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SIM-Karte deaktiviert, Guthaben einbehalten und der Bittstellerantrag


28.12.2010 02:54 - Gestartet von Schugy
Hallo Forumkollegen,

ich habe mir mal für mein mini-pcie HSDPA-Modem eine SIM-Karte gekauft, was schon allein von der technischen Seite ein schwerer Fehler war, Eigentlich wollte ich Sie fuer Tagesflats nutzen (1GB HighSpeed = 2 Euro), aber bei den 3kb/sec schaffte ich schwerlich mal ein Megabyte und so hatte ich nach ueber einem Jahr von den 10 Euro Startguthaben noch 2 Euro uebrig.

Ploetzlich war die Karte ungueltig und ich wurde weder von eplus noch von medionmobile, auf deren Homepage ich mich ja beim Kauf registrieren sollte, kontaktiert, wohin mein Guthaben ueberwiesen werden sollte.

Allein dass man selbst aktiv werden muss, ist von Anbieterseite "unanstaendig" (ganz, ganz milde ausgedrueckt) genug.

Danach habe ich ein PDF-Formular bekommen, auf das ich meine SIM-Karte mit meinen persoenlichen Kontaktdaten kleben und inklusive der maechtigen PUK1-Nr. einschicken soll.

Erstens gebe ich meine Daten nicht aus der Hand, zweitens habe ich das Ding normal bei Aldi aus dem Regal genommen und bin damit wohl Besitzer und rechtmaessiger Eigentuemer der Karte, drittens habe ich Medionmobile und dem Eplus-Partnerservice meinen Willen eindeutig erklaert, viertens kann man selbst in AGB keine wirksame Klausel vereinbaren, dass mir das Guthaben nur nach Ausfuellen eines Formulars mit ueberzogenen Verzichtserklaerungen und Herausgabe meiner Karte mit persoenlichen Kontaktdaten zusteht.

Ich habe eher das Gefuehl, dass hier anstrengungslos mit zehntausenden deaktivierten Karten Kasse gemacht werden soll.

Die Verbraucherzentrale hat mir meine kostenpflichtige (20 Euro) E-Mail-Beratung wegen zu hohen Aufkommens an Streitfaellen versagt.

Werde das naechste Schreiben wohl nicht mehr selbst an eplus verfassen und einen Juristen einsetzen.

Waere ueber Mitstreiter sehr erfreut.