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Handy Com/ E-Plus


19.03.2007 19:39 - Gestartet von Heily
Ich habe auch ein Vertrag bei Handy Com für zwei SIM-Karten (E-Plus) abgeschlossen. Das Handy habe ich zugeschickt bekommen. Ich habe die ersten 6 Monate die Grundgebühren zurückerstattet bekommen, die restlichen 18 Monate dann nicht mehr, also eine Summe von ca. €360. Die Telefonnummer von den in Aalen existiert nicht mehr und auf e-mails schreiben die nicht zurück.
Kann mir jemand vielleicht ein Tipp geben, was ich machen kann? Bei eine Klage wäre ich also auf jeden Fall auch dabei. Über jede Antwort wäre ich dankbar!
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[1] Seelenwanderer antwortet auf Heily
20.03.2007 01:08
Wurde Dir denn eine Erstattung der Grundgebühr für 24 Monate zugesagt, weil manchmal sind diese Erstattungen auf einen gewissen Zeitraum befristet ? !

eplus kann Dir diesbezüglich auch nicht wirklich weiterhelfen, weil es kein Vertragsbestandteil von eplus ist, sondern eine Leistung, die Dir der Händler zugesagt hat und somit liegt die Haftbarkeit bei ihm und nicht eplus.
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[1.1] Heily antwortet auf Seelenwanderer
20.03.2007 15:58
Ja es würde mir eine Erstattung für 24 Monate zugesagt, den Vertag wo es drinne steht habe ich ja immer noch...
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[1.1.1] marbri antwortet auf Heily
21.03.2007 01:57
Benutzer Heily schrieb:
Ja es würde mir eine Erstattung für 24 Monate zugesagt, den Vertag wo es drinne steht habe ich ja immer noch...

Papier ist geduldig.....:-)
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[2] Bob Andrews antwortet auf Heily
20.03.2007 14:14
Zum Thema Handy-Com, Aalen, gab es schon zahllose Beiträge. Da bist du mit Lesen erstmal eine Weile beschäftigt. ;-)

https://www.teltarif.de/forum/a-eplus/1655-...

speziell für E-Plus-Kunden:
https://www.teltarif.de/forum/a-eplus/1581-...


Oder diese Threads:
https://www.teltarif.de/forum/a-eplus/1506-...
https://www.teltarif.de/forum/a-eplus/1462-...
https://www.teltarif.de/forum/a-eplus/1064-...
https://www.teltarif.de/forum/a-eplus/1570-...
https://www.teltarif.de/forum/a-eplus/1473-...

Oder du suchst mit Google:
http://www.google.de/search?q=aalen+handy-com+site%3Ateltarif.de
http://www.google.de/search?q=aalen+AS-Systems+site%3Ateltarif.de

Viel Erfolg!




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[3] man67064 antwortet auf Heily
28.03.2007 20:56
Mit diesem brief klappts..musst aber etwas umformulieren, den hier kennen
sie schon...

viel glück!!!!!!!!




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E-Plus Service GmbH & Co. KG
Edison-Allee 1
14452 Potsdam




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Mobilfunkvertrag bei Ihnen unter der Kundennummer 7146433 ,
der zwei Sim- Karten beinhaltet.

Zu dem Abschluss dieses Vertrags kam es jedoch unter sehr dubiosen
Umständen. Im Rah-men einer Promotion wurde ich von der Firma Handycom
angesprochen mit dem Angebot, einen von selbiger Firma bezahlten
Mobilfunkvertrag von E-Plus abzuschließen (siehe Anla-ge). Dies habe ich
getan in dem Vertrauen darauf, dass die Firma E-Plus dieses Verhalten
toleriert und sogar fördert.

Nun hat die Firma Handycom ihre Gebührenerstattung eingestellt und ist nicht
mehr erreich-bar. Daher möchte ich meinen E-Plus Handyvertrag mit
unverzüglicher Wirkung anfechten nach § 142 I BGB. Der Grund hierfür liegt
in § 119 I Alt. 1 BGB, da ich bei Abgabe meiner Willenserklärung über deren
Inhalt im Irrtum war. Ich ging davon aus, dass mir keine Kosten entstehen
und die Firma Handycom ihrer Verpflichtung zur Gebührenerstattung nachkommt.
Dies ist jedoch nicht geschehen. Ich weiß, dass E-Plus argumentiert, mit
dieser Firma nichts zu tun zu haben. Es gibt aber auch im Internet diverse
Foren, in denen sich Geschädigte aus-tauschen. Daher muss E-Plus diese Firma
wohl längst bekannt geworden sein und sie hätte ihrer Pflicht nachkommen
müssen, den Verbraucher zu warnen und gegen das Geschäftsgeba-ren dieser
Firma vorzugehen. Das hat E-Plus jedoch nicht getan. Somit steht mir das
Recht zur Anfechtung meiner Willenserklärung gegenüber E-Plus zu.
Die Frist ist nach § 121 I BGB ebenfalls gewahrt, da ich Ihnen unverzüglich
nachdem die Firma Handycom ihre Gebührenerstattung eingestellt hat, meine
Anfechtung erkläre.
Ein Schadensersatzanspruch nach § 122 I BGB steht E-Plus nicht zu, da sie
wie oben erläutert nach § 122 II BGB wohl längst Kenntnis der Anfechtbarkeit
dieser von Handycom abge-schlossenen Handyverträge hat oder haben müsste.

Aufgrund der oben erläuterten Fakten bitte ich sie um die sofortige
Auflösung des Vertrages.


Mit freundlichen Grüßen