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BASE KONFERENZ Schaltung


22.05.2007 12:47 - Gestartet von jack01
Eplus hat unter seinem Markennamen BASE die Konferenzgesprächmöglichkeit aufgehoben. Dieses Vorgehen ist rechtlich als Vertragsbruch zu werten, der dem Kunde die Möglichkeit einräumt seinerseits zu kündigen. Allerdings kann der Kunde auch auf Erfüllung bestehen und klagen. Zum Hintergrund. Base startete im August 2005. Bis November 2005 konnte man die Kaonferenzschaltung für des Konferenz Gespräch im Antrag mit aufnehmen. Ab November 2005 war dieses nicht mehr möglich. Allerdings konnten Bestandskunden, die es bereits nutzten und die es vertraglich vereinbart haben weiterhin nutzen. Am letzten Wochenende (18.-20.Mai 2007) hat Base diese Möglichkeit gekappt und damit gegen Treu und Glauben gehandelt. Vielmehr stellt das eine positive Vertragsverletzung dar, die ggfls. Schadenersatzansprüche generiert. Besonders verwerflich ist es, dass diese Abschaltung in einer Nacht und Nebel Aktion geschah, ohne Vorankündigung und ohne dem Kunden rechtliches Gehör zu geben.
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[1] anc antwortet auf jack01
22.05.2007 14:40
Tatsächlich, habe die Tage noch eine Konferenz aufgebaut, funktioniert jetzt nicht mehr.

Nach 02 geht es jetzt also auch mit Base los, das wird noch heiter....

Werde mich direkt schriftlich an Base wenden.

Gruß anc
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[1.1] tcsmoers antwortet auf anc
29.05.2007 16:52
Benutzer anc schrieb:
Tatsächlich, habe die Tage noch eine Konferenz aufgebaut, funktioniert jetzt nicht mehr.

Nach 02 geht es jetzt also auch mit Base los, das wird noch heiter....

Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Hier ist zwar nur eine Minderheit betroffen, aber das ändert nichts an der Grundlage. Auch hier sollten tausende kündigen, sofern dieser Dienstleistungsanspruch geregelt ist.

Es wird noch schlimmer werden, da O2 mit seinen Vertragsbrüchen ja gut durchkommt. Hier werden sogar Tatsachen bestritten. Mit Sicherheit werden alle Anbieter nachziehen. Man kann es ja mit den Nutzern machen und die, die sich dagegen wehren, werden niedergemacht.



Werde mich direkt schriftlich an Base wenden.

Das solltest Du aber förmlich machen und nicht als höfliche Anfrage. Bitte auch die Antwort ins Netz stellen.

peso



Gruß anc
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[2] dancer antwortet auf jack01
22.05.2007 14:56
Hmm, ich habe BASE seit Jahresanfang und konnte noch nie eine Konferenz aufbauen...genau wie mir andere BASE User zuvor berichtet haben

Guido
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[2.1] anc antwortet auf dancer
22.05.2007 18:01
Benutzer dancer schrieb:
Hmm, ich habe BASE seit Jahresanfang und konnte noch nie eine Konferenz aufbauen...genau wie mir andere BASE User zuvor berichtet haben

Guido

Hallo,

jack02 hat es doch schon auf den Punkt gebracht:

"Base startete im August 2005. Bis November 2005 konnte man die Konferenzschaltung für des Konferenz Gespräch im Antrag mit aufnehmen. Ab November 2005 war dieses nicht mehr möglich. Allerdings konnten Bestandskunden, die es bereits nutzten und die es vertraglich vereinbart haben weiterhin nutzen." (Tippfehler bereinigt)

Ich habe die Konferenzschaltung gelegentlich genutzt, daher ärgert mich dies. Genau dieses Feature hat mich bereits in der Vergangenheit dazu bewogen die Base-Flat zu halten und den Vertrag zu verlängern (ohne Gegenleistung von Base in Form einer Gutschrift oder eines Handys).

Aus diesem Grund finde ich die Vorgehensweise eine Frechheit.

Ich habe die Konferenz allerdings damals nicht direkt im Auftragsformular mit bestellt (mangels Option), sondern direkt nach Freischaltung telefonisch dazugebucht. Insoweit hat Base aber einer Erweiterung des Vertrages zugestimmt, so dass man sich hinterher nicht darauf berufen kann, dass die Konferenz je eigentlich nie angeboten wurde.

