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Insolvenz


09.07.2012 19:58 - Gestartet von paeffgen
Ich erhielt heute eine Mail mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

über das Vermögen der Fidelity-Tele.com GmbH ist am 02.07.2012 ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Ich wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Ergänzend verweise ich auf den als Anlage beigefügten Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichtes Düsseldorf.

(eine PDF-Datei wurde mitgeliefert)

"Schluß, aus, vorbei..." (BAP)
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[1] RE: Insolvenz (Ergänzung)
paeffgen antwortet auf paeffgen
09.07.2012 20:01
Benutzer paeffgen schrieb:
Ich erhielt heute eine Mail mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

über das Vermögen der Fidelity-Tele.com GmbH ist am 02.07.2012 ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Ich wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Ergänzend verweise ich auf den als Anlage beigefügten Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichtes Düsseldorf.

Hier noch Teil 2 der Mail:

Bezüglich der Telefonkunden konnten mir lediglich die Angaben der Nachnamen, Mobilnummern und e-mail-Adressen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund erfolgt der Versand dieses Anschreibens nicht auf dem Postweg, sondern elektronisch.

Forderungen, die Sie zur Insolvenztabelle des o. g. Verfahrens anmelden möchten, sind bis zum 14.08.2012 in zweifacher Ausfertigung an meine Büroanschrift zu senden. Anmeldungen beim Insolvenzgericht sind wirkungslos. Zur Vereinfachung erhalten Sie ein Formular „Forderungsanmeldung“ in zweifacher Ausfertigung, welches Sie bitte verwenden wollen.

Weitere Einzelheiten können Sie dem beigefügten Merkblatt „zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren“ entnehmen.

Bitte legen Sie ihrer Forderungsanmeldung einen Beleg über die erfolgte Aufladung Ihres Guthabens sowie einen Ausdruck über Ihren aktuellen Bestand bei, damit Ihre Forderung geprüft werden kann.
Darüber hinaus bitte ich um Übersendung der Anmeldemail oder anderer Unterlagen, die belegen, dass Sie unter dieser e-mail Adresse bei der Insolvenzschuldnerin registriert sind.

Hinweis: Diese E-Mail-Adresse ist keine Antwortadresse.

Bitte reichen Sie Ihre Forderungsanmeldung oder eventuelle Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form ein.

Auf Anfragen per e-mail werden Sie keine Antwort erhalten, Ihre e-mail wird ungelesen gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gutheil
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Insolvenzrecht
als Insolvenzverwalterin


(eine PDF-Datei wurde mitgeliefert)

"Schluß, aus, vorbei..." (BAP)