Benutzer Fernsprecher in 0815 schrieb:
Mitteilen, dass die Forderung endgültig bestritten wird und Mahnungen somit nicht weiter berechnungsfähig sind (Schadenminderungspflicht). Rechtsweg bleibt dem vermeintlichen Gläubiger selbstverständlich unbenommen.
Richtig.
Die Mahnungen und eventuelle Inkasso-Briefe usw. kann man alle getrost ignorieren.
Nur einem eventuellen Mahnbescheid muss man unbedingt innerhalb der Frist (14 Tage) mittels des beiliegenden Formulars beim Gericht widersprechen. Ansonsten ist die Forderung, egal wie abwegig die auch sein mag, vollstreckbar.