Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Gerichtliches Mahnverfahren


06.01.2004 10:47 - Gestartet von Connie
Habe heute Post von acoreus Collection bekommen.
Überschrift:Gerichtliches Mahnverfahren.
Danach wurde mir vorgeworfen das ich trotz eindeutig vorhandenen Zahlungsanspruches nicht bereit wäre zu zahlen und an einer außergerichtlichen Regelung nicht mehr interessiert wäre. Weiter... Wir werden somit nun die Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen und alle weiteren, hierzu erforderlichen Schritte veranlassen. Die drohende Konsequenz erheblicher weiterer Kosten könne nur noch durch sofortige Zahlung der Forderung inklusive Auslagen etc. oder einer angemessenen Rate verhindert werden.

Meine Frage an Forumteilnehmer die juristisch bewandt sind.
Soll ich darauf antworten oder weiterhin abwarten.
Gruß an alle
Connie
Menü
[1] hape antwortet auf Connie
06.01.2004 17:37
Wenn Du Dich ungerechtfertigter Weise mit der Forderung konfrontiert siehst(d.h. du bist durch einen Dialer unwissentlich abgezockt worden, wie alle hier im Forum), dann solltest Du, nach Auskunft der Verbraucherzentrale NRW, diese gerichtliche Mahnung gelassen abwarten und dann dagegen wiederum Einspruch erheben.
Die Tatsache "gerichtliche Mahnung" sagt NICHTS darüber aus, ob sie denn nach Meinung/Prüfung des Gerichtes gerechtfertigt ist. Es ist lediglich ein weiterer Schritt in dem Spiel der Inkasso-Unternehmen und Dialerfirmen, ihre unfreiwilligen "Kunden" zu zermürben, bis sie denn endlich doch bezahlen.
Die Verbraucherschützer (und mit ihnen zahlreiche Öffentlichkeits-Magazine)warten mittlerweile begierig darauf, dass unsere Gegenseite "endlich einmal klagt", weil sie sicher sind, dass die Firmen ihre Forderungen im Prozess nicht durchkriegen und dann ein für alle mal feststeht, dass es sich hier um Betrug handelt. Danach würde wohl keiner mehr aus Angst zahlen.
Da unsere "Freunde" das auch wissen, ist eher zu erwarten, dass sie sich nicht selbst durch einen verlorenen Prozess das Wasser abgraben werden. Für diese Ansicht spricht die Tatsache, dass es seit dem Sommer noch niemand in diesem Forum gibt, dem gegenüber acoreus/Intelegence wirklich in einem Prozess seine (dreisten)Forderungen vertreten hätte.

Wir alle wissen, dass man uns offen betrügen will. Sollen sie doch versuchen, ihren Prozess zu führen. Sie werden scheitern!

Liebe Grüsse, Hans-Peter
Menü
[2] mamajana antwortet auf Connie
07.01.2004 15:07
habe ich auch erhalten.wenn du bereits in widerspruch gegangen bist, dann warte einfach ab.
gruß
mamajana
Menü
[2.1] bonesaw antwortet auf mamajana
08.01.2004 09:51
Habe den gleichen Brief bekommen. Natürlich nicht per Einschreiben sondern mit normaler Post. Schon über die Überschrift " GERICHTLICHES MAHNVERFAHREN ( Fettgedruckt)" mußte ich schmunzeln. Das hört sich so an, als ob sie ( acoreus) das hohe Gericht wären. Da kriege ich jetzt aber Angst. Außerdem bieten sie mir jetzt noch Ratenzahlung an. Nein meine Damen und Herren. Ich zahle nicht, weil ich nicht zahlen kann, sonder weil ich nicht will CAPITO. Und ab damit in Ablage P.
Menü
[3] Mertens antwortet auf Connie
08.01.2004 12:29
Bei mir kam heute ebenfalls dieser Brief mit Drohung zum Gerichtlichen Mahnverfahren an, ohne Unterschrift und so per Post. Bei der Menge, ie acoreus collection services da zu verschicken hat würde das wohl auch bei der "Firma" in die Portokosten laufen. Ich erhebe auf alle solche Mahnungen Einspruch mit entsprechender Begründung und zwar an Mainpean cc: acoreus. Auch ich lasse ein mögliches Gerichtsverfahren auf mich zukommen, denn Recht muss Recht bleiben und solche Betrügereien sollten nicht toleriert werden. Ausserdem gibt es da genügend Gerichtsurteile, die pro den Geprellten ausgegangen sind und die nachzulesen sind.
Menü
[3.1] Steppi antwortet auf Mertens
08.01.2004 17:41
Hallo,du hast Recht - RECHT muß RECHT bleiben.
Hoffe ,daß die Richter das dann auch so sehen,wenn es soweit kommen sollte.
Doch ich werde das wohl auch durchziehen.
Nach dem Motto:Gemeinsam sind wir stark
Menü
[3.1.1] tcsmoers antwortet auf Steppi
08.01.2004 18:47
Benutzer Steppi schrieb:
Hallo,du hast Recht - RECHT muß RECHT bleiben. Hoffe ,daß die Richter das dann auch so sehen,wenn es soweit kommen sollte.
Doch ich werde das wohl auch durchziehen.


