebucht wurden. Das ist ein Verstoss gegen die AGB (Abbuchung frühestens 5 Tage nach der REchnung). Wer die Beträge von der Bank zurückbuchen lässt, bekommt Rücklastschrift in Zahlung gestellt.

Wenn du es nicht glaubst, dann informiere dich im Congstar- Forum
http://www.congstar-forum.de/allgemeine-diskussionen/lob-kritik-und-anregungen/11263-rechnungsdaten-nicht-einsehbar/

http://www.congstar-forum.de/allgemeine-diskussionen/lob-kritik-und-anregungen/11707-mahnung-von-congstar/

PS: Heute heißt es im Congstar- Forum: Die Rechnungen werden Anfang/Mitte September wieder einsehbar sein. Termin also wieder verschoben. Jetzt ungefähr zum 5. Mal.
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[3.2.1.1.1.1.1] rudiradler antwortet auf ElaHü
27.08.2010 14:50
Benutzer ElaHü schrieb:

PS: Heute heißt es im Congstar- Forum: Die Rechnungen werden Anfang/Mitte September wieder einsehbar sein. Termin also wieder verschoben. Jetzt ungefähr zum 5. Mal.

Weiß jemand ob man auch wie gewohnt die alten Rechnungen einsehen können wird oder nur die neuen Rechnungen nach der Systemumstellung?

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[3.2.1.1.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf rudiradler
27.08.2010 15:38
Benutzer rudiradler schrieb:
Weiß jemand ob man auch wie gewohnt die alten Rechnungen einsehen können wird oder nur die neuen Rechnungen nach der Systemumstellung?

Ich glaube, darüber kann man nur spekulieren.
Das was von den Support- Mitarbeitern im Forum zu hören ist, kann man leider nicht für bare Münze nehmen.