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Kündigung des MobilCom Vertrages


07.02.2003 19:27 - Gestartet von Seneca89
Ich habe meine besonderen Erfahrungen mit MobilCom gemacht.Ich wurde geködert mit einem neuen Handy,das nie ankam,war entweder
auf dem Weg zu mir oder nicht vorrätig.Das ganze hatte nur den Sinn,die Kündigungszeit zu versäumen und sich danach stur zu stellen Kündigung nicht möglich;Verlängerung ,also so was nenne
ich arglistige Täuschung.Wir sind bereits 4 Geschädigte suchen weiter für eine Sammelklage.
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[1] 0754248 antwortet auf Seneca89
12.02.2003 14:55
Ich habe mit dieser Firma auch miserable Erfahrungen gemacht, insbesondere im letzten November, als mein Vertrag gerade wieder auslief (nach 4 Jahren) und ich Ersatz für mein (wirklich!!) defektes Handy haben wollte.

MobilCom sah sich aber nicht in der Lage, mir wie vor 2 Jahren Angebote per Fax an meinen Arbeitsplatz in Basel (Ausland!!) zu schicken. Auf andere Lösungsmöglichkeiten (z.B. Mail oder Post)kamen man erst gar nicht!

Stattdessen haben sie aber eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt und mir vorher im MobilCom-Shop zu meinem grenzenlosen Erstaunen mitgeteilt, dass ich meine Rufnummer evtl. nicht behalten könne!! Auf alle Fälle müsste ich den Tarif wechseln.

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse war positiv mit 1200 Euro Umsatz innerhalb eines Jahres, aber ein Fax in's Ausland war anscheinend immer noch zu teuer.

Nach 2-3 Wochen ohne eigenes Handy habe ich mir dann einen neuen Provider inkl. eines neuen Handies besorgt - innerhalb weniger Stunden!! Dann habe ich bei MobilCom per Einschreiben am 23. Dezember gekündigt: Keine Reaktion!

Am 23. Januar hab ich dann ein Fax geschickt mit der Ankündigung, dass ich die um Kartensperrung bitten und die Einzugsermächtigung für die Gebühren per LSV zurücknähme. Berufung auf Abs. 2.3 der AGB: "Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt." Fehlende Hardware (und miserabler Service!) wäre m.E. schon ein wichtiger Grund, aber juristisch haltbarer ist wohl mein inzwischen erfolgter Umzug in die Schweiz - ohne Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes!

Aber wie gewohnt: Keine Reaktion!

Als Anfang Februar dann die letzte u. korrekte Rechnung für meine Gespräche im Dezember (mit geliehenem Handy!!) kam, habe ich ein E-Mail an MobilCom geschickt mit der Ankündigung, dass meine Bank Anweisung erhält, zukünftig abgebuchte Beträge Grundgebühren, denn die Karte nutze ich nicht mehr) zurückzuordern. Wieder keine Reaktion.

Letzte Woche nochmals Einschreiben an die Geschäftsleitung (wer immer das dann bearbeitet...) gesandt - bisher auch keine Reaktion.

Vermutlich lässt es MobilCom nun auf einen Rechtsstreit wegen der Grundgebühren ankommen - die haben ja anscheinend nichts Besseres mehr zu tun, und von Kundenbetreuung haben sie anscheinend noch nie etwas gehört!

Staatlich subventionierte Misswirtschaft - kommt einem irgendwie bekannt vor!! Wäre wünschenswert, wenn sich mal irgendein TV-Magazin oder die Presse für die Geschäftstaktiken dieses Unternehmens interessieren würde. Sammelklage ist auch nicht verkehrt. Aber MobilCom selbst scheint das alles wohl nicht zu berühren - die deutschen Steuerzahler werden's schon finanzieren!!


Benutzer Seneca89 schrieb:
Ich habe meine besonderen Erfahrungen mit MobilCom gemacht.Ich wurde geködert mit einem neuen Handy,das nie ankam,war entweder auf dem Weg zu mir oder nicht vorrätig.Das ganze hatte nur den Sinn,die Kündigungszeit zu versäumen und sich danach stur zu stellen Kündigung nicht möglich;Verlängerung ,also so was nenne ich arglistige Täuschung.Wir sind bereits 4 Geschädigte suchen
weiter für eine Sammelklage.
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[1.1] Mic Bloom antwortet auf 0754248
14.02.2003 08:58
Benutzer 0754248 schrieb:
Berufung auf Abs. 2.3 der AGB: "Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt." Fehlende Hardware (und miserabler Service!) wäre m.E. schon ein wichtiger Grund, aber juristisch haltbarer ist wohl mein inzwischen erfolgter Umzug in die Schweiz - ohne Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes!

GRÖHL! Also kann jeder durch Auswandern jeden Vertrag aus
wichtigem Grund kündigen? Schon klar... ;-)

Viele Grüße in die Schweiz,
Mic
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[1.1.1] 0754248 antwortet auf Mic Bloom
15.02.2003 00:33
Hui - hier gröhlt wohl einer der letzten 10 Getreuen, bevor in dem Laden endgültig das Licht ausgeht, oder einer der eifrigen Mitarbeiter!!

Trotzdem - und in allen anderen Fällen bedauerlicherweise - ist das Tatsache: Die meisten meiner Verträge waren wegen des Auszugs in´s Ausland (und insbesondere außerhalb der EU!) fristlos beendet.

Außerdem: Für MobilCom dagegen wäre ja anscheinend schon eine negative "Wirtschaftlichkeitsanalyse" ein hinreichender Kündigungsgrund gewesen! Diese Analysen hätten aber schon lange vorher und auf anderem Gebiet stattfinden sollen!

Witzige Vorstellung: Wegen MobilCom Antrag auf Asyl (einfach so "Auswandern" gibt es nicht!) in der Schweiz oder sonstwo stellen?? Versuchen kann man natürlich alles...

Grüssli aus dem MobilCom-Exil!

Benutzer Mic Bloom schrieb:
Benutzer 0754248 schrieb:
Berufung auf Abs. 2.3 der AGB: "Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt." Fehlende Hardware (und miserabler Service!) wäre m.E. schon ein wichtiger Grund, aber juristisch haltbarer ist wohl mein inzwischen erfolgter Umzug in die Schweiz - ohne Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes!

GRÖHL! Also kann jeder durch Auswandern jeden Vertrag aus wichtigem Grund kündigen? Schon klar... ;-)

Viele Grüße in die Schweiz,
Mic
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[2] Uta 2 antwortet auf Seneca89
15.03.2003 12:19
Würde mich aller Wahrscheinlichkeit einer Sammelklage nach Rücksprache mit meinem Anwalt anschließen.
Wie ist momentan der Stand der Dinge??


Gruß Uta 2