Die Frage stellt sich nur, welche Konsequenz aus dem Verhalten gezogen werden wird. Es scheitn wohl klar zu sein, dass der Dienst nicht mehr von denen aufgeschaltet wird.

Bleibt nur den Vertrag zu kündigen (oder sogar ausserordentlich) mit den bekannten Folgen und Risiken wie bei o2. Genpgend andere Angebote ala Base gibt es ja jetzt....

Gruß

anc
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[3] RE: Boykott oder Sonderkündigung?
Real1 antwortet auf jack01
25.05.2007 19:13
nutzer jack01 schrieb:
Eplus hat unter seinem Markennamen BASE die Konferenzgesprächmöglichkeit aufgehoben. Dieses Vorgehen ist rechtlich als Vertragsbruch zu werten, der dem Kunde die Möglichkeit einräumt seinerseits zu kündigen. Allerdings kann der Kunde auch auf Erfüllung bestehen und klagen. Zum Hintergrund. Base startete im August 2005. Bis November 2005 konnte man die Kaonferenzschaltung für des Konferenz Gespräch im Antrag mit aufnehmen. Ab November 2005 war dieses nicht mehr möglich. Allerdings konnten Bestandskunden, die es bereits nutzten und die es vertraglich vereinbart haben weiterhin nutzen. Am letzten Wochenende (18.-20.Mai 2007) hat Base diese Möglichkeit gekappt und damit gegen Treu und Glauben gehandelt. Vielmehr stellt das eine positive Vertragsverletzung dar, die ggfls. Schadenersatzansprüche generiert. Besonders verwerflich ist es, dass diese Abschaltung in einer Nacht und Nebel Aktion geschah, ohne Vorankündigung und ohne dem Kunden rechtliches Gehör zu geben.

Wo bleiben die "Verteidiger" der "Betrogenen"
(@Peso, @Zulu,...)???
=> Boykott / Sonderkündigung / Sammelklage...

"Wenn zwei das gleiche tun, ist das noch lange nicht das selbe"
=> "Grün" ist immer besser als "Blau"... :-))))))

Und keiner will etwas "gesehen" haben...

Alles wird gut!!
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[3.1] @PESO: Boykott oder Sonderkündigung?
Real1 antwortet auf Real1
29.05.2007 12:42
Benutzer Real1 schrieb:
nutzer jack01 schrieb: Eplus hat unter seinem Markennamen BASE die Konferenzgesprächmöglichkeit aufgehoben. Dieses Vorgehen ist rechtlich als Vertragsbruch zu werten, der dem Kunde die Möglichkeit einräumt seinerseits zu kündigen. Allerdings kann der Kunde auch auf Erfüllung bestehen und klagen. Zum Hintergrund. Base startete im August 2005. Bis November 2005 konnte man die Kaonferenzschaltung für des Konferenz Gespräch im Antrag mit aufnehmen. Ab November 2005 war dieses nicht mehr möglich. Allerdings konnten Bestandskunden, die es bereits nutzten und die es vertraglich vereinbart haben weiterhin nutzen. Am letzten Wochenende (18.-20.Mai 2007) hat Base diese Möglichkeit gekappt und damit gegen Treu und Glauben gehandelt.
Vielmehr stellt das eine positive Vertragsverletzung dar, die ggfls. Schadenersatzansprüche generiert. Besonders verwerflich ist es, dass diese Abschaltung in einer Nacht und Nebel Aktion geschah, ohne Vorankündigung und ohne dem Kunden rechtliches
Gehör zu geben.

Wo bleiben die "Verteidiger" der "Betrogenen" (@Peso, @Zulu,...)???
=> Boykott / Sonderkündigung / Sammelklage...

"Wenn zwei das gleiche tun, ist das noch lange nicht das selbe" => "Grün" ist immer besser als "Blau"... :-))))))

Und keiner will etwas "gesehen" haben...

Alles wird gut!!

