Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jack01 schrieb:
Eplus hat unter seinem Markennamen BASE die Konferenzgesprächmöglichkeit aufgehoben.
Was jetzt ? Bei E+ funktioniert es noch und bei Base nicht mehr ?
Dieses Vorgehen ist
rechtlich als Vertragsbruch zu werten, der dem Kunde die Möglichkeit einräumt seinerseits zu kündigen.
Hierzu müsste man wissen, was die AGB und die
Leistungsbeschreibungen dazu sagen. Ist diese Konferenzschaltung als Leistungsmerkmal aufgeführt ?
Allerdings kann
der Kunde auch auf Erfüllung bestehen und klagen.
Nur, wenn es als Vertragsbestandteil zu werten ist.
Zum
Hintergrund. Base startete im August 2005. Bis November 2005 konnte man die Kaonferenzschaltung für des Konferenz Gespräch im Antrag mit aufnehmen.
Klare Lage. Wenn die Möglichkeit geboten wird, kann man sie auch nutzen.
Ab November 2005 war dieses nicht mehr
möglich.
Auch klare Lage.
Allerdings konnten Bestandskunden, die es bereits
nutzten und die es vertraglich vereinbart haben weiterhin nutzen.
So ist es ja auch richtig.
Am letzten Wochenende (18.-20.Mai 2007) hat Base diese
Möglichkeit gekappt und damit gegen Treu und Glauben gehandelt.
Treu und Glauben mit Sicherheit nicht. Es wurde max. eine vereinbarte Dienstleistung eingestellt. Hier kann man den Betreiber in Verzug setzen und gegebenenfalls kündigen.
Vielmehr stellt das eine positive Vertragsverletzung dar, die ggfls. Schadenersatzansprüche generiert.
Schadensersatzansprüche dürften schwerlich nachweisbar sein.
Besonders verwerflich
ist es, dass diese Abschaltung in einer Nacht und Nebel Aktion geschah, ohne Vorankündigung und ohne dem Kunden rechtliches
Gehör zu geben.
Verwerflich ist es mit Sicherheit nicht. Es ist,sofern obige Punkte geklärt sind, als klarer Vertragsbruch zu werten.
peso
Hallo peso,
habe bereits Kontakt mit meinem Anwealt gehabt, der sieht die Sache eindeutig zu meinen Gunsten. Auch von daher werde ich in dieser Angelegenheit nicht aufgeben. Für diese Sache traue ich mir die Die Erstellung der Klgeschrift auch selber zu.
Hier die bisherige email-Korresondenz mit E-Plus / Base zur Sache:
1.) Anfrage über Kontaktformular:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
für meinen Anschluss mit der Rufnummer 0178-xxxxxxx wurde die vertraglich vereinbarte Funktion "Konferenzschaltung" von Ihnen ohne weitere Ankündigung deaktiviert.
Da diese Funktion für mich wesentlich für den Abschluss des Vertrages war, habe ich Sie aufzufordern, diese Funktion unverzüglich wieder einzurichten.
Im Falle einer Weigerung sehe ich dies als Vertragsverletzung Ihrerseits, die eine ausserordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses nach sich ziehen würde.
Ihrer schriftlichen Bestätigung kurzfristig entgegensehend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
anc"
Base konnte auf diese Anfrage nur einen Textbaustein als Antwort senden:
"Sehr geehrter anc,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Da bei unserem Tarif BASE günstiges telefonieren und SMS im Vordergrund stehen, verzichten wir auf zusätzliche Dienste wie z.B.:
Tarifoptionen, FlexiCard/FlexiCard Plus, Konferenzdienst, i-mode, Fax-/Daten-Nr. ankommend, Comfort Mailbox (Aktivierung als BASE Mailbox mit eingeschränktem Funktionsumfang) ECC (Electronic Cost Control - ein BASE Account zur Einsicht der aktuellen BASE Rechnung steht nicht zur Verfügung), IPSec, HIPTOP, Blackberry, OneRateRoaming, VPN, HSCSD (Standard in den Dienstepaketen E-Plus Online S, M, L, XL), Dienstepaket "GPRS_E-Plus_Online_Flat"
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuung jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BASE Team"
Da dieser Textbaustein natürlich nicht ausreicht, wurde wie folgt erwidert:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider sind Sie auf meine Frage nicht eingegangen.
Nochmals konkret zusammengefasst, mit der Bitte um eine vorherige Prüfung,
bevor Sie antworten:
Bei Vertragsabschluss war die Konferenz Bestandteil von Base, ich habe diese
Funktion beauftragt, und bis vor wenigen Tagen auch genutzt. Nun kann von
meinem Base-Anschluss keine Konferenz mehr aufgebaut werden.
Ich habe Sie daher dringend aufzufordern, auch um weiteren Konsequenzen
vorzubeugen, den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang meines
Telefonanschlusses wieder herzustellen. Konkret bedeutet dies, dass ich
Ihnen hiermti eine Frist von 7 Tagen setze, den Dienst Konferenz wieder
bereitzustellen.
