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Vertragsverlängerung?


23.12.2002 18:52 - Gestartet von dr.c.
Wollte auf der E+-Homepage eine Vertragsverlängerung machen, aber es gibt wirklich nur S**eiß Handies! Unter der Servicenummer 1000 kommt man erst nach 100 Stunden an einen Mitarbeiter und einen E+-Shop gibt es bei mir nicht vor Ort! Vertragshändler können keine Verträge verlängern! Weiß jemand Rat (und an alle Spaßvögel: Ich will bei E+ bleiben!)?
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[1] Carlos Dengler antwortet auf dr.c.
23.12.2002 18:57
Benutzer dr.c. schrieb:
Wollte auf der E+-Homepage eine Vertragsverlängerung machen, aber es gibt wirklich nur S**eiß Handies! Unter der Servicenummer 1000 kommt man erst nach 100 Stunden an einen Mitarbeiter und einen E+-Shop gibt es bei mir nicht vor Ort! Vertragshändler können keine Verträge verlängern! Weiß jemand Rat (und an alle Spaßvögel: Ich will bei E+ bleiben!)?

www.inwa.de
www.meisl.de


da kannst Du Deinen Vertrag verlängern! Aber besser ist es noch, den Vertrag zu kündigen - die Rufnummer eventuell zubehalten - und einen neuen E-Plus-Vertrag abzuschließen! So bekommst Du noch wesentlich mehr Subventionen ;-)

MfG

Carlos Dengler
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[1.1] handy-andy antwortet auf Carlos Dengler
29.12.2002 20:11
Benutzer Carlos Dengler schrieb:
Benutzer dr.c. schrieb:
[...] Aber besser ist es
noch, den Vertrag zu kündigen - die Rufnummer eventuell zubehalten - und einen neuen E-Plus-Vertrag abzuschließen! So bekommst Du noch wesentlich mehr Subventionen ;-)


Ja, und die besch... neuen Tarife. Wer diese Art der "Verlängerung" wählt, ist selber schuld.

Ich habe gerade meinen E+-Vertrag (Privat-Tarif) über einen Händler verlängert und ein Siemens S55 für 159,- bekommen. Da kann man doch nicht meckern.

Gruß, handy-andy
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[1.2] handytim antwortet auf Carlos Dengler
29.12.2002 21:10
Benutzer Carlos Dengler schrieb:
Aber besser ist es noch, den Vertrag zu kündigen - die Rufnummer eventuell zubehalten - und einen neuen E-Plus-Vertrag abzuschließen! So bekommst Du noch wesentlich mehr Subventionen ;-)

Früher wurde die Nummer 6 Monate im System gesperrt, bevor man die wieder als Wunschrufnummer angeben konnte. Und geht das jetzt Dank MNP? Versuchen kann man es, aber ich bezweifel dass es geht...

Und: Vertragshändler können doch verlängern...

MfG
Tim
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[1.2.1] hotte antwortet auf handytim
30.12.2002 01:10
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Carlos Dengler schrieb:
Aber besser ist es noch, den Vertrag zu kündigen - die Rufnummer eventuell zubehalten - und einen neuen E-Plus-Vertrag abzuschließen! So bekommst Du noch wesentlich mehr Subventionen ;-)

Früher wurde die Nummer 6 Monate im System gesperrt, bevor man die wieder als Wunschrufnummer angeben konnte. Und geht das jetzt Dank MNP? Versuchen kann man es, aber ich bezweifel dass es geht...

Und: Vertragshändler können doch verlängern...

MfG
Tim


Das würde ich mir aber auch überlegen es kann auch teurer werden. Denn es fallen gebüren für die Nummernmitnahme an und Anschlußgebühren. So hat man gleich wieder 50 Euro ausgegeben.
Und dann ist zu bedenken das man direkt bei e-plus bleibt, ansonsten gibt es wieder viele sinnlose Provider Gebühren. Und wenn man dierekt bei e-plus abschließt hat man Probleme wieder in die alten Tarife zu kommen, wenn man solch einen hat und wieder möchte. Und beim Provider gibt es nur schlechtere Tarife (insgesamt gesehen gibt es keinen besseren Tariefe; ich habe noch nie einen besseren gesehen)

