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Brauche Hilfe


18.06.2004 23:50 - Gestartet von rema
Mein Handy wurde gesperrt. Habe Vertragshandy 3410 Nokia von Debitel. Rechnung immer pünktlich bezahlt bzw. nie eine Rückbuchung da Einzugsermächtigung seitens Debitel. Rechnungen immer so zwischen 15 u. 20 Euro im Monat, da ich nicht viel telefoniere. Kann die Hotline bzw. Kundendienst nicht erreichen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht. Gegen mich wurde Insolvenz eröffnet, hat aber nichts mit Debitel zu tun. Ist es üblich, das bei einer Insolvenzeröffnung gleich das Handy gesperrt wird, obwohl kein anderer Grund vorliegen kann. Was kannn ich tun????

Wäre um Rat dankbar.
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[1] abzockstop antwortet auf rema
19.06.2004 00:02
Benutzer rema schrieb:
Gegen mich wurde Insolvenz eröffnet, hat aber nichts mit Debitel zu tun. Ist es üblich, das bei einer
Insolvenzeröffnung gleich das Handy gesperrt wird, obwohl kein anderer Grund vorliegen kann.

Ja, das ist üblich. Siehe auch Punkt B.3.3. der AGB unter

http://www.debitel.de/downloads/kunden/open/agbs/agbs_mobilfunk_vertrag.pdf

"Wenn wir nach Abschluss des Vertrages von Tatsachen Kenntnis erlangen, die zu berechtigten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit Anlass geben, sind wir ebenfalls berechtigt, die Karte bis zur Klärung solcher Zweifel zu sperren."

Was kannn ich tun????

Das weiß ich nicht.

abzockstop
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[1.1] tcsmoers antwortet auf abzockstop
19.06.2004 00:53
"Wenn wir nach Abschluss des Vertrages von Tatsachen Kenntnis erlangen, die zu berechtigten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit Anlass geben, sind wir ebenfalls berechtigt, die Karte bis zur Klärung solcher Zweifel zu sperren."

Was kannn ich tun????

M.E. ist die Sperre unzulässig. Hat man Dich kontaktiert um den Fall zu klären ? Hast Du vorher schon Zahlungsprobleme mit denen gehabt ?

Wenn Dein (Dein eigenes) Vertragsverhältnis bisher problemlos verlief, dürfte diese Sperre unzulässig sein.

Ich würde denen eines 24 Stundenfrist zur Aktivierung setzen und dann entweder einen Anwalt fragen / beauftragen oder den Vertrag als fristlos beendet betrachten.

peso


PS: Nach Anwaltsauskünften sind *alle* Mobilfunk-AGB mit unzulässigen Klauseln versehen. Hier kann Dir aber nur ein Anwalt helfen.
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[1.1.1] wuffwuff antwortet auf tcsmoers
24.06.2004 08:58
Hallo hallo - wo leben wir denn?

Insolvenz heißt, dass hier jemand seine Rechnungen nicht bezahlt hat. Oder um es anders auszudrücken - er hat von anderen Leuten etwas erhalten, denen aber kein Geld dafür gegeben. Da ist es doch nur verständlich, dass ein Mobilfunkanbieter den Anschluss sperrt, wenn er weiß, dass der Kunde nicht zahlen kann - schließlich können da schnell hunderte Euro auf die Uhr kommen.

Rechthaber und Paragrafenreiter Peso würde das garantiert auch so machen, wenn er einen Schuldner hätte, der nicht zahlt!!

Hugh ich habe gesprochen
Wuffwuff


Benutzer tcsmoers schrieb:
"Wenn wir nach Abschluss des Vertrages von Tatsachen Kenntnis erlangen, die zu berechtigten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit Anlass geben, sind wir ebenfalls berechtigt, die Karte bis zur Klärung solcher Zweifel zu sperren."

Was kannn ich tun????

M.E. ist die Sperre unzulässig. Hat man Dich kontaktiert um den Fall zu klären ? Hast Du vorher schon Zahlungsprobleme mit denen gehabt ?

Wenn Dein (Dein eigenes) Vertragsverhältnis bisher problemlos verlief, dürfte diese Sperre unzulässig sein.