@Peso, wo bleibt denn Dein "Fachkommentar" zur Thematik??
Als "neutraler" Geschäftsmann (in Verbindung/Zusammenarbeit mit "erfolgreichen" RAen) erwarte ich schon Deinen "Rat" für die Betroffenen (in Deinen Worten: "Opfer")... :-)))))

PS : Da sage noch einer, "unser" @peso sei
"Blau - Voreingenommen" ... :-))))

Wird alles gut???
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[4] tcsmoers antwortet auf jack01
29.05.2007 16:43
Benutzer jack01 schrieb:
Eplus hat unter seinem Markennamen BASE die Konferenzgesprächmöglichkeit aufgehoben.

Was jetzt ? Bei E+ funktioniert es noch und bei Base nicht mehr ?

Dieses Vorgehen ist
rechtlich als Vertragsbruch zu werten, der dem Kunde die Möglichkeit einräumt seinerseits zu kündigen.

Hierzu müsste man wissen, was die AGB und die Leistungsbeschreibungen dazu sagen. Ist diese Konferenzschaltung als Leistungsmerkmal aufgeführt ?

Allerdings kann
der Kunde auch auf Erfüllung bestehen und klagen.

Nur, wenn es als Vertragsbestandteil zu werten ist.


Zum
Hintergrund. Base startete im August 2005. Bis November 2005 konnte man die Kaonferenzschaltung für des Konferenz Gespräch im Antrag mit aufnehmen.

Klare Lage. Wenn die Möglichkeit geboten wird, kann man sie auch nutzen.

Ab November 2005 war dieses nicht mehr
möglich.

Auch klare Lage.


Allerdings konnten Bestandskunden, die es bereits
nutzten und die es vertraglich vereinbart haben weiterhin nutzen.

So ist es ja auch richtig.

Am letzten Wochenende (18.-20.Mai 2007) hat Base diese
Möglichkeit gekappt und damit gegen Treu und Glauben gehandelt.

Treu und Glauben mit Sicherheit nicht. Es wurde max. eine vereinbarte Dienstleistung eingestellt. Hier kann man den Betreiber in Verzug setzen und gegebenenfalls kündigen.


Vielmehr stellt das eine positive Vertragsverletzung dar, die ggfls. Schadenersatzansprüche generiert.

Schadensersatzansprüche dürften schwerlich nachweisbar sein.

Besonders verwerflich
ist es, dass diese Abschaltung in einer Nacht und Nebel Aktion geschah, ohne Vorankündigung und ohne dem Kunden rechtliches Gehör zu geben.

Verwerflich ist es mit Sicherheit nicht. Es ist,sofern obige Punkte geklärt sind, als klarer Vertragsbruch zu werten.

peso
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[4.1] handytim antwortet auf tcsmoers
29.05.2007 17:29
Das Leistungsmerkmal Konferenz stand von August 2005 bis November 2005 in der Leistungsbeschreibung von Base.
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[4.2] RE: BASE KONFERENZ Schaltung (Korrespondenz)
anc antwortet auf tcsmoers
29.05.2007 17:36
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jack01 schrieb:
Eplus hat unter seinem Markennamen BASE die Konferenzgesprächmöglichkeit aufgehoben.

Was jetzt ? Bei E+ funktioniert es noch und bei Base nicht mehr ?

Dieses Vorgehen ist
rechtlich als Vertragsbruch zu werten, der dem Kunde die Möglichkeit einräumt seinerseits zu kündigen.

Hierzu müsste man wissen, was die AGB und die
Leistungsbeschreibungen dazu sagen. Ist diese Konferenzschaltung als Leistungsmerkmal aufgeführt ?

Allerdings kann
der Kunde auch auf Erfüllung bestehen und klagen.

Nur, wenn es als Vertragsbestandteil zu werten ist.


Zum
Hintergrund. Base startete im August 2005. Bis November 2005 konnte man die Kaonferenzschaltung für des Konferenz Gespräch im Antrag mit aufnehmen.

Klare Lage. Wenn die Möglichkeit geboten wird, kann man sie auch nutzen.

Ab November 2005 war dieses nicht mehr
möglich.

Auch klare Lage.


Allerdings konnten Bestandskunden, die es bereits
nutzten und die es vertraglich vereinbart haben weiterhin nutzen.

So ist es ja auch richtig.

Am letzten Wochenende (18.-20.Mai 2007) hat Base diese
Möglichkeit gekappt und damit gegen Treu und Glauben gehandelt.

