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Ablauf-Fragen


07.02.2004 10:31 - Gestartet von guekumi
Hallo zusammen,

habe jetzt endlich die 'letzte Mahnung' für eine Einwahl erhalte, die im August 03 stattfand. Was für ein Dialer es letztendlich war, werde ich nicht erfahren, denn ich musste kurze Zeit später mein System neu aufsetzen und erhielt die Rechnung ja auch erst 6 Wochen später. Was mich an der ganzen Geschichte extrem wundert, ist: Wieso ist Acoreus als forderndes Unternehmen nicht verpflichtet, mich zu 'beauskunften' (Jargon aus einem Acoreus-Schreiben), welchen Mehrwertdienst ich beauftragt haben soll? Meine Rückfragen bei Mainpean (in 3. Instanz) ergaben gar nichts. Kann es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, ohne dass ich erfahre, welchen Inhalt die Forderung hat? Wenn ja, wo ist der Gerichtsstand? Soll ich besser einen Anwalt nehmen? Kann ich Schadensersatz verlangen für meinen zeitlichen und sonstigen Aufwand, um die soweit ich sehe unberechtigten Ansprüche von Acoreus abzuwehren? Vor allem interessiert mich: Wie geht so eine Partie (Einwahl _vor_ Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen) letztendlich aus?

Ich lasse es so oder so zum Verfahren kommen, und sei es nur, um zu erfahren, in wie weit Betrügern durch unser Rechtssystem Vorschub geleistet wird. Natürlich werde ich versuchen, mich zu wehren, so gut ich kann.

Gruß in die Runde: guekumi
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[1] Grundsätzliches z. Thema Dialer
BKA antwortet auf guekumi
07.02.2004 17:51
Jeder kann sich schlau lesen. Ich habe mal die interessantesten Artikel zusammen gestellt.

Auch Du kannst natürlich was gegen kriminelle Dialer-Betrüger unternehmen. Ja nicht resignieren, sonst bestärkst Du diese Gauner noch in Ihrem üblen Tun.

1. Telekom anrufen und mitteilen, dass Du den abgebuchten Betrag wegen Widerspruch zurückgibst. Den unstrittigen Betrag musst Du natürlich gesondert bezahlen. Dann hast Du Dein Geld erst mal wieder zurück.

2. Bei der Telekom die Sperrung der Telefon-Nummernkreise 0190er, 0900er, 0137er- und 0118er beantragen. Das kostet ein paar EURO, dafür bist Du in der Zukunft gegen Dialer-Betrug aber weitgehend geschützt.

2. Den Mehrwerteanbieter (siehst Du aus Deiner Telekomrechnung unter Kosten anderer Anbieter) anschreiben und mitteilen, dass Du keinerlei Vertrag mit Talkline (falls es TL ist?) oder dahinter stehenden Mehrwerteanbietern abgeschlossen hast. Um Nennung des Anbieters bitten. Darauf hinweisen, dass Dir der Dialer durch kriminelle Machenschaften untergeschoben wurde und Du keinesfalls bereit bist irgendwelche Zahlungen zu leisten. Auf das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az: 11 S 8162/02) verweisen, das eindeutige Anforderungen an Dialer-Anbieter formuliert hat: "Anbieter von Dienstleistungen, die über 0190-Nummern abgerechnet werden, müssen im Streitfall beweisen, dass mit dem Nutzer ein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung geschlossen wurde. Außerdem müssen die Anbieter belegen können, dass zuvor die Kosten genannt wurden und die versprochene Dienstleistung erbracht wurde. Daran hat es gefehlt. Folge: Kein Vertrag zustande gekommen = Forderung besteht nicht!

3. Was in deinem Fall gelaufen ist, erfüllt mehrere Straftatbestände, insbesondere Datenveränderung gem. § 303a StGB und Computerbetrug gem. § 263a StGB. Deshalb sofort Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und um sofortige Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
(Az. 120 JS 1488 / 03) bitten. Dort liegen bereits rd. 120 vergleichbare Fälle vor, an denen die Staatsanwaltschaft intensiv arbeitet. Den Dialer auf Diskette sichern und zusammen mit Screenshots, die Deine Ausführungen bestätigen z. B. der log-Dateien als Nachweis mit einschicken.