Ich würde denen eines 24 Stundenfrist zur Aktivierung setzen und dann entweder einen Anwalt fragen / beauftragen oder den Vertrag als fristlos beendet betrachten.

peso


PS: Nach Anwaltsauskünften sind *alle* Mobilfunk-AGB mit unzulässigen Klauseln versehen. Hier kann Dir aber nur ein
Anwalt helfen.
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[1.1.1.1] wuffwuff antwortet auf wuffwuff
24.06.2004 08:59
PS.: Tipp an rema: Zahl Deine Schulden, dann lassen die Dich auch wieder telefonieren!




Benutzer wuffwuff schrieb:
Hallo hallo - wo leben wir denn?

Insolvenz heißt, dass hier jemand seine Rechnungen nicht bezahlt hat. Oder um es anders auszudrücken - er hat von anderen Leuten etwas erhalten, denen aber kein Geld dafür gegeben. Da ist es doch nur verständlich, dass ein Mobilfunkanbieter den Anschluss sperrt, wenn er weiß, dass der Kunde nicht zahlen kann - schließlich können da schnell hunderte Euro auf die Uhr kommen.

Rechthaber und Paragrafenreiter Peso würde das garantiert auch so machen, wenn er einen Schuldner hätte, der nicht zahlt!!

Hugh ich habe gesprochen
Wuffwuff


Benutzer tcsmoers schrieb:
"Wenn wir nach Abschluss des Vertrages von Tatsachen Kenntnis erlangen, die zu berechtigten Zweifeln an Ihrer Kreditwürdigkeit Anlass geben, sind wir ebenfalls berechtigt, die Karte bis zur Klärung solcher Zweifel zu sperren."

Was kannn ich tun????

M.E. ist die Sperre unzulässig. Hat man Dich kontaktiert um den Fall zu klären ? Hast Du vorher schon Zahlungsprobleme mit denen gehabt ?

Wenn Dein (Dein eigenes) Vertragsverhältnis bisher problemlos verlief, dürfte diese Sperre unzulässig sein.

Ich würde denen eines 24 Stundenfrist zur Aktivierung setzen und dann entweder einen Anwalt fragen / beauftragen oder den
Vertrag als fristlos beendet betrachten.

peso


PS: Nach Anwaltsauskünften sind *alle* Mobilfunk-AGB mit unzulässigen Klauseln versehen. Hier kann Dir aber nur ein
Anwalt helfen.
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[2] advocat antwortet auf rema
30.08.2005 23:39
Hallo,

wenn Du Insolvenz eingereicht hast, ist ein "Kreditgeber" (in diesem Falle Dein Mobilfunkunternehmen) immer berechtigt seine Kredit-Linien (deine Telefonie) einzufrieren und die Entscheidung Deines Insolvenz-Verwalters, ob er die handy-Rechnung übernimmt (oder in die Insolvenzmassen einfliessen lässt) abwarten. Dies hat Dein Mobilfunk-Anbieter mit seiner "Sperre" hiermit getan, berechtigterweise. Eine Ankündigung ist bei einer Insolvenz (wg. "Gefahr im Verzug") nicht notwendig.

Hintergrund: Wenn Du Deine Handy-Rechnung bezahlst, bevorteilst Du einen Gläubiger, und genau das darfst Du nicht.

Bei einer Insolvenz sind alle Kreditgeber, bzw. Gläubiger über das Vorliegen einer Insolvenz zu informieren. Und genau das haben Du, Dein Insolvenz-Verwalter, das Amtsgereicht, Deine Bank oder die Schufa, bzw. der Generalbundesanzeiger getan.

Was kannst Du tun?
1., Entweder Du suchst jemand der Deinen Vertrag übernimmt, und den Vertrag auf sich überschreibt, aller wahrscheinlichkeit nach, macht der Mobilfunkbetreiber dies kostenfrei oder

2., Du bittest Deinen Insolvenz-Verwalter, dass er der debitel einen "Übernahme-Garantie zufaxt.

Gruss,
Advocat
http://www.forum-justitia.de
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[2.1] Nato antwortet auf advocat
31.08.2005 10:43
Benutzer advocat schrieb:
Hallo,

wenn Du Insolvenz eingereicht hast, ist ein "Kreditgeber" (in diesem Falle Dein Mobilfunkunternehmen) immer berechtigt seine Kredit-Linien (deine Telefonie) einzufrieren und die Entscheidung Deines Insolvenz-Verwalters, ob er die handy-Rechnung übernimmt (oder in die Insolvenzmassen einfliessen lässt) abwarten. Dies hat Dein Mobilfunk-Anbieter mit seiner "Sperre" hiermit getan, berechtigterweise. Eine Ankündigung ist bei einer Insolvenz (wg. "Gefahr im Verzug") nicht notwendig.

