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Vorsicht bei Tarifwechsel vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit


17.09.2023 11:13 - Gestartet von man-lernt-dazu
Ob bei einem - auch vom Provider beworbenen - Tarifwechsel 6 Monate vor Ablauf der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit (MVZ) jedem Kunden klar ist, bzw er dementsprechend auch konkret nachfragt, ob mit dem sofort startenden neuen Tarif auch die MVZ neu beginnt oder an die "alte" MVZ angehängt wird, dürfte zu bezweifeln sein.
Und ob im Verkaufsgespräch auf die Verlängerung der bisherigen MVZ um weitere 24 Monate hingewiesen wird, steht ebenfalls im Zweifel.

Fazit: Nach Wegfall des 24-monatigen Rabatts auf die Grundgebühr im neuen Tarif zahlt man für die restliche Laufzeit der "verlängerten" MVZ die deutlich höhere Grundgebühr!!! man-lernt-dazu
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[1] Miezefrage antwortet auf man-lernt-dazu
24.02.2024 15:23
Benutzer man-lernt-dazu schrieb:


Fazit: Nach Wegfall des 24-monatigen Rabatts auf die Grundgebühr im neuen Tarif zahlt man für die restliche Laufzeit der "verlängerten" MVZ die deutlich höhere Grundgebühr!!!
man-lernt-dazu


Hier liegt auch unser Problem:
Differenz
Vertragslaufzeit vs. Rabattzeitraum!
bis 07/2024 Grundpreisrabatt nur bis Ende 04/2024

danach 19.99€ statt 10.99€

Frage: Wie kommt man aus der "Falle" raus.
Leider zum zweiten mal passiert und KLARMOBIL bietet jetzt dieses Schema wieder an.
Kann da jemand helfen?
Kündigen und Verlust (3x9€) ertragen? Neuer Vertrag wieder für 24Monate angeboten!