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MaxiPur: jetzt Laufzeitverlängerung um 12 Monate ?!


09.07.2008 21:36 - Gestartet von ALu06
Gerade habe ich mir das neueste MaxiPur-Antragsformular inkl. AGB heruntergeladen:

Auftrag Maxi Pur (Paket inkl. AGB, Preise und Leistungsbeschreibung (666.78 kb)
================­==========­==========­==========­================
--> http://www.m-net.de/uploads/media/auftrag_maxi_pur_805bce.pdf

und siehe das, was steht im Kleingedruckten unter Punkt 7.1:

"Der Vertrag ist für beide Seiten mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich kündbar. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils wieder um ein Jahr. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt unberührt...."

Das Ganze unter der Überschrift: "Allgemeine Geschäftsbedingungen Maxi Pur". Also keine Verwechslung.

Entweder vertreibt M-net seine Anschlüsse bei Online-Bestellung mit anderen AGB, oder die Tarifauskunft bei teltarif ist schlicht falsch - M-net ist unter die Knebelvertrag-Abz*cker gegangen.

So sah der entsprechende AGB-Absatz aus, als ich meinen Vertrag im Juli 2007 (online) abgeschlossen habe:

-------
7. Kündigung
7.1 Der Vertrag ist für beide Seiten mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit, ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Auftrag beinhaltet folgende Leistungen: DSLAnschluss und DSL-Tarif. Diese sind für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einheitlich beauftragt, eine Kündigung einzelner Leistungen ist nicht möglich.
-------

Von diesem Kündigungsrecht werde ich jetzt Gebrauch machen - mal sehn, ob es Verwirrung gibt.

Vielleicht sollte mal jemand die Betreiber dieser Site informieren.
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[1] ALu06 antwortet auf ALu06
24.07.2008 00:22
Entweder vertreibt M-net seine Anschlüsse bei Online-Bestellung mit anderen AGB, oder die Tarifauskunft bei teltarif ist schlicht falsch - M-net ist unter die Knebelvertrag-Abz*cker gegangen.

Ja. Und Teltarif hat das inzwischen nachgetragen.

Meine Kündigung verlief übrigens problemlos - bei M-Net sind die Kunden wohl noch überschaubar, und auch sonst war der Service eigentlich immer erstklassig.
Nach etwas über einem Jahr ist es Zeit für eine günstigeren Tarif, und ich hatte M-Net weiterhin im Auge. Aber nicht zu diesen Bedingungen, Leute! Und dann so klammheimlich die AGB ändern...

Tja, da bleibt wohl noch eine - Alice, ich komme! Mal sehen ob das alte Motto "Internet super, Telefon Sch***e" stimmt.
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[1.1] NoWayOut antwortet auf ALu06
11.10.2008 21:13
Benutzer ALu06 schrieb:
Entweder vertreibt M-net seine Anschlüsse bei Online-Bestellung mit anderen AGB, oder die Tarifauskunft bei teltarif ist schlicht falsch - M-net ist unter die Knebelvertrag-Abz*cker gegangen.

Ja. Und Teltarif hat das inzwischen nachgetragen.

Meine Kündigung verlief übrigens problemlos - bei M-Net sind die Kunden wohl noch überschaubar, und auch sonst war der Service eigentlich immer erstklassig.
Nach etwas über einem Jahr ist es Zeit für eine günstigeren Tarif, und ich hatte M-Net weiterhin im Auge. Aber nicht zu diesen Bedingungen, Leute! Und dann so klammheimlich die AGB ändern...

Tja, da bleibt wohl noch eine - Alice, ich komme! Mal sehen ob das alte Motto "Internet super, Telefon Sch***e" stimmt.

Finds immer wieder lustig, solche Beiträge zu lesen. Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der ganzen
Branche üblich. Abgesehen davon gelten die neuen AGB's nur für neu abgeschlossene verträge. Und wenn Du einen neuen Vertrag unterschreibst, dann liest du dir doch die AGB's durch, oder?
Also was ist da bitte klammheimlich?

Zu den Knäbelverträgen;

Da die letzte Meile immer noch bei der Telekom angemietet werden muß, geht dein Anbieter auch ein Vertragsverhältnis mit der Telekom ein, deswegen werden die Vertragslaufzeiten auch
an den Endkunden weitergegeben, d.h. wenn ein Kunde früher
wegfällt zahlt dein Anbieter drauf.