Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Handschriftliche Ergänzungen im Mobilfunk-Auftrag


27.11.2010 14:27 - Gestartet von jurgeno
hallo!

habe letztes jahr einen mobilfunkauftrag in einem mobilcom-shop abgeschlossen. der händler sagte mir, es würden folgenden grundgebühren anfallen:
6 x 30 EUR, 12 x 10 EUR und 6 x 0 EUR.
genauso wurde es auch mit kugelschreiber in den mobilcom-mobilfunkauftrag geschrieben.
mit dem gleichen kugelschreiber hat der händler auch unterzeichnet. shop-stempel is auch dabei ;-)
nur leider hält sich mobilcom nicht an diesen vertrag!
es wurden mir auch ab dem 7.monat 30 EUR abgebucht!
dummerweise hat der shop-inhaber gewechselt. der neue inhaber sagt, er habe damit nix zu tun!

mobilcom schreibt: "Laut den uns vorliegendem Mobilfunk-Auftrag haben Sie zum Vertragsabschluss den Vario 200-Tarif zu monatlich 29,95 Euro gewählt. Bitte berücksichtigen Sie, dass handschriftliche Ergänzungen auf Ihrem Mobilfunk-Auftrag von uns nicht anerkannt werden."

meine frage: kann ich meiner bank sagen, dass mobilcom nix mehr abbuchen soll? kann ich einem netten rechtsstreit beruhigt entgegenblicken, weil ich die vertragsgrundlage "6 x 30 EUR, 12 x 10 EUR und 6 x 0 EUR" schwarz auf weiss habe?

vlg
jürgen
Menü
[1] handytim antwortet auf jurgeno
27.11.2010 22:42
Das klingt so, als sei ein Tarifwechsel in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr eingeplant gewesen. Hast Du den durchgeführt? Automatisch passiert das natürlich nicht...
Menü
[2] myselfme antwortet auf jurgeno
28.11.2010 11:18
Egal, ob man es mag oder nicht: Bei vorgefertigten Vetragsentwürfen OHNE Bemerkungsfeld sind handschriftliche Ergänzungen in aller Regel sinnlos.
Dies wird meist auch auf der Rückseite explizit aufgeführt.
Hier dürfte also der Händler versucht haben einen Kunden zu gewinnen koste es was es wolle. Vielleicht ist er deswegen nun auch kein Händler mehr ?
Ich weiß nicht ob dies Willkür der Anbieter ist oder doch rein technisch begründet. ih weiß nur, dass die Vertragsformulare elektronisch erfasst werden und lediglich "für die Unterlagen" ins Archiv kommen. Eine Kopie für die Kontrolle der Unterschrift ist also immer gegeben, Zusatztexte jedoch werden wohl erst garnicht erfasst.
Bevor man also jetzt den Bankabruf storniert, sollte man vielleicht einmal einen netten (!) Brief schreiben, den Vorgang schildern und die eigenen Vertragskopie beifügen. Ich denke, aus Kulanz kann da was gehen; juristisch dürfte die MobCom im Vorteil sein. Und ob eine Klage gegen den ehemaligen Händler was bringen würde ist zumindest fraglich. Er wußte zwar sicherlich was er tut, aber ob er noch für den Schaden aufkommen kann ?
Menü
[2.1] jurgeno antwortet auf myselfme
29.11.2010 18:56
hallo!

herzlichen dank für eure beiden antworten!
habe selbst kein wechsel durchgeführt. händler meinte, das mache er.

@myselfme. ich sehe das genauso wie du. werde nun auch einen brief schreiben. weiss schon gar nicht mehr wie das geht ;-)
hier wären übrigens diese Handschriftliche Ergänzungen im Mobilfunk-Auftrag ...
http://dl.dropbox.com/u/7939197/mobilcom/mobildaten.jpg

besten gruss
jürgen