Treu und Glauben mit Sicherheit nicht. Es wurde max. eine vereinbarte Dienstleistung eingestellt. Hier kann man den Betreiber in Verzug setzen und gegebenenfalls kündigen.


Vielmehr stellt das eine positive Vertragsverletzung dar, die ggfls. Schadenersatzansprüche generiert.

Schadensersatzansprüche dürften schwerlich nachweisbar sein.

Besonders verwerflich
ist es, dass diese Abschaltung in einer Nacht und Nebel Aktion geschah, ohne Vorankündigung und ohne dem Kunden rechtliches
Gehör zu geben.

Verwerflich ist es mit Sicherheit nicht. Es ist,sofern obige Punkte geklärt sind, als klarer Vertragsbruch zu werten.

peso

Hallo peso,

habe bereits Kontakt mit meinem Anwealt gehabt, der sieht die Sache eindeutig zu meinen Gunsten. Auch von daher werde ich in dieser Angelegenheit nicht aufgeben. Für diese Sache traue ich mir die Die Erstellung der Klgeschrift auch selber zu.

Hier die bisherige email-Korresondenz mit E-Plus / Base zur Sache:


1.) Anfrage über Kontaktformular:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
für meinen Anschluss mit der Rufnummer 0178-xxxxxxx wurde die vertraglich vereinbarte Funktion "Konferenzschaltung" von Ihnen ohne weitere Ankündigung deaktiviert.

Da diese Funktion für mich wesentlich für den Abschluss des Vertrages war, habe ich Sie aufzufordern, diese Funktion unverzüglich wieder einzurichten.

Im Falle einer Weigerung sehe ich dies als Vertragsverletzung Ihrerseits, die eine ausserordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses nach sich ziehen würde.

Ihrer schriftlichen Bestätigung kurzfristig entgegensehend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
anc"


Base konnte auf diese Anfrage nur einen Textbaustein als Antwort senden:

"Sehr geehrter anc,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Da bei unserem Tarif BASE günstiges telefonieren und SMS im Vordergrund stehen, verzichten wir auf zusätzliche Dienste wie z.B.:

Tarifoptionen, FlexiCard/FlexiCard Plus, Konferenzdienst, i-mode, Fax-/Daten-Nr. ankommend, Comfort Mailbox (Aktivierung als BASE Mailbox mit eingeschränktem Funktionsumfang) ECC (Electronic Cost Control - ein BASE Account zur Einsicht der aktuellen BASE Rechnung steht nicht zur Verfügung), IPSec, HIPTOP, Blackberry, OneRateRoaming, VPN, HSCSD (Standard in den Dienstepaketen E-Plus Online S, M, L, XL), Dienstepaket "GPRS_E-Plus_Online_Flat"

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können.

Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuung jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BASE Team"


Da dieser Textbaustein natürlich nicht ausreicht, wurde wie folgt erwidert:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider sind Sie auf meine Frage nicht eingegangen.

Nochmals konkret zusammengefasst, mit der Bitte um eine vorherige Prüfung,
bevor Sie antworten:

Bei Vertragsabschluss war die Konferenz Bestandteil von Base, ich habe diese
Funktion beauftragt, und bis vor wenigen Tagen auch genutzt. Nun kann von
meinem Base-Anschluss keine Konferenz mehr aufgebaut werden.

Ich habe Sie daher dringend aufzufordern, auch um weiteren Konsequenzen
vorzubeugen, den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang meines
Telefonanschlusses wieder herzustellen. Konkret bedeutet dies, dass ich
Ihnen hiermti eine Frist von 7 Tagen setze, den Dienst Konferenz wieder
bereitzustellen.

Ihre Argumentation, dass Sie auf zusätzliche Dienste verzichten ist keine
Antwort auf die vorherrschende Problematik, dass genau dieser Dienst
vertraglich als Bestandteil der Base-Leistungen definiert wurde. Alle
anderen von Ihnen aufgeführten Dienste interessieren mich nicht und sind
daher völlig irrelevant.