Hintergrund: Wenn Du Deine Handy-Rechnung bezahlst, bevorteilst Du einen Gläubiger, und genau das darfst Du nicht.

Bei einer Insolvenz sind alle Kreditgeber, bzw. Gläubiger über das Vorliegen einer Insolvenz zu informieren. Und genau das haben Du, Dein Insolvenz-Verwalter, das Amtsgereicht, Deine Bank oder die Schufa, bzw. der Generalbundesanzeiger getan.

Was kannst Du tun?
1., Entweder Du suchst jemand der Deinen Vertrag übernimmt, und den Vertrag auf sich überschreibt, aller wahrscheinlichkeit nach, macht der Mobilfunkbetreiber dies kostenfrei oder

2., Du bittest Deinen Insolvenz-Verwalter, dass er der debitel einen "Übernahme-Garantie zufaxt.

Gruss,
Advocat
http://www.forum-justitia.de
Hallo !
Ich komme hier nicht ganz mit in diesem Thread. Da ist rema, der mit seiner Firma Insolvenz angemeldet hat.
Privat hat er einen Mobilfunkvertrag mit debitel.
Woher erfährt debitel von seiner beruflichen Insolvenz, solange er seine Mobilfunkrechnung noch zahlt ?

Gruß Nato
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[2.1.1] advocat antwortet auf Nato
31.08.2005 23:00
Hallo,

rema hat nichts von einer "Firmeninsolvenz", bzw. "Regelinsolvenz" geschrieben, und auch nicht explizit erwähnt, dass es sich um ein Privat-Handy handelt. Daher gehe ich davon aus, dass er eine sogenannte "Verbraucher-Insolvenz" beantragt hat, bzw. gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Insolvenzen sind meldepflichtig, und werden wie sonstige "Zahlungsunfähigkeiten" in Deiner Schufa-Akte, bzw. bei sonstigen Wirtschaftsauskunftkarteien (Bürgel, Creditreform, InfoSore, etc.) hinterlegt. In diesen Akten sind aber auch alle laufenden Servicekonten, also Bankkonten, Handyverträge, Leasingverträge, etc. gemeldet bzw. eingetragen unter Angaben der Kundennummer / Kontennummer / Vertragsnummer, wie auch der Name, Adresse der "kreditgewährenden Unternehmungen".

Wie in meinem vorangegangen Beitrag geschrieben, kann die Meldung einer vorliegenden Insolvenz von mehreren Instutionen an die einzelnen Kreditoren gegeben worden sein, z.B. durch Schufa-Abfrage, z.B. durch den Insolvenzverwalter, z.B. durch den Generalbundesanzeiger (GBI), und viele mehr ...

Grüsse,

Advocat
http://www.forum-justitia.de
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[2.1.1.1] AnnaB antwortet auf advocat
01.09.2005 10:25
Benutzer advocat schrieb:
rema hat nichts von einer "Firmeninsolvenz", bzw. "Regelinsolvenz" geschrieben, und auch nicht explizit erwähnt, dass es sich um ein Privat-Handy handelt. Daher gehe ich davon aus, dass er eine sogenannte "Verbraucher-Insolvenz" beantragt hat, bzw. gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Insolvenzen sind meldepflichtig, und werden wie sonstige "Zahlungsunfähigkeiten" in Deiner Schufa-Akte, bzw. bei sonstigen Wirtschaftsauskunftkarteien (Bürgel, Creditreform, InfoSore, etc.) hinterlegt. In diesen Akten sind aber auch alle laufenden Servicekonten, also Bankkonten, Handyverträge, Leasingverträge, etc. gemeldet bzw. eingetragen unter Angaben der Kundennummer / Kontennummer / Vertragsnummer, wie auch der Name, Adresse der "kreditgewährenden Unternehmungen". [...]
Eine Bank wird sich hüten, eine Kunden-, Konto- oder Vertragsnummer an die Schufa zu melden. Normal erzeugen sie dafür eine Referenz, die nur sie eindeutig zuordnen können.

Beispiel:
Kundennummer 1234
Girokontonummer 12345678
Darlehenskontonummer 21436587
Meldung Schufa: Namensdaten, Adresse, Geb-Dat und -Ort, Voranschriften und:
GIROKONTO 8765432107
DARLEHEN 8765432116 (Darlehensbetrag/Laufzeit/..)