Also muß man es sich überlegen

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[1.2.1.1] st2000 antwortet auf hotte
30.12.2002 11:59
Benutzer hotte schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Carlos Dengler schrieb:
Aber besser ist es noch, den Vertrag zu kündigen - die Rufnummer eventuell zubehalten - und einen neuen E-Plus-Vertrag abzuschließen! So bekommst Du noch wesentlich mehr Subventionen ;-)

Früher wurde die Nummer 6 Monate im System gesperrt, bevor man die wieder als Wunschrufnummer angeben konnte. Und geht das jetzt Dank MNP? Versuchen kann man es, aber ich bezweifel dass es geht...

Und: Vertragshändler können doch verlängern...

MfG
Tim


Das würde ich mir aber auch überlegen es kann auch teurer werden. Denn es fallen gebüren für die Nummernmitnahme an und Anschlußgebühren. So hat man gleich wieder 50 Euro ausgegeben. Und dann ist zu bedenken das man direkt bei e-plus bleibt, ansonsten gibt es wieder viele sinnlose Provider Gebühren. Und wenn man dierekt bei e-plus abschließt hat man Probleme wieder in die alten Tarife zu kommen, wenn man solch einen hat und wieder möchte. Und beim Provider gibt es nur schlechtere Tarife (insgesamt gesehen gibt es keinen besseren Tariefe; ich habe noch nie einen besseren gesehen)

Also muß man es sich überlegen


Genau ! Außerdem bekommt man als Bestandkunde oft bessere Konditionen für ein neues Handy wie ein Nekunde.
Und sollte ein Kunde ein Handy haben wollen, welches eplus mal
nicht anbietet , so bekommt der Kunde ein Handy aus unserem Lagerbestand und wir bestellen ein anderes über eplus.
Kein Problem.

Grüße

st2000


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[1.2.1.1.1] RE: Vertragsverlängerung bei E+
zeo2 antwortet auf st2000
03.01.2003 01:50
Also ich persönlich kann eine Vertragsverlängerung bei E+ wirklich nicht weiterempfehlen. Da mein 'Wunsch-Handy' S55 mit über 200,- doch (noch) recht teuer ist(war) habe ich mich Mitte Dezember von der Dame an der Hotline quasi überreden lassen, meinen bereits gekündigten Vertrag doch um 1/2 Jahr zu verlängern, und dann evtl. das Handy viel günstiger zu erwerben; außerdem könne man dann die 'alten' Tarife (vor der Erhöhung Mitte 2002) behalten. Ich habe dann meinen Vertrag rechtzeitig schriftlich verlängert.
Leider wurde aber mein Vertrag durch E+ trotzdem deaktiviert und die Abteilung, die die 'Reaktivierungen' bei E+ bearbeitet, ist über die Feiertage überhaupt nicht besetzt, und so kann ich seit 2 Wochen nicht mehr telefonieren! Das nenne ich Service am Kunden :-((
Was ich ebenfalls nicht gut finde, wenn man seinen Vertrag verlängert, kann man das Handy im Shop nicht gleich mitnehmen, sondern bekommt es irgendwann mal zugesandt.
Mein Tipp: Trotz evtl. schlechterer Neuvertrags-Konditionen ist es wirklich am einfachsten, einen neuen Vertrag abzuschließen, sich von einem Bekannten werben lassen (Geldprämie!) und z.B. das Nokia 6510 mit 50,- EUR Startguthaben auszusuchen (und natürlich gleich mitzunehmen).
Das spart echt Nerven.
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[1.2.1.1.1.1] st2000 antwortet auf zeo2
03.01.2003 13:47
Benutzer zeo2 schrieb:
Also ich persönlich kann eine Vertragsverlängerung bei E+ wirklich nicht weiterempfehlen. Da mein 'Wunsch-Handy' S55 mit über 200,- doch (noch) recht teuer ist(war) habe ich mich Mitte Dezember von der Dame an der Hotline quasi überreden lassen, meinen bereits gekündigten Vertrag doch um 1/2 Jahr zu verlängern, und dann evtl. das Handy viel günstiger zu erwerben; außerdem könne man dann die 'alten' Tarife (vor der Erhöhung Mitte 2002) behalten. Ich habe dann meinen Vertrag rechtzeitig schriftlich verlängert.