Ich darf vorwegnehmen, dass ich im Falle einer Weigerung den vertraglich
vereinbarten Lesitungsumfang wiederherzustellen unverzüglich juristische
Schritte einleiten werde. Ihre email-Antwort wird daher für eine ggf.
notwendige Klage rechtliche Relevanz erhalten, wodurch eine besonders
gründliche Prüfung Ihrerseits erfolgen sollte.

mit freundlichen Grüßen
anc"


Und wieder einmal kam eine etwas allgemein gehaltene Antwort von Base:

"Sehr geehrter anc,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unseren Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) können Sie unter dem Punkt 4.2 entnehmen, dass E-Plus berechtigt ist, Leistungseinschränkungen vorzunehmen. Bei der Konferenzschaltung handelt es sich um eine Option / Leistung, welche nicht Grundbestandteil Ihres Vertrages ist.

Eine Freischaltung des Konferenzdienstes ist somit nicht gegeben.

Auf unserer Internetseite www.base.de stehen Ihnen die AGB zum Download bereit.

Unsere Erläuterungen konnten sicherlich die entstandenen Unklarheiten beseitigen und Ihre Fragen damit abschließend beantworten.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BASE Team"


Als letzte Antwort habe ich heute folgendes an Base gesendet, wenn es damit nicht kalppen sollte, muss ich mir halt etwas Zeit für die Erstellung der Klageschrift nehmen:

"Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort. Diese ist jedoch inhaltlich leider nicht
zutreffend.

Ich darf hierzu folgendes ausführen, mit der Bitte Ihre Haltung nochmals zur
Vermeidung eines Rechtsstreites zu überdenken:

Vertragsabschlussdatum meines Vertrages für BASE war der 27.08.2005. Die mir
zu diesem Datum gültigen AGB und Leistungsbeschreibungen, einschliesslich
der gültigen Preisliste, liegen mir vor und datieren auf den 28.07.2005.

Die AGB führen unter Nr. 2.1 aus:

"Der Inhalt des Mobilfunkvertrags zwischen EPS und dem Kunden richtet sich
ausschließlich
nach dem Inhalt des schriftlichen Auftragsformulars, nach diesen AGB, nach
den bei
Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie
gegebenenfalls nach Besonderen Bedingungen"

Die demnach mit einbezogene Leistungsbeschreibung, ebenfalls datiert auf den
28.07.2005, führt unter Nr. 4 "Gesprächsmanagment" die nutzbaren Dienste mit
Base auf. Nr. 4.3 führt den Dienst "Konferenz" wie folgt auf:

"4.3 Konferenz
Mit einem geeigneten Mobilfunkendgerät können gleichzeitig mehrere
Verbindungen
aufgebaut werden. Maximal können sechs Teilnehmer an der Konferenz
teilnehmen. Ein
sogenannter Konferenzleiter baut die Konferenz auf, indem er die
Gesprächsteilnehmer anruft
bzw. deren Anrufe entgegennimmt und per Menübefehl an der Konferenz
teilnehmen läßt. Die
Teilnehmer können aus unterschiedlichen Mobilfunknetzen stammen".

Auch die gültige Preisliste, datiert auf den 30.07.2005, füht den Dienst mit
den damit verbundenen Preisen auf. Im 5. Teil der Preisliste lautet Nr. 12:

"12. Konferenzgespräch
12.1 Anschlusspreis frei
12.2 Zuschlag frei
12.3Gesprächsentgelte nach Minutenpreis"

Ihr Verweis auf Nr. 4.2 der AGB schlägt insoweit fehl, dass die Konferenz
bereits wesentlicher Vertragsbestandteil der Leistungsbeschreibung ist und
eben NICHT als Zusatzdienstleistung definiert wird. Diese Aussage könnte
bestenfalls auf die in Ihrer urspünglichen email aufgeführten
(Zusatz-)Dienste zutreffen, die eben an dieser Stelle auch nicht in der
Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Dies ist aber für den hier
vorliegenden Sachverhalt nicht massgeblich und daher irrelevant.

Im Ergebnis halte ich meine Fristsetzung hiermit aufrecht und fordere Sie
hiermit nochmals ausdrücklich auf, den vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang umgehend wieder herzustellen.

Nach Fristablauf werde ich die angekündigten juristischen Schritte
einleiten, da der Sachverhalt eindeutig ist.

