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JA fidelity ist in Insolvenz


16.05.2012 14:24 - Gestartet von manuel-herrmann
Hallo, habe heute mit Herrn Schmitt ( noch Geschäftsführer ) telefoniert. Eigendlich konnte ich immer positiv über Herrn Schmitt berichten, aber bei dem heutigen telef. war das anders.

Er sagte die Firma sei in Insolvenz. Nachdem ich ihm meine Meinung zu diesem Thema sagte, bzw. ihm vorwarf, die Kunden abgezockt zu haben würde er sehr laut.

Fakt ist: Das Guthaben der Kunden wurde im vorraus bezahlt. Wenn fidelity nicht rechnen kann und das Geld für andere Sachen ausgiebt, geht man schnell in die Insolvenz.

Alles sehr unseriös.Wobei ich am Anfang, wo ich zu denen kam, über die Firma Comnet mit Herrn schmitt gesprochen habe, aber das gleiche zog er ab.

Ich behalte mir vor, event. eine Anzeige zu starten.
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[1] mersawi antwortet auf manuel-herrmann
16.05.2012 16:17
Mich hat es auch getroffen.
Habe darufhin eine Frist gesetzt bis wann man mir mein Geld zurück zahlen muß.
Daraufhin eine Antwort das mein Guthaben jetzt Insolvenzmasse ist und ich abwarten muß...
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[1.1] getodavid antwortet auf mersawi
16.05.2012 16:57
Benutzer mersawi schrieb:
Mich hat es auch getroffen. Habe darufhin eine Frist gesetzt bis wann man mir mein Geld zurück zahlen muß.
Daraufhin eine Antwort das mein Guthaben jetzt Insolvenzmasse ist und ich abwarten muß...

Richtig. Rechtlich ist das bei einem gestellten Insolvenzantrag nunmal einfach so - darüber entscheiden muss jetzt der Insolvenzverwalter, aber erfahrungsgemäß ist die Auszahlung von Kleinsbeträgen wie Kundeneinlagen in solchen Fällen ziemlich aussichtslos. Dir auf deine Anforderung mit Fristsetzung jetzt zurückzahlen muss er nicht nur nicht, er DARF es nach Insolvenzrecht auch gar nicht!
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[1.1.1] mersawi antwortet auf getodavid
16.05.2012 17:22
Ist mir egal ob der das darf oder nicht...
Er kann mir ja den Betrag von seinem privat Vermögen geben.
Hier liegt ganz klar Insolvenzverschleppung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 64 Abs. 1 vor.
Der kann mir doch nicht erzählern das die Hütte übernacht insolvent ist.
Bestimmt schnell noch die Kunden abgezogen und die Kohle zur Seite geschafft.
Der Witz ist , ich hatte den am 10.03.2012 noch am Telefon und gefragt ob s der Firma gut geht...
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[1.1.1.1] getodavid antwortet auf mersawi
16.05.2012 17:31
Benutzer mersawi schrieb:
Ist mir egal ob der das darf oder nicht... Er kann mir ja den Betrag von seinem privat Vermögen geben. Hier liegt ganz klar Insolvenzverschleppung nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 64 Abs. 1 vor.
Der kann mir doch nicht erzählern das die Hütte übernacht insolvent ist.
Bestimmt schnell noch die Kunden abgezogen und die Kohle zur Seite geschafft.
Der Witz ist , ich hatte den am 10.03.2012 noch am Telefon und gefragt ob s der Firma gut geht...

Eine strafbare Insolvenzverschleppung und deren möglichen Folgen sind etwas anderes - aber das muss erstmal gerichtsfest bewiesen werden, sonst läuft da nichts. Ob ers dir von deinem Privatvermögen gibt oder nicht ist seine Sache, machen wird er es wohl kaum, aber zu fragen hindert dich ja keiner. Aus dem Firmenvermögen das jetzt Insolvenzmasse darstellt darf er es nicht - das wäre strafbar. Ob der Insolvenzverwalter im Rahmen des Verfahrens bereit ist, geschädigte Kunden bevorzugt zu bedienen muss dieser klären - und dürfte nicht auf Widerstand anderer, vor allem der dadurch dann benachtiligten Hauptgläubiger gehen. Auf jedenfall solltest du deine Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen - sonst bekommst du nämlich ohnehin gar nichts, automatisiert läuft das ja leider meistens nicht.
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[1.1.1.1.1] manuel-herrmann antwortet auf getodavid
16.05.2012 20:59
Also ich schliesse mich an. Eigenartig ist das der Produktmanager Herr Degenh.meine ich mitinhaber war.
Mich trifft es besonders. Ich hatte ein Guthaben von 95 euro.
Lust mal zu telen. Kann man etwas besser bereden.
Schreibt mich mit Handynr. per mail an:
manuel-herrmann@freenet.de