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in-telegence 1.Mahnung


12.11.2003 15:21 - Gestartet von milchschnitte
Hallo,
ich habe mir über download kaazaa (kazaa) den dialer zugezogen und habe eine Telefonrechnung von €722,68 bekommen-nicht bezahlt.
Da ich meine Telefonrechnung von der telekom online erhalte habe ich auch einen einzelgespächsnachweis dabei der wie folgt aussieht.
12.04. 22 min € 70,78 netto-
12.04. 1 min € 68,93 netto
12.04. 0:36 min € 68,92 netto
12.04. 0:35 min € 68,92 netto
12.04. 3:31 min € 68,92 netto
12.04. 1:12 min € 68,93 netto
12.04. 0:17 min € 68,92´netto
12.04. 7:53 min € 69,51 netto
12.04. 0:09 min € 68,92 netto
alle Einwahlen über die Nummer 0190095647, am 15.9. habe ich auf eine Zahlungsaufforderung geantwortet das ich nicht zahlen werde da ich keine mehrwertdienste in anspruch genommen habe. daraufhin am 2.10. von acoreus einen Brief erhalten das ich bei worldlines,Heppenheim genaue auskunft erhalten könne.Dieses Schreiben habe ich nicht beantwortet und am 6.11.03 eine Mahnung (von acoreus Collection)erhalten mit 67.50 € Mahngebühr. aktuelle Forderung also 790,18 €. Meine Frage: Hat schon irgendjemand einen Mahnbescheid bekommen oder steht im Rechtsstreit mit genannter Firma. Freue mich über jede Antwort.


Gruß Milchschnitte


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[1] conniebär antwortet auf milchschnitte
12.11.2003 15:32
Hallo Milchschnitte,
ich habe gerade auch einen Beitrag zu dieser Nummer in das Forum eingestellt.
Mein EVN sieht genauso aus. Einen gerichtlichen Mahnbescheid habe ich noch nicht erhalten. Ich warte jedoch darauf und versuche deshalb soviele Beweise für das unbewusste Zustande-kommen dieser Verbindungen wie möglich zu sammeln.
Gruß Connie
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[2] xsara antwortet auf milchschnitte
12.11.2003 18:18
es haben wie ich so im forum bemerkt habe schon viele leute einen mahnbescheid bekommen ich z.b. auch bei mir ist es jetzt zwei wochen her habe einspruch dagegen geschrieben und warte jetzt auf antwort denn das nächste müsste dann von einem anwalt kommen aber nur nicht einschüchtern lassen gruss xsara
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[3] tuvok antwortet auf milchschnitte
12.11.2003 19:48
Hallo Milchschnitte,

du kannst der Sache relativ gelassen entgegensehen, da es sich bei den hohen Kosten für den Verbindungsaufbau gem § 138 StGB um ein 'sittenwideriges' Rechtsgeschäft handelt (ergibt sich aus dem 'Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs von 0190er Mehrwertdienstunmmern' bzw. der hier festgelegten Entgeltobergrenze). Ferner würde ich empfehlen, so hab ich es gemacht, gegen den Dialeranbieter -0190095647- eine Strafanzeige wegen Verd. des Betruges zu erstatten.


Gruß Tuvok
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[4] ggAndy antwortet auf milchschnitte
13.11.2003 16:08
Hallo, Milchschnitte!

Das ist ja der Hammer! So leicht verdient noch nicht mal ein Ölscheich oder der Bundeskanzler sein Geld.
Ich habe die wegen Betruges angezeigt, und hoffe, das viele andere das auch tun werden! Solche dreistigkeit kann man nicht durch gehen lassen. Habe jetzt schon meine 2. Mahnung bekommen, da sind dann direkt mal knapp 30 Euro an Mahn/Bearbeitungsgebühern draufgekommen. Ohne Einschreiben habe ich aber offiziel nie was gekriegt, die sollen ruhig klagen.
Von ca.69 Euro auf ca.100 Euro hoch, aber nicht mit mir!

Grüße, Andy
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[5] van-delle antwortet auf milchschnitte
26.02.2005 11:06
Hallo Leute,

wen Juckt da Hartz 4 noch ? Denn da haben wir es doch, das Geschäftsmodell 2005.
1) Wir gründen eine Firma als Call by Call Anbieter.
2) Sobald einer meiner Kunden seine Rechnung von der Telekom nicht erhält, leite ich Hände reibend das Mahnverfahren durch ein Unseriöses Inkasso Büro ein.
3) Wenn wirklich 50 % der Unwissenden zahlen und ich mit dem Inkasso Büro eine Vereinbarung habe die mich Prozentual am Gewinn beteiligt bin ich nach Monaten Saniert !
Und da soll noch jemand sagen in Deutschland geht es nicht Bergauf.

Auch bei mir haben "Die" es probiert.
Rechnungsbetrag 3,14 € , Gebühren des Inkassos für die erste Mahnung stolze 17 €.
Scheint meiner Meinung nach eine neue Masche zu sein um sich die Taschen zu füllen auf Kosten der Unwissenden.

Schaut euch mal diesen Link an : www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/10/10/print5.html

Der obige Link zum SWR ist sehr hilfreich !

Beachtet auch noch folgendes aus dem BGB:

§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Mein Tip : Wer so mit seinen Kunden umgeht hat nichts anderes verdient als das seine Verbindungen gelöscht werden. Bei mir war es die Telefonika Deutschland, also weg mit diesen Einwahlnummern ! Anbieter von Call by Call gibt es genug.
Last Euch nicht einschüchtern, zahlt die Überhöhten Mahngebühren nicht!

In diesem Sinne

DJ

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[5.1] alfa1 antwortet auf van-delle
24.03.2005 16:11
Kein Beitrag
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[5.2] alfa1 antwortet auf van-delle
24.03.2005 16:18
So hat es Tele 2 bei mir versucht!
Also haben auch größere Anbieter das anscheinend nötig.
Dabei hatten die eine Lastschriftermächtigung von mir, haben aber eine Abbuchung nicht durchgeführt und mir dann ein Inkassobüro auf den Hals gehetzt. Die reine Gebührenschneiderei: Entweder man zahlt die Mahngebühren oder man diskutiert stundenlang mit der teueren 01805 hotline, die völlig unfähig und noch dazu ganz schön arrogant im Ton sind.