Benutzer tcsmoers schrieb:
Es dürfte rechtlich fragwürdig sein, durch Streichen eines Passus dies als Widerspruch darzulegen
Die Alternative wäre gewesen das komplette Teil neu aufzusetzen, lediglich ohne diesen Satz. Das ist dann schon _etwas_ mehr Aufwand.
(Analog zur Kündigung auf dem Datenträger bei der Überweisung).
Das ist dann aber noch was anderes.
Wenn ich mit Unternehmen X einen Vertrag abschließe, der von beiden seiten akzeptiert wird, dann gilt was in dem Vertrag steht. Wenn ich da mit draufschreibe "Vertrag gilt nur, wenn ich 50 Euro zusätzlich bekomme" und der Vertragspartner akzeptiert dies (Kartenfreischaltung), dann ist es Vertragsbestandteil.
Nichts anderes ist das hier. Mit diesem Zettel habe ich E-Plus ein Angebot vorgelegt, das diese annehmen oder ablehnen können.
Somit dürften für Dich die neuen AGB gelten. Aber auch wenn nicht, schaue mal in den alten AGB nach. Dort steht bestimmt auf was über Nebenabreden.
Kann ich noch mal machen. Aber ich glaube da steht, daß Nebenabreden schriftlich erfolgen müssen. Und das wäre in diesem Fall ja so. :)
Frage: Du behältst aber definitiv die alten Konditionen ?
Ich wäre schön blöd, wenn ich wegen 50 Euro Guthaben auf monatlich 20 (oder sogar 30?) SMS verzichten sollte und auch sonst schlechtere Konditionen habe.
Martin