Benutzer advocat schrieb:
rema hat nichts von einer "Firmeninsolvenz", bzw. "Regelinsolvenz" geschrieben, und auch nicht explizit erwähnt, dass es sich um ein Privat-Handy handelt. Daher gehe ich davon aus, dass er eine sogenannte "Verbraucher-Insolvenz" beantragt hat, bzw. gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Insolvenzen sind meldepflichtig, und werden wie sonstige "Zahlungsunfähigkeiten" in Deiner Schufa-Akte, bzw. bei sonstigen Wirtschaftsauskunftkarteien (Bürgel, Creditreform, InfoSore, etc.) hinterlegt. In diesen Akten sind aber auch alle laufenden Servicekonten, also Bankkonten, Handyverträge, Leasingverträge, etc. gemeldet bzw. eingetragen unter Angaben der Kundennummer / Kontennummer / Vertragsnummer, wie auch der Name, Adresse der "kreditgewährenden Unternehmungen". [...]
Eine Bank wird sich hüten, eine Kunden-, Konto- oder Vertragsnummer an die Schufa zu melden. Normal erzeugen sie dafür eine Referenz, die nur sie eindeutig zuordnen können.
Beispiel:
Kundennummer 1234
Girokontonummer 12345678
Darlehenskontonummer 21436587
Meldung Schufa: Namensdaten, Adresse, Geb-Dat und -Ort, Voranschriften und:
GIROKONTO 8765432107
DARLEHEN 8765432116 (Darlehensbetrag/Laufzeit/..)
Nur die Bank weiss, _wer_(bzw. welches Konto) mit Schufa-Nummer 8765432107 GIROKONTO gemeint ist. Die Referenznummern werden oft fortlaufend vergeben (im meinem Beispiel mit Prüfziffer).
Institutionen, bei denen Kontonummern, Kundennummern oder andere dem Kunden bekannte Zahlenkombinationen der Schufa gemeldet werden, würde ich meiden: das kann womöglich vor Schaden schützen.
Ciao
AnnaB