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Widerrufsrecht bei Optionen


26.09.2012 16:27 - Gestartet von tom75de
Hallo,

stimmt es, dass man bei Tarifoptionen (z.B. Roaming-Optionen) kein Widerrufsrecht hat?

Ich hatte das EU-Reise Paket telefonisch gebucht und einen Tag später widerrufen. Das Paket wurde nicht genutzt. Ich bin anschließend auch wieder auf meinen ursprünglichen Roamingtarif zurückgestellt worden, trotzdem wurden die 10 Euro berechnet und nicht erstattet. Begründung von E-Plus: Roaming-Optionen kann man nicht widerrufen, da kein eigenständiger Vertrag.

Kennt sich damit jemand aus?

Tom
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[1] mersawi antwortet auf tom75de
26.09.2012 16:39
Auch hierbei gilt:

§ 312 b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

die müssen Dir also Dein Geld zurückgeben.
Was anderes wäre es wenn Du die Option genutzt hättest dann hättest Du DEin Widerrufsrecht ausgehebelt bzw Ersatz nach Annerkennung des selbigen leisten müssen was unter Umständen sogar noch teuerer gewesen wäre...
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[1.1] mersawi antwortet auf mersawi
26.09.2012 16:44
Kleine Anmerkung noch...
bei yourfone (auch im Hause Eplus beheimatet) da kann man was mit dem W Recht anfangen...
Hatte da mal ne gebuchte sms Option widerrufen, siehe hier:

Hallo Sandro,

ich habe deine SMS-Flat gerade zum 01.07.12 gekündigt, da es unser
System nicht zulässt diese zu widerrufen, stelle ich dir gleich noch
eine Gutschrift von 5,00 Euro bereit, die du auf deiner nächsten
Rechnung einsehen kannst.



Viele Grüße

Doreen
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[1.1.1] tom75de antwortet auf mersawi
26.09.2012 22:45
Danke für deine Infos!

E-Plus stellt sich leider auf den Standpunkt, dass es kein Vertragsschluss war. Vermutlich komme ich da ohne Anwalt nicht weiter, und ob sich das für 10 Euro lohnt, ist fraglich...
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[1.1.1.1] tom75de antwortet auf tom75de
26.09.2012 22:53
in den AGB/Preislisten auf der Webseite wird der Roamingtarif als "Zusatzdienstleistung" definiert. Gibt es bei Zusatzdienstleistungen kein Widerrufsrecht?