Nur die Bank weiss, _wer_(bzw. welches Konto) mit Schufa-Nummer 8765432107 GIROKONTO gemeint ist. Die Referenznummern werden oft fortlaufend vergeben (im meinem Beispiel mit Prüfziffer).

Institutionen, bei denen Kontonummern, Kundennummern oder andere dem Kunden bekannte Zahlenkombinationen der Schufa gemeldet werden, würde ich meiden: das kann womöglich vor Schaden schützen.

Ciao
AnnaB
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[2.1.1.1.1] advocat antwortet auf AnnaB
01.09.2005 22:27
Eine Bank wird sich hüten, eine Kunden-, Konto- oder Vertragsnummer an die Schufa zu melden. Normal erzeugen sie dafür eine Referenz, die nur sie eindeutig zuordnen können.

Beispiel:
Kundennummer 1234
Girokontonummer 12345678
Darlehenskontonummer 21436587 Meldung Schufa: Namensdaten, Adresse, Geb-Dat und -Ort, Voranschriften und:
GIROKONTO 8765432107 DARLEHEN 8765432116 (Darlehensbetrag/Laufzeit/..)

Nur die Bank weiss, _wer_(bzw. welches Konto) mit Schufa-Nummer 8765432107 GIROKONTO gemeint ist. Die Referenznummern werden oft fortlaufend vergeben (im meinem Beispiel mit Prüfziffer).
[...]

Das ist die Theorie ... aber die Wirklichkeit sieht nunmal anders aus.

Und selbst, wenn dem so ist, ändert sich nichts an der Tatsache, dass die einzelnen 'Kreditgeber' eine 'Spur' in der Schufa hinterlassen ... und das ist im Sinne sämtlicher 'Kreditoren'. Oder siehst Du das als Bankangestellte anders?

Verwertet Ihr Schufa-Einträge einer anderen Unternehmung nicht bei Eurer Kreditlinien-Verwaltung? Lässt Ihr den Dispo eines insolventen Kunden etwa bestehen, oder streicht ihr die Kreditlinie und behaltet die Karten des Disponenten ein?

Gruss,

Advocat
http://www.forum-justitia.de
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[2.1.1.1.2] ell23 antwortet auf AnnaB
21.09.2005 16:45
Benutzer AnnaB schrieb:
Benutzer advocat schrieb:
rema hat nichts von einer "Firmeninsolvenz", bzw. "Regelinsolvenz" geschrieben, und auch nicht explizit erwähnt,
dass es sich um ein Privat-Handy handelt. Daher gehe ich davon aus, dass er eine sogenannte "Verbraucher-Insolvenz" beantragt hat, bzw. gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Insolvenzen sind meldepflichtig, und werden wie sonstige "Zahlungsunfähigkeiten" in Deiner Schufa-Akte, bzw. bei sonstigen Wirtschaftsauskunftkarteien (Bürgel, Creditreform, InfoSore, etc.) hinterlegt. In diesen Akten sind aber auch alle laufenden Servicekonten, also Bankkonten, Handyverträge, Leasingverträge, etc. gemeldet bzw. eingetragen unter Angaben der Kundennummer / Kontennummer / Vertragsnummer, wie auch der Name, Adresse der "kreditgewährenden Unternehmungen". [...]
Eine Bank wird sich hüten, eine Kunden-, Konto- oder Vertragsnummer an die Schufa zu melden. Normal erzeugen sie dafür eine Referenz, die nur sie eindeutig zuordnen können.

Beispiel:
Kundennummer 1234
Girokontonummer 12345678
Darlehenskontonummer 21436587 Meldung Schufa: Namensdaten, Adresse, Geb-Dat und -Ort, Voranschriften und:
GIROKONTO 8765432107 DARLEHEN 8765432116 (Darlehensbetrag/Laufzeit/..)

Nur die Bank weiss, _wer_(bzw. welches Konto) mit Schufa-Nummer 8765432107 GIROKONTO gemeint ist. Die Referenznummern werden oft fortlaufend vergeben (im meinem Beispiel mit Prüfziffer).

Institutionen, bei denen Kontonummern, Kundennummern oder andere dem Kunden bekannte Zahlenkombinationen der Schufa gemeldet werden, würde ich meiden: das kann womöglich vor Schaden schützen.

Ciao
AnnaB

zur Info
die meisten Mobilfunkanbieter ziehen sich die Daten über Insolvenzen aus dem Bundesanzeiger, der für jederman zugänglich ist. Um das dann zuzuordnen sind keine Kontodaten notwendig.