Da der email-Schriftverkehr Bestandteil des Verfahrens werden wird, und dies
auch im übrigen den regulären Gepflogenheiten geschäftlicher Korrespondenz
entspricht, darf ich Sie bitten einene Realnamen bei der nächsten Antwort
mit anzugeben.

mit freundlichen Grüßen
anc"

Menü
[4.2.1] tcsmoers antwortet auf anc
29.05.2007 17:41
Benutzer anc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer jack01 schrieb:
Eplus hat unter seinem Markennamen BASE die Konferenzgesprächmöglichkeit aufgehoben.

Was jetzt ? Bei E+ funktioniert es noch und bei Base nicht mehr
?

Dieses Vorgehen ist
rechtlich als Vertragsbruch zu werten, der dem Kunde die Möglichkeit einräumt seinerseits zu kündigen.

Hierzu müsste man wissen, was die AGB und die Leistungsbeschreibungen dazu sagen. Ist diese Konferenzschaltung als Leistungsmerkmal aufgeführt ?

Allerdings kann
der Kunde auch auf Erfüllung bestehen und klagen.

Nur, wenn es als Vertragsbestandteil zu werten ist.


Zum
Hintergrund. Base startete im August 2005. Bis November 2005 konnte man die Kaonferenzschaltung für des Konferenz Gespräch im Antrag mit aufnehmen.

Klare Lage. Wenn die Möglichkeit geboten wird, kann man sie auch nutzen.

Ab November 2005 war dieses nicht mehr
möglich.

Auch klare Lage.


Allerdings konnten Bestandskunden, die es bereits
nutzten und die es vertraglich vereinbart haben weiterhin nutzen.

So ist es ja auch richtig.

Am letzten Wochenende (18.-20.Mai 2007) hat Base diese
Möglichkeit gekappt und damit gegen Treu und Glauben gehandelt.

Treu und Glauben mit Sicherheit nicht. Es wurde max. eine vereinbarte Dienstleistung eingestellt. Hier kann man den Betreiber in Verzug setzen und gegebenenfalls kündigen.


Vielmehr stellt das eine positive Vertragsverletzung dar, die ggfls. Schadenersatzansprüche generiert.

Schadensersatzansprüche dürften schwerlich nachweisbar sein.

Besonders verwerflich
ist es, dass diese Abschaltung in einer Nacht und Nebel Aktion geschah, ohne Vorankündigung und ohne dem Kunden rechtliches
Gehör zu geben.

Verwerflich ist es mit Sicherheit nicht. Es ist,sofern obige Punkte geklärt sind, als klarer Vertragsbruch zu werten.

peso

Hallo peso,

habe bereits Kontakt mit meinem Anwealt gehabt, der sieht die Sache eindeutig zu meinen Gunsten. Auch von daher werde ich in dieser Angelegenheit nicht aufgeben. Für diese Sache traue ich mir die Die Erstellung der Klgeschrift auch selber zu.

Hier die bisherige email-Korresondenz mit E-Plus / Base zur Sache:


1.) Anfrage über Kontaktformular:

"Sehr geehrte Damen und Herren, für meinen Anschluss mit der Rufnummer 0178-xxxxxxx wurde die vertraglich vereinbarte Funktion "Konferenzschaltung" von Ihnen ohne weitere Ankündigung deaktiviert.

Da diese Funktion für mich wesentlich für den Abschluss des Vertrages war, habe ich Sie aufzufordern, diese Funktion unverzüglich wieder einzurichten.

Im Falle einer Weigerung sehe ich dies als Vertragsverletzung Ihrerseits, die eine ausserordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses nach sich ziehen würde.

Ihrer schriftlichen Bestätigung kurzfristig entgegensehend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
anc"


Base konnte auf diese Anfrage nur einen Textbaustein als Antwort senden:

"Sehr geehrter anc,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Da bei unserem Tarif BASE günstiges telefonieren und SMS im Vordergrund stehen, verzichten wir auf zusätzliche Dienste wie z.B.:

Tarifoptionen, FlexiCard/FlexiCard Plus, Konferenzdienst, i-mode, Fax-/Daten-Nr. ankommend, Comfort Mailbox (Aktivierung als BASE Mailbox mit eingeschränktem Funktionsumfang) ECC (Electronic Cost Control - ein BASE Account zur Einsicht der aktuellen BASE Rechnung steht nicht zur Verfügung), IPSec, HIPTOP, Blackberry, OneRateRoaming, VPN, HSCSD (Standard in den Dienstepaketen E-Plus Online S, M, L, XL), Dienstepaket "GPRS_E-Plus_Online_Flat"

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können.

Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuung jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BASE Team"


Da dieser Textbaustein natürlich nicht ausreicht, wurde wie folgt erwidert:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider sind Sie auf meine Frage nicht eingegangen.

Nochmals konkret zusammengefasst, mit der Bitte um eine vorherige Prüfung,
bevor Sie antworten:

Bei Vertragsabschluss war die Konferenz Bestandteil von Base, ich habe diese
Funktion beauftragt, und bis vor wenigen Tagen auch genutzt.
Nun kann von
meinem Base-Anschluss keine Konferenz mehr aufgebaut werden.

Ich habe Sie daher dringend aufzufordern, auch um weiteren Konsequenzen vorzubeugen, den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang meines Telefonanschlusses wieder herzustellen. Konkret bedeutet dies, dass ich
Ihnen hiermti eine Frist von 7 Tagen setze, den Dienst Konferenz wieder
bereitzustellen.

Ihre Argumentation, dass Sie auf zusätzliche Dienste verzichten ist keine
Antwort auf die vorherrschende Problematik, dass genau dieser Dienst vertraglich als Bestandteil der Base-Leistungen definiert wurde. Alle anderen von Ihnen aufgeführten Dienste interessieren mich nicht und sind
daher völlig irrelevant.

Ich darf vorwegnehmen, dass ich im Falle einer Weigerung den vertraglich vereinbarten Lesitungsumfang wiederherzustellen unverzüglich juristische Schritte einleiten werde. Ihre email-Antwort wird daher für eine ggf.
notwendige Klage rechtliche Relevanz erhalten, wodurch eine besonders gründliche Prüfung Ihrerseits erfolgen sollte.

mit freundlichen Grüßen
anc"


Und wieder einmal kam eine etwas allgemein gehaltene Antwort von Base:

"Sehr geehrter anc,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unseren Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) können Sie unter dem Punkt 4.2 entnehmen, dass E-Plus berechtigt ist, Leistungseinschränkungen vorzunehmen. Bei der Konferenzschaltung handelt es sich um eine Option / Leistung, welche nicht Grundbestandteil Ihres Vertrages ist.

Eine Freischaltung des Konferenzdienstes ist somit nicht gegeben.

Auf unserer Internetseite www.base.de stehen Ihnen die AGB zum Download bereit.

Unsere Erläuterungen konnten sicherlich die entstandenen Unklarheiten beseitigen und Ihre Fragen damit abschließend beantworten.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die neue Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BASE Team"


Als letzte Antwort habe ich heute folgendes an Base gesendet, wenn es damit nicht kalppen sollte, muss ich mir halt etwas Zeit für die Erstellung der Klageschrift nehmen:

"Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort. Diese ist jedoch inhaltlich leider nicht
zutreffend.

Ich darf hierzu folgendes ausführen, mit der Bitte Ihre Haltung nochmals zur Vermeidung eines Rechtsstreites zu überdenken:

Vertragsabschlussdatum meines Vertrages für BASE war der 27.08.2005. Die mir
zu diesem Datum gültigen AGB und Leistungsbeschreibungen, einschliesslich der gültigen Preisliste, liegen mir vor und datieren auf den 28.07.2005.

Die AGB führen unter Nr. 2.1 aus:

"Der Inhalt des Mobilfunkvertrags zwischen EPS und dem Kunden richtet sich
ausschließlich nach dem Inhalt des schriftlichen Auftragsformulars, nach diesen AGB, nach
den bei Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie
gegebenenfalls nach Besonderen Bedingungen"

Die demnach mit einbezogene Leistungsbeschreibung, ebenfalls datiert auf den 28.07.2005, führt unter Nr. 4 "Gesprächsmanagment" die
nutzbaren Dienste mit Base auf. Nr. 4.3 führt den Dienst "Konferenz" wie folgt auf:

"4.3 Konferenz
Mit einem geeigneten Mobilfunkendgerät können gleichzeitig mehrere
Verbindungen aufgebaut werden. Maximal können sechs Teilnehmer an der Konferenz
teilnehmen. Ein sogenannter Konferenzleiter baut die Konferenz auf, indem er die
Gesprächsteilnehmer anruft bzw. deren Anrufe entgegennimmt und per Menübefehl an der Konferenz
teilnehmen läßt. Die Teilnehmer können aus unterschiedlichen Mobilfunknetzen stammen".

