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"werde dann erstattet"


31.08.2010 14:09 - Gestartet von Artefakt
Es wird also nur erstattet, wenn man sich per Email meldet? Obwohl die Firma doppelt abgebucht hat? Das finde ich nicht korrekt.
Die haben Ihre Buchhaltung nicht im Griff.
Das laeuft darauf hinaus, dass die Haelfte der Leute das uebersieht und sich nicht meldet. Unterm Strich verdient Congstar auch noch mit dieser Praktik...
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[1] ElaHü antwortet auf Artefakt
31.08.2010 14:20
Im Gegensatz zu der Aussage der Congstar- Sprecherin haben sich im Forum Kunden gemeldet, denen doch abgebucht wurde, ohne eine Rechnung dafür erhalten zu haben.
Die Support- Mitarbeiter haben eingeräumt, dass es vereinzelt zu diesem Fehler gekommen ist, aber zurückgebucht wurde diesen Kunden auch nicht.
Ein Kunde hat von der Bank zurückbuchen lassen und dafür postwendend 14,99 Gebühr für Rücklastschrift bekommen. Einem anderen Kunden wurde dies angekündigt für den Fall, dass er zurückbuchenließe.
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[1.1] Telly antwortet auf ElaHü
31.08.2010 14:51
Im Gegensatz zu der Aussage der Congstar- Sprecherin haben sich im Forum Kunden gemeldet, denen doch abgebucht wurde, ohne eine Rechnung dafür erhalten zu haben.

Welche Dienste funktionieren denn bei Congstar bzw. welche Rechnungen sind denn abrufbar oder werden per Post versand, die überhaupt generell das Durchführen von Lastschriften nötig machen?

Gibt es diese nicht, dann hätte es überhaupt gar keine Abbuchungen geben dürfen.

Gibt es sie aber, dann kann natürlich mal was schief laufen und versehentlich abgebucht werden.

Die Support- Mitarbeiter haben eingeräumt, dass es vereinzelt zu diesem Fehler gekommen ist, aber zurückgebucht wurde diesen Kunden auch nicht.

Das ist dann aber der eigentliche Skandal! Sowas darf nicht passieren und dafür habe ich kein Verständnis. Hier muss auch mal die Buchhaltung Überstunden machen und nicht nur die Techniker, die gerade wohl dort hoffentlich an der Fehlerbehebung arbeiten.

Ein Kunde hat von der Bank zurückbuchen lassen und dafür postwendend 14,99 Gebühr für Rücklastschrift bekommen. Einem anderen Kunden wurde dies angekündigt für den Fall, dass er zurückbuchenließe.

Naja. Einen Anruf (falls kostenlos) oder eine E-Mail mit Fristandrohung in 3 Wochen (Fixdatum ausrechnen und angeben!) hätte ich schon vorher gemacht. Einfach so gleich zurückbuchen halte ich dann doch für übertrieben. Wo man Schaden vermeiden kann, sollte man dies auch tun.

Telly
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[1.1.1] ElaHü antwortet auf Telly
31.08.2010 15:34
Benutzer Telly schrieb:
Welche Dienste funktionieren denn bei Congstar bzw. welche Rechnungen sind denn abrufbar oder werden per Post versand, die überhaupt generell das Durchführen von Lastschriften nötig machen?

Bei Congstar- Postpaid- Verträgen ist das Lastschriftverfahren Voraussetzung.
Im Prepaidbereich gibt es Online- Aufladung per Lastschrift. Dort gibt es starke Verzögerungen. Es wird abgebucht, aber erst Tage später das Guthaben dem Prepaid- Konto gutgeschrieben (teilweise 9 Tage).

Rechnungen gibt es nur Online nicht per Post.