Hast du dir das S55 mal genau angeschaut ? Das Display ist echt das Letzte. Da gibts bessere Geräte mit schöneren Displays.
Das S55 ist meines Erachtens auch keine 129 Euro wert (wie O2 es anbietet)

Leider wurde aber mein Vertrag durch E+ trotzdem deaktiviert und die Abteilung, die die 'Reaktivierungen' bei E+ bearbeitet, ist über die Feiertage überhaupt nicht besetzt, und so kann ich seit 2 Wochen nicht mehr telefonieren! Das nenne ich Service am Kunden :-((
Was ich ebenfalls nicht gut finde, wenn man seinen Vertrag verlängert, kann man das Handy im Shop nicht gleich mitnehmen, sondern bekommt es irgendwann mal zugesandt.

Dann geh zu einem Vertragshändler. Wir geben Kunden das Gerät auch gleich mit. Muß man als Händler etwas tricksen :-)

Mein Tipp: Trotz evtl. schlechterer Neuvertrags-Konditionen ist es wirklich am einfachsten, einen neuen Vertrag abzuschließen, sich von einem Bekannten werben lassen (Geldprämie!)

Freundschaftswerbung gilt nur für ECHTE Neukunden.

und z.B.
das Nokia 6510 mit 50,- EUR Startguthaben auszusuchen (und natürlich gleich mitzunehmen).
Das spart echt Nerven.
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[1.2.1.1.1.1.1] zeo2 antwortet auf st2000
04.01.2003 21:46
Kein Beitrag
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[1.2.1.1.1.1.1.1] zeo2 antwortet auf zeo2
04.01.2003 21:53
Danke für die Antwort, St2000!

Werde also das nächste Mal lieber wieder zu einem örtlichen Vertragshändler gehen als in den (auch noch leider 35 km entfernten) AnbieterShop zu fahren; hatte beim vorletzten Handyvertrag (aus dem Foto-Laden) allerdings einige Kompetenz-Probleme, meine CityOption hab ich leider deshalb nie erhalten und somit 2 Jahre lang recht teuer ins Ortsnetz handyfont, aber dafür es gab günstige Handys zur Auswahl wie Sand am Meer, naja.

Mein Vertrag wurde übrigens gestern ENDLICH wieder re-aktiviert, Gottseidank!

Schönes langes Wochenende wünscht
zeo2
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[1.2.1.1.1.2] Maik447 antwortet auf zeo2
07.01.2003 00:53
Benutzer zeo2 schrieb:

Mein Tipp: Trotz evtl. schlechterer Neuvertrags-Konditionen ist
es wirklich am einfachsten, einen neuen Vertrag abzuschließen, sich von einem Bekannten werben lassen (Geldprämie!) und z.B. das Nokia 6510 mit 50,- EUR Startguthaben auszusuchen (und natürlich gleich mitzunehmen). Das spart echt Nerven.

Das ist meiner Meinung nach nicht empfehlenswert.
Wer noch einen alten Vertrag hat ,sollte den verlängern ,da bei neuen Verträgen ,ab 2003 nur noch die neuen Konditionen (vom 01.07.02) gelten.Diese sind weitaus schlechter ,als bei den Altverträgen.
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[1.2.1.1.1.2.1] fotzi motzi antwortet auf Maik447
07.01.2003 10:48
Bei Vertragsverlängerung (mit Handyupgrade) akzeptiert man immer die aktuellen AGBs. Das Argument in dieser Diskussion - alten Vertrag kündigen oder bestehenden verlängern - sollte also nicht vor diesem Hintergrund geführt werden. Lediglich bei der stillschweigenden Vertragsverlängerung (ohne Upgrade) gelten weiterhin die alten AGBs und damit auch die alten Tarife.
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[1.2.1.1.1.2.1.1] Mailboxfixierer antwortet auf fotzi motzi
07.01.2003 11:11
Hallo ***** motzi,

warum weisst Du nicht einfach explizit darauf hin, dass Du nur unter Beibehaltung der bisherigen AGB`s Deinen Vertrag verlaengerst? Die Handyauswahl erfolgt ebenfalls zu den dort aktuell gueltigen Konditionen.
Ich habe einfach auf dem zugesandten Angebot von E-Plus handschriftlich hinzugesetzt, dass die Vertragsverlaenegerung NUR unter Beibehaltung der bisherigen AGB`s Gueltigkeit erlangt.

