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TP nimmt kündigung nicht an


14.02.2001 21:57 - Gestartet von aeterna
Hi Leute!

ich hatte vor einigen Wochen ne Rechnung von Telepassport bekommen, in der das von der Preiserhöhung der SMS stand, ich hatte dann nen Kündigungsschreiben zurückgesandt (allerdings erst nach 3 Wochen), am Montag sagte man zu mir am Telefon, daß ich nicht kündigen kann, da sie die Erhöhung zurück gezogen haben....geht das ernsthaft?????

*schrei!

Yours Aeterna
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[1] keksi antwortet auf aeterna
14.02.2001 22:08
Benutzer aeterna schrieb:

am Montag sagte man zu mir am Telefon, daß ich nicht kündigen kann, da sie die Erhöhung zurück gezogen haben....geht das ernsthaft?????
Lies mal das Forum Allgemein Mobilfunk zum Thema T-Mobil!

Keksi
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[2] bastian antwortet auf aeterna
14.02.2001 22:41
Also, ich habe den Telepassport E-Plus-Privattarif. Selbst auf der Website von Telepassport steht, dass der SMS-Versand in Fremdnetze 39 Pfennig kostet. Somit hat Telepassport hier keine Preiserhöhung zurückgenommen. Nicht immer alles glauben, was Hotline-Mitarbeiter erzählen.

Gruß

Bastian
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[3] Knieschleifer antwortet auf aeterna
15.02.2001 00:35
Für BESTANDSKUNDEN hat TPP die Preiserhöhung tatsächlich zurückgenommen! Ob du nach meckern trotzdem kündigen kannst, da sie es dir ja angeboten haben wage ich zu bezweifeln. Falls du unbedingt aus deinem Vertrag raus willst mußt du es halt penetrant weiterprobieren und auf das dir gemachte "Angebot" pochen. Glaube aber nicht, daß es klappt, just try.
Gruß, Andi
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[3.1] bash antwortet auf Knieschleifer
15.02.2001 01:51
Auch ich habe von TPP eine Ablehung mit der Begründung bekommen, die Preiserhöhung würde für Bestandskunden nicht durchgeführt. Daraufhin habe ich gleich mal zurückgefaxt und den Text der letzten Rechnung zitiert, in dem es klar und deutlich heißt, daß den Kunden ein SoKüR eingeräumt wird. Natürlich habe ich auf meine Kündigung bestanden, bin mal gespannt, was da zurückkommt. Was machen denn die Leute, die aufgrund der klaren Aussage auf ihrer TPP-Rechnung ihren TPP-Vertrag gekündigt und sich gleich woanders einen neuen geholt haben, noch bevor die Korrekturmeldung kam? Kann TPP das bringen, daß solche Leute jetzt auf mehr Grundgebühren sitzen, als sie eigentlich müssen? Weiß jemand was von rechtlichen Grundlagen, ist eine Aussage, die klar und deutlich auf die Rechnung gedruckt wird, etwa nichtig??
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[3.1.1] rix antwortet auf bash
15.02.2001 14:34
dein sokürecht ergibt sich aus der info in der letzten rechnung und endet übrigens erst mit der gleichartigen ab-kündigungsinfo, also der info über die rüchnahme mit der nächsten (?) rechnung. wenn tp zwischenzeitlich über presse, internet, buschtrommel die rücknahme verkündet, brauchst du das nicht gegen dich gelten zu lassen: sie ist dir dadurch (presse...) noch längst nicht "zumutbar wahrnehmbar", also individuell zugegangen und du kannst solange - wie andere auch, die noch nicht gekündigt haben - dein sokü wahrnehmen und aussprechen.

seltsam? aber so steht es geschrieben...


grüüse

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[3.1.1.1] bash antwortet auf rix
15.02.2001 17:38
Benutzer rix schrieb:

dein sokürecht ergibt sich aus der info in der letzten rechnung und endet übrigens erst mit der gleichartigen ab-kündigungsinfo, also der info über die rüchnahme mit der nächsten (?) rechnung. wenn tp zwischenzeitlich über presse, internet, buschtrommel die rücknahme verkündet, brauchst du das nicht gegen dich gelten zu lassen: sie ist dir dadurch (presse...) noch längst nicht "zumutbar wahrnehmbar", also individuell zugegangen und du kannst solange - wie andere auch, die noch nicht gekündigt haben - dein sokü wahrnehmen und aussprechen.

seltsam? aber so steht es geschrieben...

Interessant, danke. Wo steht das so geschrieben?
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[3.1.1.1.1] rix antwortet auf bash
15.02.2001 18:20
Benutzer bash schrieb:

Benutzer rix schrieb:

dein sokürecht ergibt sich aus der info in der letzten rechnung und endet übrigens erst mit der gleichartigen ab-kündigungsinfo, also der info über die rüchnahme mit der nächsten (?) rechnung. wenn tp zwischenzeitlich über presse,
internet, buschtrommel die rücknahme verkündet, brauchst du das nicht gegen dich gelten zu lassen: sie ist dir dadurch (presse...) noch längst nicht "zumutbar wahrnehmbar",
also individuell zugegangen und du kannst solange - wie andere auch, die noch nicht gekündigt haben - dein sokü wahrnehmen
und aussprechen.

seltsam? aber so steht es geschrieben...

Interessant, danke. Wo steht das so geschrieben?

war nur son spruch: rechtspraxis ist aber die individuelle info des kunden. erst dann läuft die frist. nicht-individuelle infos in presse, internet.... gelangen dir nicht zur wirksam und für den provider damit nicht "schuldbefreiend" zur kenntnis. informationspflichten ist individuell nachzukommen und elementare infos wie z.b. datenschutz und widerrufsrechte oder gar preiserhöhungen müssen (ich sags mal so) "deutlich erkennbar" informiert werden und nicht mit bezug auf den hinterletzten § in irgendeiner AGB oder TKV.

im falle d1 steht ausserdem in frage, ob die info per rg.-beilage klein und zwischen werbung versteckt überhaupt den anforderungen an qualitä#t und vollständigkeit im verbraucherschutzsinne entsprechen.