Benutzer Metalmarder schrieb:
Hallo,
ich ziehe zum 01.06.2007 um, und an meinem zukünftigen Wohnort kann mir M-Net kein Angebot machen, da das Gebiet nicht erschlossen ist von M-Net. Jetzt macht mir M-Net ein Angebot auf Kulanzebene die letzten 18 Mon. mit 15 EUR/Mon. zu berechen und damit vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Ist dies rechtens oder kann man irgendeine Art von Sonderkündigungrecht geltend machen??
Gruß
Metalmarder
Hallo,
das Problem habe ich auch gerade. Ich bin im April 2007 umgezogen und M-Net konnte die vereinbarte Leistung an meinem neuen Wohnort nicht mehr erbringen, obwohl ich nur 18 km weiter weg wohne.
Ich erhielt das gleiche Kulanzangebot.
Nachdem M-Net ganzseitig geworben hatte, in weiten Teilen Bayerns verfügbar zu sein, fühle ich mich in die Irre geführt. Als ein Inkassobüro eingeschaltet wurde, habe ich mich an den Verbraucherschutz gewandt. Die sind der Auffassung, dass mir ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. M-Net sieht das anders und hat nun über einen Anwalt einen Mahnbescheid gegen mich erwirkt. Dem habe ich natürlich widersprochen.
Vom Verbraucherschutz habe ich erfahren, dass die nun eine Klage am Amtsgericht München eingereicht haben, um die AGBs von M-Net überprüfen zu lassen. Die Verhandlung findet am 18.01.2008 in München statt.
Langsam reicht es mir mit den Telekommunikations-Firmen. Die glauben alle, sie können mit den Kunden machen, was sie wollen. Ob Telekom, Arcor, Debitel oder Mobilcom, sie arbeiten aus meiner Sicht derart unseriös, dass es nicht mehr feierlich ist. Leider sind die Wenigsten bei den kleinen Beträgen bereit, zu kämpfen und sein Recht durchzusetzen.
Gruß und an alle einen guten Rutsch ins neue Jahr!