ALLES KLAPPTE ANSTANDSLOS, REIBUNGSLOS UND SCHNELL.


Benutzer fotzi motzi schrieb:
Bei Vertragsverlängerung (mit Handyupgrade) akzeptiert man immer die aktuellen AGBs. Das Argument in dieser Diskussion - alten Vertrag kündigen oder bestehenden verlängern - sollte also nicht vor diesem Hintergrund geführt werden. Lediglich bei der stillschweigenden Vertragsverlängerung (ohne Upgrade)
gelten weiterhin die alten AGBs und damit auch die alten Tarife.
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[1.2.1.1.1.2.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf Mailboxfixierer
07.01.2003 17:57
Benutzer Mailboxfixierer schrieb:
Ich habe einfach auf dem zugesandten Angebot von E-Plus handschriftlich hinzugesetzt, dass die Vertragsverlaenegerung NUR unter Beibehaltung der bisherigen AGB`s Gueltigkeit erlangt. ALLES KLAPPTE ANSTANDSLOS, REIBUNGSLOS UND SCHNELL.

Ich habe meinen E-Plus-Vertrag kürzlich ebenfalls verlängert und auf dem Wisch die entsprechenden Sätze einfach weggestrichen. Antwort habe ich noch keine erhalten.

Wie lange hat das bei dir gedauert?
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[1.2.1.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Martin Kissel
07.01.2003 17:59
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer Mailboxfixierer schrieb:
Ich habe einfach auf dem zugesandten Angebot von E-Plus handschriftlich hinzugesetzt, dass die Vertragsverlaenegerung NUR unter Beibehaltung der bisherigen AGB`s Gueltigkeit erlangt. ALLES KLAPPTE ANSTANDSLOS, REIBUNGSLOS UND SCHNELL.

Ich habe meinen E-Plus-Vertrag kürzlich ebenfalls verlängert und auf dem Wisch die entsprechenden Sätze einfach weggestrichen. Antwort habe ich noch keine erhalten.

Wie lange hat das bei dir gedauert?

Was sagt denn eigentlich die AGB dazu ?

peso
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[1.2.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf tcsmoers
07.01.2003 18:02
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich habe meinen E-Plus-Vertrag kürzlich ebenfalls verlängert und auf dem Wisch die entsprechenden Sätze einfach weggestrichen. Antwort habe ich noch keine erhalten. Wie lange hat das bei dir gedauert?
Was sagt denn eigentlich die AGB dazu ?

Zu was genau?
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[1.2.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Martin Kissel
07.01.2003 18:04
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Ich habe meinen E-Plus-Vertrag kürzlich ebenfalls verlängert und auf dem Wisch die entsprechenden Sätze einfach weggestrichen. Antwort habe ich noch keine erhalten. Wie lange hat das bei dir gedauert?
Was sagt denn eigentlich die AGB dazu ?

Zu was genau?

Zu handschriftlichen Veränderungen oder mündlichen Vereinbarungen. Da steht bestimmt was drüber drin.

peso
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[…2.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf tcsmoers
07.01.2003 18:11
Benutzer tcsmoers schrieb:
Zu handschriftlichen Veränderungen oder mündlichen Vereinbarungen. Da steht bestimmt was drüber drin.

Puh.. also auf der "Verlängerungserklärung" steht in etwa so viel wie: der alte vertrag beendet, neuer vertrag mit selben konditionen und neuen agb.
Das mit den neuen AGB habe ich weggestrichen. Ich kann mich nicht erinnern, daß auf diesem Zettel was wegen Änderungen draufstand (und wenn, dann hätte ich das auch gestrichen ;) und die gültigen AGB betrifft das auch nicht.