Dienst wie telefonieren, SMS schreiben funktionieren, sodass durchaus neben den Grundgebühren (falls vorhanden) auch Verbindungsgebühren entstanden sind, für die aber keine Rechnungen und EVNs abrufbar sind.
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[1.1.2] Halina antwortet auf Telly
31.08.2010 16:02
wieso sollte der Kunde sich vorher melden, bevor er sein zuviel gebuchtem Money zurück bekommt? Und die jenigen die davon nichts merkten, spendieren Congstar, kostenlose Krediten. Und die, ihr Geld zurück bekommen, die haben die unversinste Krediten an Congstar spendiert: Sofortige Abbuchung heißt die * Lösung *, selbsverständlich zZgl. Nebenunkosten. Die BRD ist noch keine Bananenrepublik.
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[1.1.2.1] Telly antwortet auf Halina
31.08.2010 16:23
Benutzer Halina schrieb:
wieso sollte der Kunde sich vorher melden, bevor er sein zuviel gebuchtem Money zurück bekommt?

Weil eine vernünftige Kommunikation im Vorfeld viel Ärger im Nachhinein verhindern kann! So entstehen auf der anderen Seite Bankgebühren, welche sie grundsätzlich zurückfordern. (Ob sie ihnen zustehen, steht auf einem anderen Blatt.) Das Mahnverfahren und später Inkasso kommt ans Laufen.

Alles Ärger, den man vermeiden kann - vorausgesetzt, die andere Seite ist ebenfalls willens, etwas schnell und mit möglichst wenigem Zusatzaufwand aus der Welt zu schaffen.

Eine Rücklastschrift ist "unfreundlich" und führt am anderen "Ende" auch zur entsprechenden Reaktion. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch zurück.

Man hat doch mind. schon mal 6 Wochen für eine Rücklastschrift Zeit. Warum also nicht eine Frist von 3 Wochen zur unbürokratischen Rücküberweisung einräumen?

Und die jenigen die davon nichts merkten, spendieren Congstar, kostenlose Krediten.

Richtig. Aber diejenigen lassen ja auch nicht zurückbuchen ;-)

Und die, ihr Geld zurück bekommen, die haben die unversinste Krediten an Congstar spendiert: Sofortige Abbuchung heißt die * Lösung *, selbsverständlich zZgl. Nebenunkosten.

Wenn Du zurückbuchen lässt, entstehen Dir selbst gar keine "Nebenunkosten". Die entstehen nur auf der anderen Seite.

Die BRD ist noch keine Bananenrepublik.

So ist es. Genau aus diesem Grunde empfehle ich eine Rücklastschrift immer erst anzukündigen. Dann hat der andere die Möglichkeit, die Sache schnellst möglichst zu beenden.

Eine Rücklastschrift löst nur weitere Probleme aus. Du hast zwar Dein Geld - aber die Bürokratie kommt dann erst richtig in Fahrt. Ich habe erst einmal in meinem Leben eine Rücklastschrift machen müssen. Alles andere habe ich auf "kurzem Dienstweg" beseitigen können. Und die eine Rücklastschrift hat mich danach viel Ärger und Schreibkram gekostet. Dennoch war sie in diesem einen Fall notwendig, weil sich im Vorfeld eben leider "auf Stur" gestellt wurde. Dennoch bleibt dies immer nur der letzte Schritt für mich.

Telly
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[1.2] yollywau antwortet auf ElaHü
31.08.2010 18:57
Das ist mir so gegangen. Ich habe Congstar DSL-Surfpaket zum 31.07. gekündigt. (Zum 31.08. kündigt Congstar nun allen Surfpaket-Kunden einfach mal so - eine andere Geschichte)

Zum 2.08. habe ich von Congstar eine Abbuchung von 14 Euro 99.
Beim Kontaktformular nur Wischiwaschi-Antworten.
Wenn ich die Einzugsermächtigung widerrufe, droht Rücklastschrift.

Nach ihren eigenen Arbeitsbedingungen dürften sie nicht abbuchen, solange sie das mit der Rechnungs-Software nicht auf die Reihe kriegen.