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Mahnung von acoreus


10.11.2003 15:25 - Gestartet von kreimel
Hallo an alle IN-telegence geschädigten,
laut In-telegence soll ich im Juli eine Servicenr. 0190059783 von der Firma WorldLines GmbH genutzt haben. Diese Einwahl-nummer ist mir völlig unbekannt. Nun soll ich für 48 Sekunden 69,95 Euro bezahlen. Diesen Betrag reklamierte ich bei der Telekom. Nach einigen Briefwechseln mit der Firma acoreus, kam nun vor ein paar Tagen eine Mahnung von einem Inkassobüro Namens "acoreus" ins Haus. Hauptforderung: 69,95 Euro und Gebühren 25,00 Euro sowie 2,50 Euro Auslagen.
Frage: Kennt jemand die Servicenummer 0190059783?
Und. Wie gehts jetzt im normal Fall weiter?
Soll ich bezahlen? Ich habe noch keine Rechtsbeihilfe eingeschalten. Wer kann mir weiter helfen.
Danke im Voraus
gruss kreimel
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[1] Swagger-Jacky antwortet auf kreimel
10.11.2003 15:46
Hallo kreimel

Informiere dich bei www.dialerschutz.de und forste ein wenig dieses Forum durch.
Wir haben alle solch eine kleine Odysee durch, aber nur so lernst du die Zusammenhänge kennen und kannst richtig reagieren.
Gruß Jacky
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[1.1] van-delle antwortet auf Swagger-Jacky
26.02.2005 11:04
Hallo Leute,

wen Juckt da Hartz 4 noch ? Denn da haben wir es doch, das Geschäftsmodell 2005.
1) Wir gründen eine Firma als Call by Call Anbieter.
2) Sobald einer meiner Kunden seine Rechnung von der Telekom nicht erhält, leite ich Hände reibend das Mahnverfahren durch ein Unseriöses Inkasso Büro ein.
3) Wenn wirklich 50 % der Unwissenden zahlen und ich mit dem Inkasso Büro eine Vereinbarung habe die mich Prozentual am Gewinn beteiligt bin ich nach Monaten Saniert !
Und da soll noch jemand sagen in Deutschland geht es nicht Bergauf.

Auch bei mir haben "Die" es probiert.
Rechnungsbetrag 3,14 € , Gebühren des Inkassos für die erste Mahnung stolze 17 €.
Scheint meiner Meinung nach eine neue Masche zu sein um sich die Taschen zu füllen auf Kosten der Unwissenden.

Schaut euch mal diesen Link an : www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/10/10/print5.html

Der obige Link zum SWR ist sehr hilfreich !

Beachtet auch noch folgendes aus dem BGB:

§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Mein Tip : Wer so mit seinen Kunden umgeht hat nichts anderes verdient als das seine Verbindungen gelöscht werden. Bei mir war es die Telefonika Deutschland, also weg mit diesen Einwahlnummern ! Anbieter von Call by Call gibt es genug.
Last Euch nicht einschüchtern, zahlt die Überhöhten Mahngebühren nicht!

In diesem Sinne

DJ