Auch die gültige Preisliste, datiert auf den 30.07.2005, füht den Dienst mit
den damit verbundenen Preisen auf. Im 5. Teil der Preisliste lautet Nr. 12:

"12. Konferenzgespräch
12.1 Anschlusspreis frei
12.2 Zuschlag frei
12.3Gesprächsentgelte nach Minutenpreis"

Ihr Verweis auf Nr. 4.2 der AGB schlägt insoweit fehl, dass die Konferenz
bereits wesentlicher Vertragsbestandteil der
Leistungsbeschreibung ist und eben NICHT als Zusatzdienstleistung definiert wird. Diese Aussage könnte bestenfalls auf die in Ihrer urspünglichen email aufgeführten (Zusatz-)Dienste zutreffen, die eben an dieser Stelle auch nicht in der
Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Dies ist aber für den hier
vorliegenden Sachverhalt nicht massgeblich und daher irrelevant.

Im Ergebnis halte ich meine Fristsetzung hiermit aufrecht und fordere Sie hiermit nochmals ausdrücklich auf, den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang umgehend wieder herzustellen.

Nach Fristablauf werde ich die angekündigten juristischen Schritte
einleiten, da der Sachverhalt eindeutig ist.

Da der email-Schriftverkehr Bestandteil des Verfahrens werden wird, und dies
auch im übrigen den regulären Gepflogenheiten geschäftlicher Korrespondenz entspricht, darf ich Sie bitten einene Realnamen bei der nächsten Antwort
mit anzugeben.

mit freundlichen Grüßen
anc"


Ich sehe das genau in Deinem Sinne.

peso
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[4.2.1.1] Real1 antwortet auf tcsmoers
29.05.2007 18:53
Benutzer tcsmoers schrieb:

Ich sehe das genau in Deinem Sinne.

peso

Klasse, @peso!

Nächstes mal bitte ohne Aufforderung (und mit ein wenig mehr Elan)... :-)))

Alles wird gut!

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[4.2.1.1.1] picasso13 antwortet auf Real1
30.05.2007 10:36
Hallo,

auch ich bin Leidtragender dieses dreisten Vorgehens.

Ich habe mich nun schriftlich an BASE gewandt, mit der Aufforderung die Konferenzschaltung wieder zu ermöglichen, andernfalls sehe ich einen Vertargsbruch seitens BASE. Bin sehr gespannt , was daraus wird, ich werde mich auf dem Laufenden halten und würde mich freuen, wenn hier andere Betroffene weiterhin berichten, was Ihnen widerfahren ist, bzw. ob sie Erfolg hatten.
Grüße, picasso 13
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[4.2.1.1.1.1] picasso13 antwortet auf picasso13
18.06.2007 11:00
Hallo,

nachdem die Konferenz bereits ab dem 11.6.2007 wieder problemlos funktionierte, also offensichtlich ein Einsehen bei BASE da war, habe ich Samstag einen Brief bekommen. Hierin entschuldigt sich die Geschäftsleitung (!) ausdrücklich und vielmals für die "Systemstörung" (ist klar!) und bietet mir aus Kulanzgründen eine Gutschrift von 75 Euro (!!!) an. Da sage ich doch nicht nein und freue mich, was man mit einem Fax so alles erreichen kann.


Danke, BASE!!!!
Menü
[4.2.1.1.1.1.1] nosscirE ynoS antwortet auf picasso13
18.06.2007 11:10
Benutzer picasso13 schrieb:
Hallo,

nachdem die Konferenz bereits ab dem 11.6.2007 wieder problemlos funktionierte, also offensichtlich ein Einsehen bei BASE da war, habe ich Samstag einen Brief bekommen. Hierin entschuldigt sich die Geschäftsleitung (!) ausdrücklich und vielmals für die "Systemstörung" (ist klar!) und bietet mir aus Kulanzgründen eine Gutschrift von 75 Euro (!!!) an. Da sage ich doch nicht nein und freue mich, was man mit einem Fax so alles erreichen kann.


Danke, BASE!!!!

Ich habe auch eine Gutschrift bekommen, aber das wollte hier mir im Forum ja keiner glauben.