Benutzer mersawi schrieb:
Ist mir egal ob der das darf oder nicht... Er kann mir ja den Betrag von seinem privat Vermögen geben. Hier liegt ganz klar Insolvenzverschleppung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 64 Abs. 1 vor.
Der kann mir doch nicht erzählern das die Hütte übernacht insolvent ist.
Bestimmt schnell noch die Kunden abgezogen und die Kohle zur Seite geschafft.
Der Witz ist , ich hatte den am 10.03.2012 noch am Telefon und gefragt ob s der Firma gut geht...
Eine strafbare Insolvenzverschleppung und deren möglichen Folgen sind etwas anderes - aber das muss erstmal gerichtsfest bewiesen werden, sonst läuft da nichts. Ob ers dir von deinem Privatvermögen gibt oder nicht ist seine Sache, machen wird er es wohl kaum, aber zu fragen hindert dich ja keiner. Aus dem Firmenvermögen das jetzt Insolvenzmasse darstellt darf er es nicht - das wäre strafbar. Ob der Insolvenzverwalter im Rahmen des Verfahrens bereit ist, geschädigte Kunden bevorzugt zu bedienen muss dieser klären - und dürfte nicht auf Widerstand anderer, vor allem der dadurch dann benachtiligten Hauptgläubiger gehen. Auf jedenfall solltest du deine Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen - sonst bekommst du nämlich ohnehin gar nichts, automatisiert läuft das ja leider meistens nicht.