Sollte man mir mein bestelltes 6510 zusenden, so hat man also meinen schriftlichen Vorschlag akzeptiert wie ich ihn eingeschickt habe.
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Martin Kissel
07.01.2003 18:18
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Zu handschriftlichen Veränderungen oder mündlichen Vereinbarungen. Da steht bestimmt was drüber drin.

Puh.. also auf der "Verlängerungserklärung" steht in etwa so viel wie: der alte vertrag beendet, neuer vertrag mit selben konditionen und neuen agb.
Das mit den neuen AGB habe ich weggestrichen. Ich kann mich nicht erinnern, daß auf diesem Zettel was wegen Änderungen draufstand (und wenn, dann hätte ich das auch gestrichen ;) und die gültigen AGB betrifft das auch nicht.

Sollte man mir mein bestelltes 6510 zusenden, so hat man also meinen schriftlichen Vorschlag akzeptiert wie ich ihn eingeschickt habe.

Es dürfte rechtlich fragwürdig sein, durch Streichen eines Passus dies als Widerspruch darzulegen (Analog zur Kündigung auf dem Datenträger bei der Überweisung). Somit dürften für Dich die neuen AGB gelten. Aber auch wenn nicht, schaue mal in den alten AGB nach. Dort steht bestimmt auf was über Nebenabreden.

Im Übrigen bin ich Deiner Auffassung. Nur, was später ein Richter sagt, kann anders lauten.

Frage: Du behältst aber definitiv die alten Konditionen ?

peso
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf tcsmoers
07.01.2003 18:43
Benutzer tcsmoers schrieb:
Es dürfte rechtlich fragwürdig sein, durch Streichen eines Passus dies als Widerspruch darzulegen

Die Alternative wäre gewesen das komplette Teil neu aufzusetzen, lediglich ohne diesen Satz. Das ist dann schon _etwas_ mehr Aufwand.


(Analog zur Kündigung auf dem Datenträger bei der Überweisung).

Das ist dann aber noch was anderes.
Wenn ich mit Unternehmen X einen Vertrag abschließe, der von beiden seiten akzeptiert wird, dann gilt was in dem Vertrag steht. Wenn ich da mit draufschreibe "Vertrag gilt nur, wenn ich 50 Euro zusätzlich bekomme" und der Vertragspartner akzeptiert dies (Kartenfreischaltung), dann ist es Vertragsbestandteil.
Nichts anderes ist das hier. Mit diesem Zettel habe ich E-Plus ein Angebot vorgelegt, das diese annehmen oder ablehnen können.


Somit dürften für Dich die neuen AGB gelten. Aber auch wenn nicht, schaue mal in den alten AGB nach. Dort steht bestimmt auf was über Nebenabreden.

Kann ich noch mal machen. Aber ich glaube da steht, daß Nebenabreden schriftlich erfolgen müssen. Und das wäre in diesem Fall ja so. :)


Frage: Du behältst aber definitiv die alten Konditionen ?

Ich wäre schön blöd, wenn ich wegen 50 Euro Guthaben auf monatlich 20 (oder sogar 30?) SMS verzichten sollte und auch sonst schlechtere Konditionen habe.

Martin
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Martin Kissel antwortet auf tcsmoers
08.01.2003 10:51
Benutzer tcsmoers schrieb:
Sollte man mir mein bestelltes 6510 zusenden, so hat man also meinen schriftlichen Vorschlag akzeptiert wie ich ihn eingeschickt habe.

Heute kam die Auftragsbestätigung.
Bloß das 6510 nicht, da es zur Zeit nicht auf Lager ist (schade, da hat man mir am Telefon was anderes gesagt gehabt).

Martin
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[1.2.1.1.1.2.1.1.1.2] Mailboxfixierer antwortet auf Martin Kissel
09.01.2003 08:17
Also wenn E-Plus Deinen Vertrag gem. DEINES Antrages verlaengerte, dann gelten auch die bisherigen Bedingungen fort. Insoweit bedarf es nicht unbedingt einer schriftlichen beseatigung (Haputsache Du hast Dein Handy ;-))

Sollte E-Plus etwas anderes verlautbaren lassen, verweise auf deren konkludentes handeln bei der Verlaengerung. Letztlich haben Sie DEIN Angebot (mit dem gestrichenen) durch die Verlaengerung akzepziert. Insoweit besteht im Zuge konkludenten handelns seitens E-Plus unstreitig ein vertragsverhaeltnis zu DEINEN Konditionen !!

