Benutzer bibo63 schrieb:
Außerdem kam heute ein Schreiben von md, dass sie meine Kündigung zum 31.01.2015 !!! bestätigen. Sie sähen keine rechtliche Grundlage für meine Kündigung. Kündigen kann ich bis 3 Monate vor Vertragsablauf - da Verlängerung des bestehenden Vertrages also zum 31.05.2013. Ich soll jetzt weiter den
da wohl die Argumentation kommen wird, dass der Widerruf nur bei Neuverträgen gilt hier eine Entscheidung vom OLG Koblenz dazu, dass dies auch bei wesentlichen Änderungen bei einer Verlängerung gilt:
http://dejure.org/dienste/
vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Koblenz&Datum=28.03.2012&Aktenzeichen=9%20U%201166/11
die Frage bleibt offen was wesentlich bedeuten soll.