Ihre Argumentation, dass Sie auf zusätzliche Dienste verzichten ist keine
Antwort auf die vorherrschende Problematik, dass genau dieser Dienst
vertraglich als Bestandteil der Base-Leistungen definiert wurde. Alle
anderen von Ihnen aufgeführten Dienste interessieren mich nicht und sind
daher völlig irrelevant.
Ich darf vorwegnehmen, dass ich im Falle einer Weigerung den vertraglich
vereinbarten Lesitungsumfang wiederherzustellen unverzüglich juristische
Schritte einleiten werde. Ihre email-Antwort wird daher für eine ggf.
notwendige Klage rechtliche Relevanz erhalten, wodurch eine besonders
gründliche Prüfung Ihrerseits erfolgen sollte.
mit freundlichen Grüßen
anc"
Und wieder einmal kam eine etwas allgemein gehaltene Antwort von Base:
"Sehr geehrter anc,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unseren Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) können Sie unter dem Punkt 4.2 entnehmen, dass E-Plus berechtigt ist, Leistungseinschränkungen vorzunehmen. Bei der Konferenzschaltung handelt es sich um eine Option / Leistung, welche nicht Grundbestandteil Ihres Vertrages ist.
Eine Freischaltung des Konferenzdienstes ist somit nicht gegeben.
Auf unserer Internetseite www.base.de stehen Ihnen die AGB zum Download bereit.
Unsere Erläuterungen konnten sicherlich die entstandenen Unklarheiten beseitigen und Ihre Fragen damit abschließend beantworten.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BASE Team"
Als letzte Antwort habe ich heute folgendes an Base gesendet, wenn es damit nicht kalppen sollte, muss ich mir halt etwas Zeit für die Erstellung der Klageschrift nehmen:
"Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Antwort. Diese ist jedoch inhaltlich leider nicht
zutreffend.
Ich darf hierzu folgendes ausführen, mit der Bitte Ihre Haltung nochmals zur
Vermeidung eines Rechtsstreites zu überdenken:
Vertragsabschlussdatum meines Vertrages für BASE war der 27.08.2005. Die mir
zu diesem Datum gültigen AGB und Leistungsbeschreibungen, einschliesslich
der gültigen Preisliste, liegen mir vor und datieren auf den 28.07.2005.
Die AGB führen unter Nr. 2.1 aus:
"Der Inhalt des Mobilfunkvertrags zwischen EPS und dem Kunden richtet sich
ausschließlich
nach dem Inhalt des schriftlichen Auftragsformulars, nach diesen AGB, nach
den bei
Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie
gegebenenfalls nach Besonderen Bedingungen"
Die demnach mit einbezogene Leistungsbeschreibung, ebenfalls datiert auf den
28.07.2005, führt unter Nr. 4 "Gesprächsmanagment" die nutzbaren Dienste mit
Base auf. Nr. 4.3 führt den Dienst "Konferenz" wie folgt auf:
"4.3 Konferenz
Mit einem geeigneten Mobilfunkendgerät können gleichzeitig mehrere
Verbindungen
aufgebaut werden. Maximal können sechs Teilnehmer an der Konferenz
teilnehmen. Ein
sogenannter Konferenzleiter baut die Konferenz auf, indem er die
Gesprächsteilnehmer anruft
bzw. deren Anrufe entgegennimmt und per Menübefehl an der Konferenz
teilnehmen läßt. Die
Teilnehmer können aus unterschiedlichen Mobilfunknetzen stammen".
Auch die gültige Preisliste, datiert auf den 30.07.2005, füht den Dienst mit
den damit verbundenen Preisen auf. Im 5. Teil der Preisliste lautet Nr. 12:
"12. Konferenzgespräch
12.1 Anschlusspreis frei
12.2 Zuschlag frei
12.3Gesprächsentgelte nach Minutenpreis"
Ihr Verweis auf Nr. 4.2 der AGB schlägt insoweit fehl, dass die Konferenz
bereits wesentlicher Vertragsbestandteil der Leistungsbeschreibung ist und
eben NICHT als Zusatzdienstleistung definiert wird. Diese Aussage könnte
bestenfalls auf die in Ihrer urspünglichen email aufgeführten
(Zusatz-)Dienste zutreffen, die eben an dieser Stelle auch nicht in der
Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Dies ist aber für den hier
vorliegenden Sachverhalt nicht massgeblich und daher irrelevant.
Im Ergebnis halte ich meine Fristsetzung hiermit aufrecht und fordere Sie
hiermit nochmals ausdrücklich auf, den vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang umgehend wieder herzustellen.
Nach Fristablauf werde ich die angekündigten juristischen Schritte
einleiten, da der Sachverhalt eindeutig ist.
Da der email-Schriftverkehr Bestandteil des Verfahrens werden wird, und dies
auch im übrigen den regulären Gepflogenheiten geschäftlicher Korrespondenz
entspricht, darf ich Sie bitten einene Realnamen bei der nächsten Antwort
mit anzugeben.
mit freundlichen Grüßen
anc"