Vielleicht konnte ich Dir ja etwas weiterhelfen .... notfalls setze nochmal ein Posting rein.


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[1.2.1.1.1.2.1.1.1.2.1] Martin Kissel antwortet auf Mailboxfixierer
09.01.2003 10:20
Benutzer Mailboxfixierer schrieb:
Sollte E-Plus etwas anderes verlautbaren lassen, verweise auf deren konkludentes handeln bei der Verlaengerung. Letztlich haben Sie DEIN Angebot (mit dem gestrichenen) durch die Verlaengerung akzepziert. Insoweit besteht im Zuge konkludenten handelns seitens E-Plus unstreitig ein vertragsverhaeltnis zu DEINEN Konditionen !!

So sehe ich das auch. Sollte es zu irgendwelchen Streitigkeiten kommen, dann muß mir E-Plus nachweisen wo und vor allem was ich unterschrieben habe und was nicht.
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[1.2.1.1.1.2.1.2] tcsmoers antwortet auf fotzi motzi
07.01.2003 11:11
Benutzer fotzi motzi schrieb:
Bei Vertragsverlängerung (mit Handyupgrade) akzeptiert man immer die aktuellen AGBs. Das Argument in dieser Diskussion - alten Vertrag kündigen oder bestehenden verlängern - sollte also nicht vor diesem Hintergrund geführt werden. Lediglich bei der stillschweigenden Vertragsverlängerung (ohne Upgrade) gelten weiterhin die alten AGBs und damit auch die alten Tarife.

Dies ist aber rechtlich äußerst bedenklich, da es sich um eine Verschlechterung der Bedingungen handelt.

peso
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[1.2.1.1.1.2.1.2.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
07.01.2003 11:12
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fotzi motzi schrieb:
Bei Vertragsverlängerung (mit Handyupgrade) akzeptiert man immer die aktuellen AGBs. Das Argument in dieser Diskussion - alten Vertrag kündigen oder bestehenden verlängern - sollte also nicht vor diesem Hintergrund geführt werden. Lediglich bei der stillschweigenden Vertragsverlängerung (ohne Upgrade) gelten weiterhin die alten AGBs und damit auch die alten Tarife.

Dies ist aber rechtlich äußerst bedenklich, da es sich um eine Verschlechterung der Bedingungen handelt.

Dies gilt nicht für die AGB. AGB treten in Kraft, sofern man nicht ausdrücklich widerspricht.

peso
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[1.2.1.1.1.2.1.2.2] Martin Kissel antwortet auf tcsmoers
07.01.2003 17:56
Benutzer tcsmoers schrieb:
Dies ist aber rechtlich äußerst bedenklich, da es sich um eine Verschlechterung der Bedingungen handelt.

Rechtlich bedenklich ist das nicht, da man schließlich seine Unterschrift druntersetzt und den neuen AGB damit zustimmt.
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[1.2.1.1.1.2.1.2.2.1] tcsmoers antwortet auf Martin Kissel
07.01.2003 18:00
Benutzer Martin Kissel schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Dies ist aber rechtlich äußerst bedenklich, da es sich um eine Verschlechterung der Bedingungen handelt.

Rechtlich bedenklich ist das nicht, da man schließlich seine Unterschrift druntersetzt und den neuen AGB damit zustimmt.

Das stimmt. Hier wäre aber m.E. ein "Jehova" anhängig. Entweder zu den alten Bedingungen oder Ende.

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[1.2.1.2] RE: Vertragsverlängerung wohl eher schlechtere konditionen?!
amiudo antwortet auf hotte
02.01.2003 22:57
hallo,

also bei o2 und mobilcom gabs schlechtere konditionen als bei neuverträgen.kann
nur meine eigenen erfahrungen schildern.
man muss wohl auch intensiver auf seine monatl. abrechnungshöhen hinweisen ;-)

da mir d-netze ebenso zu teuer wie mittlerweile auch 02 sind,werd ich wohl auf
einen neuen direkten eplus ausweichen,denk ich mal.

gruss