4. Ein Dialerschutzprogramm installieren. Überlegen, ob der Dialer evtl. noch aktiv ist.

5. Nicht verzweifeln und die Nerven behalten. Wie Dir geht und ging es inzwischen Tausenden. Hier im Forum rückwärts gehen und die Beiträge lesen. Sehr gute Infos findest Du auch unter
www.dialerschutz.de, www.dialerundrecht.de, recht-in.de, www.lycos.fr/ronsenemy, OKMaximusOpfer.daf4f.de, www.dialerhilfe.de,http://veit-it.de/0190/ct_links.html,
http://www.booker-hellerhoff.de und viele sonstige Infos auf die Du z. B. über die Suchmaschine "google" stoßen kannst.

6. Da Du unschuldig bist, nicht vor dem Inkassobüro oder Anwaltsschreiben der Gegenseite zurückschrecken. Wenn die Gegenseite wirklich glaubt, einen auf Dialerbetrug basierenden Anspruch beitreiben zu müssen, einen guten Anwalt für den Zivilprozess suchen (z. B. über die Verbraucherzentrale).

7. Die Dialer-Betrüger haben in jüngster Zeit ihre Aktivitäten enorm ausgeweitet. Manche fürchten wohl zu Recht, dass die "goldenen Zeiten" für sie vorbei sind, spüren die Staatsanwaltschaft im Nacken (siehe Durchsuchungsaktion in Bayern), sitzen schon auf gepackten Koffern und wollen vor dem Abflug "in den sonnigen Süden" nochmals kräftig abkassieren. Dadurch hat sich aber auch das Klima in der Öffentlichkeit und in der Justiz geändert. Die neueren Urteile sind durchweg zu Gunsten der Verbraucher ausgegangen. Die Öffentlichkeit ist sensibilisiert wie wohl noch nie. Siehe auch Beitrag in der Fernsehsendung plusminus vom 22.07.2003.

Ich sehe echte Chancen, dass diesmal die Strafverfahren nicht –wie in der Vergangenheit - mangels Beweisen eingestellt werden,
sondern Täter, Mittäter und die Verantwortlichen im Hintergrund überführt werden können und in "den Knast einmarschieren". Dein Fall ist ein weiterer Mosaikstein dazu.

Handle in diesem Sinne!

Nicht zahlen in allen Fällen, wo eine Straftat ( Betrug ) Anlass zu den Kosten über 0190er Nummern war. Nach der neusten Gesetzesänderung vom 31.07.2002 muss der Rechnungssteller dir auf Anfrage die ladungsfähige Anschrift des Dialeranbieters nennen! Ziehe die Dialerkosten von der Rechnung ab wenn du reingelegt worden bist und ohne Dein Wissen und Wollen ein Dialer sich installiert hat. Erstatte auf jeden Fall Strafanzeige gegen den Anbieter.
Bitte direkt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, bzw. zur Weiterleitung an dieselbe
Abtlg. 120
Fritz-Roeber-Strasse 2
40213 Düsseldorf
per Fax: 0211/60252929

Aber Vorsicht:

Hast du rechtmäßige Dialerangebote ( Telefonmehrwertdienste 0190.. ) in Anspruch genommen musst du diese Leistungen auch bezahlen. Zahlungsverweigerung lohnt nur bei Betrug, ansonsten kommen unnötige Mahn- und Gerichtskosten auf dich zu. Dialerkosten brauchst du nicht zu bezahlen!
Ganz wichtig: per Einschreiben mit Rückschein den Rechnungsbetrag bestreiten (am besten eine Postkarte) damit Talkline/In-telegence etc. später nicht behaupten kann, es hätte nichts drin gestanden

Meiner Meinung nach bauen Inkassobüros, aber auch viele Rechtsanwälte, grundsätzlich auf Einschüchterung. Wenn kein Anspruch auf Zahlung besteht, dann ändert daran auch kein Inkassobüro, Anwalt oder Richter was. Noch mal die Adressen!

1. www.dialerschutz.de
2. www.dialerundrecht.de
3. www.dialerhilfe.de
4. http://veit-it.de/0190/ct_links.html .....und
5. http://www.booker-hellerhoff.de/ ......damit du jetzt schon siehst, wie es mit Talkline und Konsorten weitergeht
Gruß BKA
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[1.1] bienchen1181 antwortet auf BKA
07.02.2004 20:51
Soll Ich die Mahnung von In-telegence bestreiten oder ist es besser so zu tun, als hätte ich nie Mahnungen erhalten? Die sind ja bis jetzt immer ohne Einschreiben gekommen.

bienchen