Nach dem Motto:Gemeinsam sind wir stark

Leider sind es alles Einzelfälle, die vor Amtsgerichten verhandelt werden :-((

peso
Menü
[3.1.2] Alf n antwortet auf Steppi
08.01.2004 23:23
Ich werde es auch durchziehen!
Ich zahle keine 150 € für nichts!
Gruß Alf
Menü
[4] Wibbel antwortet auf Connie
11.01.2004 01:38
Das scheint ein Serienbrief zu sein. Ich hab ihn auch bekommen. Datum auf dem Briefkopf 30.12. 03. Erhalt: ca. 06.01.04.
Hab ihn auf den auf den nicht enden wollenden Stapel der Korrespondenz mit diesem Papiertiger gelegt. Fast wünscht man sich, dass sie mal eine Drohung wahr machen, damit es nicht so langweilig mit ihnen ist. Wofür hab ich eine Rechtschutzversicherung, wenn sie mir keine Chance geben; sie zu benutzen?
Immer cool bleiben, auch ohne Rechtschutz. die Fa. ist nicht so blöd und rennt in unsere gewetzten Messer.
Gruß an alle, Wibbel
Menü
[5] barkeeper-sachsen antwortet auf Connie
12.01.2004 18:12
Hallo Connie,

leg das Zeug in die Amerikanische Rundablage (Papierkorb) und warte ab, ob was "vernünftiges" in Form eines Mahnbescheides oder einer Klage kommt.

Alles andere getrost ignorieren, die Widersprüche ans Ink-Unternehmen sind sinn- und bedeutungslos in diesem Fall.

Viel Erfolg und gute Nerven.

Alex
Menü
[5.1] tcsmoers antwortet auf barkeeper-sachsen
12.01.2004 18:15
Benutzer barkeeper-sachsen schrieb:
Hallo Connie,

leg das Zeug in die Amerikanische Rundablage (Papierkorb) und warte ab, ob was "vernünftiges" in Form eines Mahnbescheides oder einer Klage kommt.

Alles andere getrost ignorieren, die Widersprüche ans Ink-Unternehmen sind sinn- und bedeutungslos in diesem Fall.

Viel Erfolg und gute Nerven.

Alex

Du solltest im ersten Anwortschreiben ganz klar Deine Nichtzahlungsabsicht bekanntgeben. Wenn u.a. der Schulder ganz klar aussagt, dass er nicht zahlen will, sind (spätere) Inkassokosten grundsätzlich nicht zu zahlen.

Dann bleibt nur der Weg über das Gericht. Eine weitere kostenpflichtige Beschäftigung einer Eintreiberbude ist somit sinn- und zwecklos und kann dem Schulder nicht berechnet werden.

peso
Menü
[5.1.1] barkeeper-sachsen antwortet auf tcsmoers
12.01.2004 18:31
Hallo Peso,

die Erstattungsfähigkeit von Inkasso-Gebühren ist ziemlich eng umrissen und zwar NUR DANN, wenn für den Auftraggeber nicht erkennbar war, daß der Schuldner sachliche Einwände (kein Geld für Rechnung zählt also nicht) gegen die Forderung erhebt.

Prinzipiell ist das thema schon mit dem Einspruch bei der Telekom erledigt.

Schaden kann das eine Schreiben (am besten per Fax und gleich darauf hinweisen, daß weitere Korrespondenz nicht geführt wird) auf jeden fall nicht.

alex

Menü
[5.1.1.1] tcsmoers antwortet auf barkeeper-sachsen
12.01.2004 18:38
Benutzer barkeeper-sachsen schrieb:
Hallo Peso,

die Erstattungsfähigkeit von Inkasso-Gebühren ist ziemlich eng umrissen und zwar NUR DANN, wenn für den Auftraggeber nicht erkennbar war, daß der Schuldner sachliche Einwände (kein Geld für Rechnung zählt also nicht) gegen die Forderung erhebt.

Prinzipiell ist das thema schon mit dem Einspruch bei der Telekom erledigt.

Schaden kann das eine Schreiben (am besten per Fax und gleich darauf hinweisen, daß weitere Korrespondenz nicht geführt wird) auf jeden fall nicht.

alex

Du sagst es. Die hier vorliegende Rechtsprechung macht dazu klare Aussagen. Genau deshalb sollte man gegenüber dem Anspruchsteller klar die Nichtzahlungsabsicht darlegen.

peso